Archiv der Kategorie: Pressefreiheit

Infoblocker Presse

Liebes Netzwerk Recherche,

Vorschlag für den nächsten Informationsblockierer-Preis “Verschlossene Auster”: die Medienhäuser selbst. Niemand ist der Presse gegenüber so maulfaul wie die Presse. Journalistische Anfragen an Redaktionen bleiben eigentlich immer unbeantwortet, von Verlagen kommt nach tagelanger Reifezeit allenfalls unbrauchbare “Unternehmenskommunikation”.
Die Medienjournalisten dieses Landes werden schnell eine lange Liste professioneller Informationsblockierer zusammenstellen können. Der Preis kann dann an einen beliebigen Stellvertreter der Sippe gehen. Am besten an einen öffentlich-rechtlichen Sender. Das könnte auch die Unabhängigkeit des u.a. vom NDR stark geförderten und im neuen Vorstand vom ÖRR dominierten Netzwerkes unterstreichen.

Dass sich die FAZ heute noch immer nicht zum Perlentaucher-Urteil äußern will – geschenkt. Aber dass sie sich auch weigert, das ihr natürlich vorliegende aber noch nicht veröffentlichte Urteil kollegial als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, ist schlicht – doof.
(Der Perlentaucher immerhin bot die Einsichtnahme in seiner Berliner Residenz an, aber mit viel verbalem Klimper-Klimper war denn doch noch das OLG zu bewegen, dass uns “ausnahmsweise eine anonymisierte Fassung des Urteils – so wie wir es in die Landesrechtsprechungsdatenbank einstellen werden –
heute noch vorab in pdf-Form per Mail zugesandt wird”.)

Pressköppe

Pressefreiheit ist immer wieder ein Thema bei Spiegelkritik. Wenn den Medien der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen verwehrt wird, wenn Behörden Zitate vor Veröffentlichung frei geben wollen, wenn die Polizei meint, willkürlich entscheiden zu dürfen, was (über ihre Arbeit) berichtet wird und was nicht, dann fühlen wir uns auf den publizistischen Plan gerufen.
Allerdings ist auch recht schnell alles Wesentliche dazu gesagt. Es wiederholt sich dann fortan nur. Um dies zu vermeiden, hier eine Sammlung attraktiver Pressefreiheitsfeinde (wir führen in dieser Übersicht die prominenten Akteure / Gruppen – unabhängig davon, ob letztlich ein Management oder sonstwer Gegenstand der verlinkten Probleme ist):

Starke Einschränkungen für Fotojournalisten gibt es bei:
* Bon Jovi (DJV)
* Coldplay (DJV)
* Katie Melua (DJV)
* Rammstein (Protest Hamburger Konzertfotografen)
* Robbie Williams (DJV)
* Sasha (Interview)
* Tom Jones (DJV)

Weitere Artikel auf Spiegelkritik hierzu: Druckt schwarze Kästen (Interview) – Bilder nach Art des Hauses (journalist) – Pressefreiheit und Polizei

Ferner – unter dem Stichwort “Panoramafreiheit”:
* Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (RA Marion Janke; DJV)
* Zeche Zollverein Essen (Bonner Presseblog; Schockwellenreiter)

In Textbeiträge eingreifen wollen gerne:
* Unheilig (Weser-Kurier)

Kompliziert bei der Interview-Autorisierung:
* Götz George (“Es gilt das gestrichene Wort”, Neue Osnabrücker Zeitung)
* Die Managerin von Florian Silbereisen (bewahrt ihn davor, Dinge gesagt zu haben) (Trierischer Volksfreund)
* Til Schweiger (am Beispiel neuer Tatort, meedia)

Einzelne Journalisten werden ausgesperrt bei:
* Fußballverein TSV 1860 (aufgrund vorangegangener missliebiger Berichterstattung) (BJV; Kicker); im November 2016 sperrte 1860 sogar gleich alle Journalisten aus und erteilte ihnen Hausverbot (tz)

Grundsätzliches zum Thema:
* Übersichtsartikel im Weser-Kurier (9. Dezember 2010)
* Privatzensur: Individualschutz vs. Pressefreiheit
* Einzelne Zitate sollten Journalisten nie autorisieren lassen (siehe: Informanten-Hinweise Journalistenbüro Bochum, Info”kasten” unten)
* Auf ein ganz anderes Thema sei in diesem Zusammenhang noch verwiesen: die Weigerung vieler Medien, Autoren und Fotogragfen wie nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeschrieben mit ihrem Namen zu nennen.
* Süddeutsche Zeitung über die Entstehung eines Interviews mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (Mai 2015)

Info”kasten”:

* Freie Journalisten sollten schon bei der Recherche darauf verzichten, sich als Mitarbeiter oder Autor eines bestimmten (renommierten) Mediums auszugeben. Das bringt Chancengleichheit für alle und klingt nicht nach dem Versprechen, es werde auch in einem bestimmten Medium ein Beitrag erscheinen.

* Freie Journalisten sollten bei Akkreditierungen kein Medium nennen, für das sie arbeiten oder Beiträge planen. “Das geht den Veranstalter schlicht nichts an”, meint z.B. Hendrik Zörner, Pressesprecher des DJV. Außerdem wächst damit die Gefahr, dass Veranstalter bei den Redaktionen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen.

* Verträge, die in ihr Urheberrecht eingreifen oder sie für unkalkulierbare Folgeverwertungen haftbar machen wollen, sollten Journalisten nie unterschrieben. Hier ist auch die Solidarität der Medienschaffenden untereinander gefordert, um Qualität und Unabhängigkeit zu sichern. Massenhafter Boykott sei die einzig wirksame Gegenwehr, ermutigt etwa der BJV.

* Zitatfreigaben sind eine Unsitte, die den Journalisten auch nach einem Recherchegespräch noch vom Gutdünken des Befragten abhängig macht und ihm bereits vor Veröffentlichung Einblick in den Beitrag gibt. Nachträglich geschönte, geglättete oder angereicherte Zitate sind, so sie nicht als solche kenntlich gemacht werden, eine Verzerrung der Wirklichkeit. Wer auf Zitatfreigabe pocht, sollte einfach gar nicht zitiert werden. Die erhaltenen Informationen kann man gleichwohl – so sie wahr sind – verwenden. “Zitatfreigaben bürgern sich immer mehr ein, aber man sollte da auf keinen Fall mitmachen”, sagt Zörner.

(Letzte Aktualisierungen: 28. Oktober 2012; 5. März 2017)

Alpha-Journalisten killen Meinungsfreiheit

Journalist ist einer der gefährlichsten Berufe der Welt. Schon als Schüler wurde ich mit dem Berufstod bedroht: “Sie haben das letzte Mal für eine Zeitung geschrieben, dafür sorge ich” brüllte mir der Vorsitzende eines Kleintierzüchtervereins das Hirn aus dem linken Ohr heraus, weil ich in einem Anflug von Kommentarsucht – durchaus mit Wahrheitsliebe koitierend – von meinem Besuch in einem “nicht sonderlich attraktiven Vereinheim” geschrieben hatte.
Einer meiner Volontariats-Ausbilder ist dem Tod gleich mehrmals nur knapp entkommen – einmal stand der Bürostuhl nicht dort, wo er ihn – bereits im Niederlassen begriffen – wähnte, mal war eine Stufe aus dem Boden gewachsen, als er nach ausgedehnter Mittagspause mit heftig gegen den Wind wehender Fahne in die Redaktionsstube zurücktorkelte. In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 1.000 Journalisten – die meisten von ihnen sind allerdings seit längerem nicht mehr im Dienst.
Und so liegt es gut im Trend, dass der Deutsche Journalistenverband jetzt mit einem Film der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte für den lebensgefährlichen Job wirbt:

Reporter ohne Grenzen, das Komitee zum Schutz von Journalisten oder die International Federation of Journalists bringen regelmäßig die Zahl getöteter Journalisten in die Medien. Rund 50 waren es im Jahr 2010. Kann man mal erwähnen.

Der Pressefreiheit in Deutschland bringt das allerdings wenig. Auch der kurze Werbefilm lenkt völlig davon ab, was in Deutschland die freie Meinungsäußerung bedroht (und für die ja keineswegs in erster Linie Journalisten zuständig sind). Denn da ist sicherlich zunächst einmal das redaktionelle Desinteresse, der Mainstream bei Themen und Kommentaren und die unglaubliche Selbstgenügsamkeit unserer “Alpha-Journalisten” zu nennen.
Die Meinungsfreiheit wird in Deutschland durch einen Zivilgerichtsbürgerkrieg und gelegentlich auch strafrechtliche Verfolgung behindert.
Die Pressefreiheit wird durch Privatisierung von öffentlichem Raum, behördliche “Verschlusssachen” und professionell gespielte Ahnungslosigkeit gefährdet, durch den Mangel an Redaktionskonzepten, die Globalkapitalisierung von Pressehäusern und die journalistische Interesselosigkeit von Sendern.
Medienblogs, Medienseiten und Medienmagazine präsentieren regelmäßig genug Anhaltspunkte, was (journalistische) Meinungsfreiheit gefährdet. Gewehrkugeln sind äußerst selten dabei. (HV)

Telefonmitschnitte erlauben

Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Freien Sender Kombinats Hamburg (FSK) vor sieben Jahren, welche das Bundesverfassungsgericht nun als verfassungswidrig eingestuft hat, hatte mich schon damals aufgeregt, allerdings weniger wegen des “Polizeiübergriffs” an sich, sondern wegen seiner vermeintlichen Rechtsgrundlage: Ermittelt wurde nämlich die Straftat, dass ein Mitarbeiter des privaten Radiosenders zwei Telefonate mit der Polizeipressestelle ungenehmigt aufgenommen und Teile für einen Radiobeitrag verwendet hatte.
Denn in Deutschland, wo zwar hunderttausende Telefonate ganz Stasi-frei abgehört werden, kann der Mitschnitt eines nicht-öffentlich geführten Gesprächs mit bis zu drei Jahre Gefängnis geahndet werden (§ 201 StGB).

Und darin liegt das viel größere Problem – das bisher kein Gericht mit einer einfachen, logischen Interpretation von Öffentlichkeit ausgeräumt hat: Auskunftspflichtige Behörden geben Journalisten (notgedrungen) Informationen, gestatten aber nicht deren wörtliche Verwendung (ob als Telefonmitschnitt oder Print-Zitat). Das ist ein herrlicher Taschenspieler-Trick: Informationen mündlich geben, die Dokumentation verbieten – und so jederzeit dementieren können, dies und das so oder so gesagt zu haben.

Dabei ist das Gespräch zwischen einem Pressesprecher und einem Journalisten per se für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn nicht aus nachvollziehbarem Grund Vertraulichkeit vereinbart wird, das ganze also zu einem Hintergrundgespräch wird. Ansonsten äußert sich eine Pressestelle immer öffentlich – das konstituiert sie ja gerade, nur deshalb wird sie angefragt.

Allein um Journalisten vor den vielen gelogenen Dementis zu schützen, muss die Aufzeichnung von Telefonaten für die eigene Dokumentation erlaubt sein – ohne Einwilligung. Und in vielen Fällen dürfte auch die Veröffentlichung nicht von der Zustimmung der Beteiligten abhängig sein (natürlich gilt dies für beide Seiten!). Wenn sich eine Pressestelle in einer Weise äußert, die von öffentlichem Interesse ist, dann darf sie sich nicht auf eine völlig irrsinnige “Vertraulichkeit des Wortes” berufen können. Pressesprecher von Behörden werden nicht dafür bezahlt, dass sie Privatgespräche mit Journalisten führen, sondern dass sie via Journalisten der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen.
Timo Rieg

Auskunftsfreudigkeit von Behörden

“Schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen” sagt die Mitarbeiterin der Behörden-Pressestelle freundlich am Telefon. Erbeten, erledigt – und dann tut sich lange Zeit nichts. Ein Standard-Setting bei Recherchen, zumindest wenn sich Journalist und Behördensprecher noch nicht kennen. Auskünfte sind nicht selten Glückssache: Pressesprecher sind nicht zu erreichen, E-Mails kommen in den Behörden nicht an und der Zettel mit der Rückrufbitte ist leider untergegangen.

Dabei sind Auskünfte keine Good-Will-Sache. Staatliche Verwaltungsstellen müssen nach den Pressegesetzen der Länder Fragen von Journalisten beantworten, die sich auf Tatsachen und Vorgänge der entsprechenden Behörde beziehen.
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MoPo zeigt Rammstein die schwarze Schulter

Sie haben mal wieder ernst gemacht: die Hamburger Pressefotografen, von der Musikindustrie  gerne als unbezahlte PR-Spezel eingespannt, haben die Aufführung von Rammstein am Montag gemeinschaftlich boykottiert – wegen völlig inakzeptabler Vertragsbedingungen des Managements.

Konzertfotografen in Hamburg
In ihrem Text zum Protestfoto – das ganz ehrlich zur kostenfreien Nutzung überlassen wurde, sogar ohne Einschränkungen für Satire o.ä. – schreiben sie:

“Hamburger Konzertfotografen boykottieren das Rammsteinkonzert am 14.12.2009 aufgrund von Knebelverträgen. […] Der Vertag der Rammstein GbR reduziert u.a. die Verbreitungsmöglichkeiten der Konzertfotos auf ein einziges, namentlich zu bezeichnendes Medium und beinhaltet, dass Rammstein die Bilder gratis für eigene Zwecke nutzen darf. Bildjournalistinnen und -journalisten sollen der Band gestatten, Fotos für die Nutzung auf Webpages von Rammstein oder dem Management der Band ohne gesonderte Vergütung nutzen.”

Die Solidarität war erfolgreich. Denn dem alten Aufruf, in den Zeitungen schwarze Kästen zu drucken statt PR-Fotos, wenn Pressefotografen nicht frei waren, ist die Hamburger Morgenpost nachgekommen.

Hamburger Morgenpost druckt schwarzes "Konzertfoto"

Hamburger Morgenpost druckt schwarzes "Konzertfoto"

Das Problem ist aus unserer Sicht allerdings nicht die konkrete Vertragsgestaltung, sondern die Möglichkeit, solche Verträge überhaupt zu schließen und damit als Veranstalter über den Zutritt der Presse frei entscheiden zu können. Dem zugrunde liegt die juristische Auffassung, dass es sich bei allen Veranstaltungen auf privatem oder gemietetem Gelände nicht mehr um öffentlichen Raum handelt, sondern um eine Fete im Freundeskreis auf dem eigenen Grundstück – wo Presse nichts zu suchen hat. Bisher ist diese Auffassung leider mehrheitsfähig – sicherlich auch, weil der Staat selbst gerne privater Veranstalter ist und damit die Öffentlichkeit kontrollieren möchte.

Was es braucht, ist eine andere Definition von Öffentlichkeit. Das könnten natürlich ohne jede Gesetzesänderung die Gerichte leisten, Anhaltspunkte gäbe es genügend. Aber wie wir bei den aktuellen Urteilen etwas um Bagatellkündigungsgründe oder Abschiebungen sehen können, ist hier nicht mit all zu viel Weitblick zu rechnen.

Um der Pressefreiheit willen sind daher die Medien selbst aufgefordert, den Einschränkungen entgegenzutreten. Nicht zu berichten von all den Veranstaltungen, bei denen sie an die Kandare gelegt werden sollen, ist das eine. Viel mehr zu berichten über all das, was sie angeblich nichts angeht – von Sportveranstaltungen, Bahnhöfen, Universitäten etc. – ist das andere.

Gewinner des Tages: BILD (jetzt mit Humor)

Dass Axel Springer vor vier Jahren gegen einen netten Werbespot der taz gerichtlich vorgegangen ist – und damit auch bisher erfolgreich war – ist eine Dummheit gewesen. Wie Bild.de nun aber darüber berichtet, sogar mit kompletter youtube-Einbettung des taz-Werbespots, das ist: vorbildlich.

“Dein Schutz im Web” – Jugendkontrollportal

Die Landesmedienanstalten bauen sich weiter als Internet-Kontrollbehörde aus. Nachdem mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht nur sprachlich, sondern auch juristisch der Grundstein für eine Katastrophe gelegt worden ist, gerieren sich die Landesmedienanstalten vor allem unter dem Label der Prävention als Horte der Medienpädagogik und als unabhängige Institute für Medienpolitik.

Dabei sind sie einst geschaffen worden, um den nicht-gebührenfinanzierten Rundfunk zu kontrollieren – und weil das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk so gut geklappt hat, hat man sie zu Anstalten des öffentlichen Rechts gemacht, womit sie zwar herrschaftlich tätig werden, aber per definitionem nicht staatlich sind (was wegen der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz so doof wirken würde wie es nunmal ist); alles Unterbinden, Ver- und Untersagen einer Landesmedienanstalt ist daher auch niemals nicht Zensur (sondern irgendeine Form von Digitalhygiene, Ordnungspolitiksendung oder Bildungsschutz).

Nun haben sich vier Kontrollbehörden zusammengetan – Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), Bremische Landesmedienanstalt (brema), Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MAHSH) und Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) – und eine angebliche Jugendplattform gegen Mobbing, Porno und Ekel geschaffen: www.juuuport.de

Dort sollen Jugendliche mit ihren Handy- und Internet-Ängsten Rat von anderen, engagierten Jugendlichen bekommen, den Blockscouts. ” juuuport wird von Jugendlichen gemacht. Natürlich werden wir von Erwachsenen und Experten dabei unterstützt. Aber inhaltlich sind wir selbst aktiv. Wir sehen auf juuuport nach dem Rechten, beraten dich und leiten Beschwerden weiter.” Für diese Tätigkeit wurden die Selbsthilfescouts “extra von erwachsenen Experten ausgebildet”. Drei sind es bisher, ganze drei Scouts, hinter denen der ein oder andere erwachsene Strippenzieher stehen dürfte.

Es ist ja nicht so, dass es keine Probleme mit Internet, Handyfoto etc. gäbe, auch für Jugendliche. Aber es gibt auch schon jede Mengen Initiativen und vor allem jede Menge Kompetenz, in den Jugendverbänden, bei Schülerzeitungen, Jugendvertretungen, Kinder- und Jugendparlamenten u.v.m.

Wenn Erwachsene – zu dem auch noch beruflich, also gegen Geld – etwas von Jugendlichen wollen, dann sollten sie sich nicht hinter Pappkameraden verstecken. Das durchschaut – auch dank selbst erworbener Medienkompetenz – heute fast jeder.

Wer aber Jugendliche durch Jugendliche ansprechen will, der muss sie das selbst machen lassen – anders wird das nichts. Der kann sich nur als Partner, Unterstützer, Referent, Finanzier oder sonstwas anbieten – wenn er denn etwas anzubieten hat (außer der Idee, irgendetwas tun zu wollen).

Man könnte natürlich sagen: Egal. Projekte wie juuuport.de sind Totgeburten, da wird nie viel passieren, weil es niemand braucht und es kaum einen interessieren wird. Nur: die Interpretation der Betreiber, der erwachsenen Profis im Hintergrund, könnte – wie so oft bei solchen Projekten – eine ganz andere sein. Die demokratischen Defizite der Medienpolitik in Deutschland werden weiter wachsen.

Medienpädagogik: Zensur und Internetverbot für Kinder

Landesmedienanstalten haben ein erhebliches Problem: Kein Mensch braucht sie. Das wäre nicht so schlimm und das Schicksal so vieler Behörden, wären sich dessen nur wenigsten viele Menschen bewusst. Doch zum Bedauern der weltfern organisierten Behördianer müssen sich nur ein paar private Rundfunkveranstalter mit ihnen herumärgern, das Gros der Bevölkerung ahnt nichteinmal, was die Bundesländer da geschaffen haben.

Darum ist es schon lange das Bestreben der Landesmedienanstalten, allen voran der nordrhein-westfälischen LfM, ihre Kontrollmacht in Bereiche auszudehnen, die den Bürgern lieb und teuer sind. Und da wäre vor allem das Internet zu nennen. (Der Weg dahin ist gar nicht so steil, wie es Außenstehenden erscheinen mag: Man deklariert einfach kurzerhand einen großen Teil der Web-Angebote als “Rundfunk” und ist mithin für diesen Bereich des Internets zuständig, der Rest wird mit Stichworten wie Medienbildung, Bürgermedien oder Jugendmedienschutz der eigenen Fuchtel unterworfen – so grob skizziert der Plan.)

Wir wollen die Sache, dass eine solche Behörde da überhaupt nichts zu suchen hat und dass es wenn schon denn schon Aufgabe der Bürger wäre, sich demokratisch für eine behördliche Netzinhaltkontrolle zu entscheiden, mal außen vor lassen und uns stattdessen nur an einem Bespiel die Medienkompetenz der Landesmedienanstalt NRW genießen, auf das sie heute extra per Pressemiteilung hingewiesen hat.

In ihrem genialerweise “Funkfenster” genannten Online-Magazin interviewt der Pressesprecher Peter Widlok den ehemaligen Leiter des Internats Schloss Salem Bernhard Bueb. Thema: “Brauchen wir Regeln im Internet?”

Die erste Frage, die sich im Hinblick auf die Medienkompetenz der Medienkompetenzbehörde stellt: Was kann ausgerechnet Herr Bueb dazu sagen? Wieso wird er und nicht etwa meine Nachbarin Hilde Schlosser dazu befragt?
Die zweite wichtige Kompetenzfrage stellt sich während des Lesens: Wie war das doch mit der Verbreiterhaftung und dem Schutz von Gesprächspartnern vor sich selbst?

Der erste veröffentlichte Satz von Bueb lautet:

“Ich weiß nicht genau, was technisch möglich ist, aber ich unterstütze den Vorstoß von Frau von der Leyen, Pornographie gar nicht zugänglich zu machen, also zu sperren.”

Da ist Herr Bueb offenbar schon etwas weiter als  öffentliche Debatte und politische Realität – aktuell können Seiten mit Kinderpornographie gesperrt werden.

Sein Problembewusstsein für konkurrierende Grundrechte offenbart Bueb gleich im Anschluss:

“Ich kann in einer solchen Maßnahme keine Einschränkung der allgemeinen Freiheit sehen. Ich sehe das eher in der Analogie zu Phänomenen wie Rauchen oder Alkohol oder Drogen.”

Selbstverständlich sind die entsprechenden Verbote des Jugendschutz- oder Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung der Handlungsfreiheit, wenn sie auch das Bundesverfassungsgericht bisher als verhältnismäßig bzw. zulässig eingestuft hat.

Bueb findet nicht nur ein komplettes Verbot bestimmter Inhalte unproblematisch, sondern auch ein Zugangsverbot zum Internet für Kinder und Jugendliche. An seiner ehemaligen Schule Schloss Salem gebe es “in der Unterstufe, bis einschließlich der 7. Klasse, […] praktisch gar keinen freien Zugang zum Internet.” Kein Wunder, denn:

“Internet ist für mich wie eine Droge.”

Es mag ja sein, dass sich Peter Widlok vor dem Gespräch mit Bueb nicht so im Klaren war, was der Mann absondern wird. Aber welche Verpflichtung gab es, das dann noch zu veröffentlichen – und zwar ohne jede kritische Nachfrage, ohne Widerspruch, der Interviewer nur als Steigbügelhalter für einen Verbotsphantasiengalopp?
Wegen des bösen Internets fordert Bueb Ganztagsschulen.

“Sie können Kinder und Jugendliche nicht sich selbst überlassen. Die Erwachsenen müssen die Akzente setzen, müssen sie begeistern, müssen die ganze Sache strukturieren und gestalten.”

Und das Internet müsse stärker zensiert werden Ohne über seine völlig falsche Begrifflichkeit aufgeklärt zu werden, führt Bueb in dem Interview aus:

“Wenn wir uns entschlossen haben, Filme zu zensieren und Druckmedien zu zensieren, dann gibt es doch keinen Grund, nicht auch das Internet zu zensieren. Die Frage ist ja nur, wie weit geht die Zensur?”