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	<title>SpiegelKritik &#187; Pressefreiheit</title>
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	<description>Medienblog für Medienreflexion</description>
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		<title>Beleidigungsfreiheit ist ein Grundrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Dec 2011 17:12:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit der Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ungerührt und in den Schlaf geschüttelt wie üblich hat der Medienbetrieb ein Urteil des Berliner Landgerichts kolportiert, wonach die Bezeichnung eines Menschen als &#8220;Arschloch&#8221; nie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und dieses Wort zu führen auf der Bühne höchstens Ausnahmekünstlern zugestanden sein könnte. Berichterstattungsgrund ist stringenterweise auch nicht das Urteil an sich, sondern der Name [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ungerührt und in den Schlaf geschüttelt wie üblich hat der Medienbetrieb ein Urteil des Berliner Landgerichts <a href="http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,802574,00.html">kolportiert</a>, wonach die Bezeichnung eines Menschen als &#8220;Arschloch&#8221; nie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und dieses Wort zu führen auf der Bühne höchstens Ausnahmekünstlern zugestanden sein könnte. Berichterstattungsgrund ist stringenterweise auch nicht das Urteil an sich, sondern der Name des Klägers: Jörg Kachelmann.</p>
<p>Bei mehreren Konzerten soll der Rapper Kool Savas im Jahr 2010 in kurzen Texten zwischen Musikstücken Kachelmann als “Arschloch” bezeichnet haben.  &#8220;Zudem äußerte [Savas] in Bezug auf den Kläger unter anderem &#8216;verfickter &#8230; &#8216;, &#8216;Bastard&#8217;, &#8216;Idiot&#8217;, &#8216;Ich ficke ihn&#8217;.&#8221;<span id="more-1358"></span>Für die Herren Richter Mauck, Dölling und Hagemeister gab es da nicht viel am Sachverhalt zu klären. &#8220;Eine bestimmte Form der Beleidigung kann man nicht wegdiskutieren.&#8221; (Rolf Schälike und Achim Sander, <a href="http://www.buskeismus-lexikon.de/27_O_393/11_-_04.10.11_-_Schei%C3%9F_o._verfickter_Wetterfrosch_kommt_dem_Rapper_teuer">Buskeismus.de</a>)</p>
<p>Was an diesem Urteil wie an so vielen verwundert ist die Selbstverständlichkeit, mit der sich deutsche Richter selbst zu Sachverständigen in allen Lebensfragen machen. Und so steht es für die drei Mannen der Jurisprudenz außer Frage, dass Kachelmann in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde &#8211; rechtsgrundlos quasi. Im <a href="http://openjur.de/u/253715.html" target="_blank">Urteil </a>heißt es:</p>
<blockquote><p>&#8220;Allerdings ist hier die Freiheit der Kunst – wenn überhaupt – allenfalls in einem geringen Maße betroffen. Bei einem Kunstwerk handelt es sich um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur Anschauung gebracht werden; Kunst ist mithin auf das Schaffen von neuem, auch Grenzen Überschreitendem, angelegt und eine höchst individuelle Gestaltung und Bewältigung von &#8211; nicht selten autobiographischem – Erleben [...]. Hier sind die Beleidigungen des Klägers durch den Beklagten nicht eingebunden in das Medium einer von dem Beklagten geschaffenen bestimmten Formensprache wie etwa einen Roman oder ein Musikstück. Es handelt sich lediglich um seine Moderationen auf Konzerten bzw. einen Eintrag auf seiner Internetseite. Auch wenn jedenfalls bei dem Konzert in Freiburg ein Zusammenhang zwischen der Moderation und dem folgenden Musikstück bestehen mag, liegt allein in der Moderation keine eigene freie schöpferische Gestaltung. Jedenfalls ist die Beschränkung der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeit des Beklagten durch das Unterlassungsgebot minimal.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das ist &#8211; je nach unterstellter Gutwilligkeit &#8211; weltfremd oder anmaßend. Ganz sicher sollten über Konzerte urteilende Richter vor Rechtsfindung einmal eben solche besuchen um sie zu verstehen (denn dafür genügt ein Youtube-Schnipsel nicht). Selbstverständlich gehören die Zwischenmoderationen &#8211; und seien sie noch zu kurz &#8211; ganz wesentlich zum Konzertdesign, zum Kunstvortrag. Eine Pause, eine Geste, eine Mimik &#8211; da könnten die Berliner Richter Kopfstand machen und es bliebe als Gesamterlebnis &#8220;Konzert&#8221; Kunst.</p>
<p>Richter haben nicht über Kunst zu befinden. Ein Konzert, der Vortrag eigener Lieder vor Publikum, dürfte unstreitig Kunst sein. Richtern steht es schlicht nicht zu, nun einzelne Teile, Sequenzen, Minuten, Räume oder was auch immer vom Kunstbegriff auszunehmen: das verbietet die Freiheit der Kunst, die nicht unter einem richterlichen Gefallensvorbehalt steht.</p>
<p>Allerdings bräuchte es für eine sanktionsfreie Arschloch-Zeihung gar keine Kunstfreiheit &#8211; die Meinungsfreiheit aus dem selben Artikel 5 des Grundgesetzes muss dafür völlig genügen.</p>
<p>Schon die Unterscheidungsversuche von Meinung und Tatsachenbehauptung ist Mumpitz &#8211; und zwar, da haben wir den Salat: wahlweise Meinungs- oder Tatsachen-Mumpitz.</p>
<p>Wenn die Presse vom &#8220;Pop-Titan&#8221; schreibt oder vom &#8220;König von Mallorca&#8221;, dann verstehen selbst Richter häufig, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handeln soll, sondern um eine Meinung, eine Einschätzung, eine Bewertung.</p>
<p>Andererseits wird sehr häufig eine Tatsachenbehauptung gar nicht geprüft, sondern mit der üblichen richterlichen Larmoyanz als Schmähkritik (also: Nicht-zulässige­ Meinung) weggewischt. Unter anderem das &#8220;Arschloch&#8221; eben. Denn selbstverständlich, bitte schön, das weiß jeder, gibt es Arschlöcher auf der Welt, und leider nicht zu knapp. Doch anstatt sich die Mühe einer Prüfung zu machen, ob dies auf den so Bezeichneten aus dem Kontext des Bezeichnenden heraus zutrifft, rümpft  der Richterstand nur kurz die Nase und schüttelt den Kopf: durchgefallen. Qua unserer gottgegebenen Beurteilungsvollmacht.</p>
<p>Oder haben Sie schon mal eine Beweisaufnahme erlebt zur Klärung des Arschlochfaktors eines Klägers?</p>
<p>Die Medien(journalisten) machen es sich zu einfach, wenn sie das Berliner Urteil ohne weitere Einordnung referieren. Denn was Kachelmanns &#8220;Medienanwalt&#8221;(skanzlei) Ralf Höcker mal wieder erfolgreich ausgeübt hat, ist schlicht Privatzensur. Wenn sich die  Auffassung des Landgerichts durchsetzt (auch das OLG Berlin urteilt regelmäßig in diese Richtung, ebenso LG und OLG Hamburg) und nicht endlich gesetzlich die Stellung von Meinungsfreiheit, Kunst und Presse deutlich gestärkt wird, sehen wir wenig freien Zeiten entgegen.</p>
<p>Kabarettisten gehen zwar nicht ganz so inflationär mit Kraftausdrücken um wie Rapper, aber um so wirkungsvoller ist es, wenn sie einen Politiker, einen Banker oder einen sonstwie Mächtigen ein Arschloch zeihen &#8211; und dies geschieht, zum Glück und manchmal sogar im Anstaltsfernsehen. Es ist das Mindestrecht des gemeinen Volkes gegenüber seinen Beherrschern (inklusive deren Hofstaat): sie zu beschimpfen, zu verspotten, zu verhöhnen, zu verachten &#8211; nach Herzenslust. Nicht vollumfänglich vertrottelte Politiker haben das auch immer schon instinktiv begriffen und sind nicht gegen diesen Meinungskarneval egal zu welcher Jahreszeit vorgegangen. Nur ausnehmend dumme Politiker, oft mit dieser Geisteseigenschaft zum Diktator aufgestiegen, knüppeln die verbal geäußerte Wut des Volkes bis zur revolutionären Explosion zusammen.</p>
<p>Haben wir Tag oder Nacht, Sommer oder Winter , geht es uns gut oder schlecht? &#8211; das alles kann man objektiv feststellen, und doch hängt der Tatsachenbefund ganz vom Standpunkt ab. So ist das auch mit Arschlöchern &#8211; schließlich haben auch die allerallergrößten von ihnen ihre Anhängerschaft. Führer, Fußpilz, Faschosau &#8211; das kann eben alles drei zutreffend sein.</p>
<p>Diese Wahrheiten müssen viel öfter benannt werden &#8211; weg vom Harmonieschleim der Wir-haben-es-geschafft-Kaste. Allein in den Talkshows müssten die Moderatoren ungefähr jedem zweiten Gesprächsgast an den Kopf werfen, welche intellektuelle Pappschachtel er ist, was für ein zweibeiniger Witzversuch, welch durch die Medien amöbender Zellscheißhaufen. Darin mögen die Berliner Richter weder Kunst noch Meinung erkennen, aber das tut auch nicht Not, denn eben wegen dieses begrenzten Weltverstandes schreibt man Juristen ja alles auf, in Deutschland mit etwa 76.000 Paragraphen: damit sie nicht all zu viel denken müssen und im Gesetzestext möglichst jeden Eventualfall finden. Im Bereich der Persönlichkeitsrechte gibt es hier allerdings noch eine profitable Lücke, mit der sich die sog. &#8220;Promi-Anwälte&#8221; goldene Pappnasen verdienen (und sich &#8211; irrwitzigerweise &#8211; auch noch in den  modernen Adelsstand der Fernseh- und Podien-Präsenz gehoben sehen, anstatt als ethisch Aussätzige draußen vor dem Tore am Euro-Lagerfeuer zu frieren, aber bitte, jede Gesellschaft lässt sich auf eigenen Wunsch verkaspern).</p>
<p>Jörg Kachelmann ist in diesem Fall völlig wurscht. Allein die Tatsache, dass ihn jemand als Arschloch sieht, muss diese Titulierung rechtfertigen. Wie sonst sollte Kommunikation stattfinden? &#8220;Der, dessen Bezeichnung nicht genannt werden darf&#8221;, &#8220;dieses Siewissenschon&#8221;? Hätte Cool Savas sagen dürfen: &#8220;Herr Kachelmann, von dem ich keine hohe Meinung habe&#8221;? Darf man über Wut, Emotionen und Meinungen nicht mehr sprechen, weil es von den Gerichten  schadenersatzfähig gemacht wird?</p>
<p>Und schließlich: Wo sollte der Schaden sein, wenn Savas auf Konzerten fern aller Kachelmann-Physis schimpft und zetert, beleidigt oder tobt?</p>
<p>Über jemanden von der Prominenz und Medienpräsenz Kachelmanns, dem von der Staatsanwaltschaft im Hauptsacheverfahren Vergewaltigung vorgeworfen wird, werden mehr Menschen als nur Cool Savaz fäkalsprachlich geredet haben. Das muss auch öffentlich möglich sein &#8211; und im Rahmen eines Kunstvortrags schon dreimal.</p>
<p style="text-align: right;">(Timo Rieg)</p>
<p><strong><em>Andere Meinungen: </em></strong></p>
<p>Fritz Pieper sieht auf <a href="http://www.telemedicus.info/article/2126-Kool-Savas,-Kachelmann-und-ein-verfickter-Wetterfrosch.html" target="_blank">Telemedicus </a>kein Problem mit dem Urteil. (&#8220;Das LG Berlin hatte bei solch eindeutigen Äußerungen wenig Spielraum.&#8221;)</p>
<p><strong><em>Siehe zum Thema &#8220;Beleidungsfreiheit auch: </em></strong></p>
<p>Wahrheit und Satire (<a href="http://forum.spiegel.de/f22/satiremagazin-charlie-hebdo-krass-ohne-angst-*und-unter-polizeischutz-47297-14.html#post9069050" target="_blank">Spiegel-Forum</a>)<em></em></p>
<p><strong><em>Korrektur</em></strong></p>
<p><a href="http://www.kanzleikompa.de/2011/11/22/beleidigter-wetterfrosch-haut-pobel-rapper-aufs-maul/#respond" target="_blank">RA Markus Kompa</a> schreibt: &#8220;Ein Pöbel-Rapper bedachte in einem Werk der Tonkunst einen Meteorologen mit einem Fäkalausdruck.&#8221; Wie oben ausgeführt handelte es sich gerade nicht um ein &#8220;Werk der Tonkunst&#8221;.</p>
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		<title>Infoblocker Presse</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:18:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsberichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[nr]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Frankfurt]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebes Netzwerk Recherche, Vorschlag für den nächsten Informationsblockierer-Preis &#8220;Verschlossene Auster&#8221;: die Medienhäuser selbst. Niemand ist der Presse gegenüber so maulfaul wie die Presse. Journalistische Anfragen an Redaktionen bleiben eigentlich immer unbeantwortet, von Verlagen kommt nach tagelanger Reifezeit allenfalls unbrauchbare &#8220;Unternehmenskommunikation&#8221;. Die Medienjournalisten dieses Landes werden schnell eine lange Liste professioneller Informationsblockierer zusammenstellen können. Der Preis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Netzwerk Recherche, </p>
<p>Vorschlag für den nächsten Informationsblockierer-Preis &#8220;Verschlossene Auster&#8221;: die Medienhäuser selbst. Niemand ist der Presse gegenüber so maulfaul wie die Presse. Journalistische Anfragen an Redaktionen bleiben eigentlich immer unbeantwortet, von Verlagen kommt nach tagelanger Reifezeit allenfalls unbrauchbare &#8220;Unternehmenskommunikation&#8221;.<br />
Die Medienjournalisten dieses Landes werden schnell eine lange Liste professioneller Informationsblockierer zusammenstellen können. Der Preis kann dann an einen beliebigen Stellvertreter der Sippe gehen. Am besten an einen öffentlich-rechtlichen Sender. Das könnte auch die Unabhängigkeit des u.a. vom NDR stark geförderten und im neuen Vorstand vom ÖRR dominierten Netzwerkes unterstreichen. </p>
<p>Dass sich die FAZ heute noch immer nicht zum <a href="http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&#038;uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818">Perlentaucher-Urteil</a> äußern will &#8211; geschenkt. Aber dass sie sich auch weigert, das ihr natürlich vorliegende aber noch nicht veröffentlichte Urteil kollegial als Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen, ist schlicht &#8211; doof.<br />
(Der Perlentaucher immerhin bot die Einsichtnahme in seiner Berliner Residenz an, aber mit viel verbalem Klimper-Klimper war denn doch noch das OLG zu bewegen,  dass uns &#8220;ausnahmsweise eine anonymisierte Fassung des Urteils &#8211; so wie wir es in die Landesrechtsprechungsdatenbank einstellen werden -<br />
heute noch vorab in pdf-Form per Mail zugesandt wird&#8221;.)</p>
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		<title>Pressköppe</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 21:21:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Autorisierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Pressefreiheit ist immer wieder ein Thema bei Spiegelkritik. Wenn den Medien der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen verwehrt wird, wenn Behörden Zitate vor Veröffentlichung frei geben wollen, wenn die Polizei meint, willkürlich entscheiden zu dürfen, was (über ihre Arbeit) berichtet wird und was nicht, dann fühlen wir uns auf den publizistischen Plan gerufen. Allerdings ist auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pressefreiheit ist immer wieder ein Thema bei Spiegelkritik. Wenn den Medien der Zugang zu <a href="http://spiegelkritik.de/2009/03/27/bilder-nach-art-des-hauses/">öffentlichen Veranstaltungen</a> verwehrt wird, wenn Behörden Zitate vor Veröffentlichung frei geben wollen, wenn die <a href="http://spiegelkritik.de/2010/08/26/pressefreiheit-und-polizei/">Polizei </a>meint, willkürlich entscheiden zu dürfen, was (über ihre Arbeit) berichtet wird und was nicht, dann fühlen wir uns auf den publizistischen Plan gerufen.<br />
Allerdings ist auch recht schnell alles Wesentliche dazu gesagt. Es wiederholt sich dann fortan nur. Um dies zu vermeiden, hier eine Sammlung attraktiver Pressefreiheitsfeinde (wir führen in dieser Übersicht die prominenten Akteure / Gruppen &#8211; unabhängig davon, ob letztlich ein Management oder sonstwer Gegenstand der verlinkten Probleme ist):</p>
<p><strong>Starke Einschränkungen für Fotojournalisten</strong> gibt es bei:<br />
* Bon Jovi (<a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M53d3c750f83.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=8">DJV</a>)<br />
* Coldplay (<a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M56ec815cbb8.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=18">DJV</a>)<br />
* Katie Melua (<a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M56905821fa6.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=5">DJV</a>)<br />
* Rammstein (Protest <a href="http://spiegelkritik.de/2009/12/16/mopo-zeigt-rammstein-die-schwarze-schulter/">Hamburger Konzertfotografen</a>)<br />
* Robbie Williams (<a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5c2eb8fbd8d.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=13&amp;type=123">DJV</a>)<br />
* Sasha (<a href="http://spiegelkritik.de/2009/05/18/druckt-schwarze-kasten/">Interview</a>)<br />
* Tom Jones (<a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M566735a6f84.0.html">DJV</a>)</p>
<p>Weitere Artikel auf Spiegelkritik hierzu: <a href="http://spiegelkritik.de/2009/05/18/druckt-schwarze-kasten/">Druckt schwarze Kästen</a> (Interview) &#8211; <a href="http://spiegelkritik.de/2009/03/27/bilder-nach-art-des-hauses/">Bilder nach Art des Hauses</a> (journalist) &#8211; <a href="http://spiegelkritik.de/2010/08/26/pressefreiheit-und-polizei/">Pressefreiheit und Polizei</a> -</p>
<p>Ferner &#8211; unter dem Stichwort <strong>&#8220;Panoramafreiheit&#8221;</strong>:<br />
* Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (<a href="http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/163-fotografieren-in-der-oeffentlichkeit-panoramafreiheit">RA Marion Janke</a>; <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5eccaf3904e.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=2">DJV</a>)<br />
* Zeche Zollverein Essen (<a href="http://bonner-presseblog.de/2010/07/22/bonn-neuer-abmahn-skandal-zeche-zollverein-missachtet-panoramafreiheit/">Bonner Presseblog</a>; <a href="http://www.schockwellenreiter.de/blog/2010/07/22/knipsverbot-auf-zeche-zollverein/">Schockwellenreiter</a>)</p>
<p><strong>In Textbeiträge eingreifen</strong> wollen gerne:<br />
* Unheilig (<a href="http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Kultur/283358/Dreiste+Angriffe+auf+die+Pressefreiheit.html">Weser-Kurier</a>)</p>
<p>Kompliziert bei der <strong>Interview-Autorisierung</strong>:<br />
* Götz George (&#8220;Es gilt das gestrichene Wort&#8221;, <a href="http://www.noz.de/deutschland-und-welt/kultur/fernsehen/50419351/es-gilt-das-gestrichene-wort">Neue Osnabrücker Zeitung</a>)<br />
* Die Managerin von Florian Silbereisen (bewahrt ihn davor, Dinge gesagt zu haben) (<a href="http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/kultur/Kultur-in-der-Region-Zehn-Minuten-lang-eine-gute-Show;art764,2646350">Trierischer Volksfreund</a>)</p>
<p><strong>Grundsätzliches zum Thema:</strong><br />
* <a href="http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Kultur/283358/Dreiste+Angriffe+auf+die+Pressefreiheit.html">Übersichtsartikel</a> im Weser-Kurier (9. Dezember 2010)<br />
* <a href="http://spiegelkritik.de/2008/11/05/privatzensur-individualschutz-vs-pressefreiheit/">Privatzensur</a>: Individualschutz vs. Pressefreiheit<br />
* Einzelne Zitate sollten Journalisten nie autorisieren lassen (siehe: <a href="http://journalistenbuero.com/dok/Hinweise-fuer-Informanten.pdf">Informanten-Hinweise</a> Journalistenbüro Bochum, Info&#8221;kasten&#8221; unten)<br />
* Auf ein ganz anderes Thema sei in diesem Zusammenhang noch verwiesen: die Weigerung vieler Medien, Autoren und Fotogragfen wie nach dem Urheberrechtsgesetz vorgeschrieben <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5310a3af178.0.html?&amp;tx_ttnews[pointer]=1">mit ihrem Namen zu nennen</a>.</p>
<p><strong>Info&#8221;kasten&#8221;: </strong></p>
<blockquote><p>* Freie Journalisten sollten schon bei der Recherche darauf verzichten, sich als Mitarbeiter oder Autor eines bestimmten (renommierten) Mediums auszugeben. Das bringt Chancengleichheit für alle und klingt nicht nach dem Versprechen, es werde auch in einem bestimmten Medium ein Beitrag erscheinen.</p>
<p>* Freie Journalisten sollten bei Akkreditierungen kein Medium nennen, für das sie arbeiten oder Beiträge planen. &#8220;Das geht den Veranstalter schlicht nichts an&#8221;, meint z.B. Hendrik Zörner, Pressesprecher des DJV. Außerdem wächst damit die Gefahr, dass Veranstalter bei den Redaktionen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen.</p>
<p>* Verträge, die in ihr Urheberrecht eingreifen oder sie für unkalkulierbare Folgeverwertungen haftbar machen wollen, sollten Journalisten nie unterschrieben. Hier ist auch die Solidarität der Medienschaffenden untereinander gefordert, um Qualität und Unabhängigkeit zu sichern. Massenhafter Boykott sei die einzig wirksame Gegenwehr, ermutigt etwa der BJV.</p>
<p>* Zitatfreigaben sind eine Unsitte, die den Journalisten auch nach einem Recherchegespräch noch vom Gutdünken des Befragten abhängig macht und ihm bereits vor Veröffentlichung Einblick in den Beitrag gibt. Nachträglich geschönte, geglättete oder angereicherte Zitate sind, so sie nicht als solche kenntlich gemacht werden, eine Verzerrung der Wirklichkeit. Wer auf Zitatfreigabe pocht, sollte einfach gar nicht zitiert werden. Die erhaltenen Informationen kann man gleichwohl &#8211; so sie wahr sind &#8211; verwenden. &#8220;Zitatfreigaben bürgern sich immer mehr ein, aber man sollte da auf keinen Fall mitmachen&#8221;, sagt Zörner.</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Alpha-Journalisten killen Meinungsfreiheit</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2011/01/09/alpha-journalisten-killen-meinungsfreiheit/</link>
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		<pubDate>Sun, 09 Jan 2011 10:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[kurz kommentiert]]></category>

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		<description><![CDATA[Journalist ist einer der gefährlichsten Berufe der Welt. Schon als Schüler wurde ich mit dem Berufstod bedroht: &#8220;Sie haben das letzte Mal für eine Zeitung geschrieben, dafür sorge ich&#8221; brüllte mir der Vorsitzende eines Kleintierzüchtervereins das Hirn aus dem linken Ohr heraus, weil ich in einem Anflug von Kommentarsucht &#8211; durchaus mit Wahrheitsliebe koitierend &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Journalist ist einer der gefährlichsten Berufe der Welt. Schon als Schüler wurde ich mit dem Berufstod bedroht: &#8220;Sie haben das letzte Mal für eine Zeitung geschrieben, dafür sorge ich&#8221; brüllte mir der Vorsitzende eines Kleintierzüchtervereins das Hirn aus dem linken Ohr heraus, weil ich in einem Anflug von Kommentarsucht &#8211; durchaus mit Wahrheitsliebe koitierend &#8211; von meinem Besuch in einem &#8220;nicht sonderlich attraktiven Vereinheim&#8221; geschrieben hatte.<br />
Einer meiner Volontariats-Ausbilder ist dem Tod gleich mehrmals nur knapp entkommen &#8211; einmal stand der Bürostuhl nicht dort, wo er ihn &#8211; bereits im Niederlassen begriffen &#8211; wähnte, mal war eine Stufe aus dem Boden gewachsen, als er nach ausgedehnter Mittagspause mit heftig gegen den Wind wehender Fahne in die Redaktionsstube zurücktorkelte. In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 1.000 Journalisten &#8211; die meisten von ihnen sind allerdings seit längerem nicht mehr im Dienst.<br />
Und so liegt es gut im Trend, dass der Deutsche Journalistenverband jetzt mit einem Film der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte für den lebensgefährlichen Job wirbt: </p>
<p><object width="670" height="283"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/IhE_Il6iZLg?fs=1&amp;hl=de_DE"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/IhE_Il6iZLg?fs=1&amp;hl=de_DE" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="470" height="283"></embed></object></p>
<p><a href="http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/rog-bilanz-2010-57-journalisten-in-25-laendern-getoetet-zahl-der-entfuehrten-medienmitarbeiter-gesti.html">Reporter ohne Grenzen</a>, das <a href="http://www.cpj.org/killed/2010/">Komitee zum Schutz von Journalisten</a> oder die <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M51b0bfc348a.0.html?&#038;tx_ttnews[pointer]=7">International Federation of Journalists</a> bringen regelmäßig die Zahl getöteter Journalisten in die Medien. Rund 50 waren es im Jahr 2010. Kann man mal erwähnen. </p>
<p>Der Pressefreiheit in Deutschland bringt das allerdings wenig. Auch der kurze Werbefilm lenkt völlig davon ab, was in Deutschland die freie Meinungsäußerung bedroht (und für die ja keineswegs in erster Linie Journalisten zuständig sind). Denn da ist sicherlich zunächst einmal das redaktionelle Desinteresse, der Mainstream bei Themen und Kommentaren und die unglaubliche Selbstgenügsamkeit unserer &#8220;Alpha-Journalisten&#8221; zu nennen.<br />
Die Meinungsfreiheit wird in Deutschland durch einen Zivilgerichtsbürgerkrieg und gelegentlich auch strafrechtliche Verfolgung behindert.<br />
Die Pressefreiheit wird durch Privatisierung von öffentlichem Raum, behördliche &#8220;Verschlusssachen&#8221; und professionell gespielte Ahnungslosigkeit gefährdet, durch den Mangel an Redaktionskonzepten, die Globalkapitalisierung von Pressehäusern und die journalistische Interesselosigkeit von Sendern.<br />
Medienblogs, Medienseiten und Medienmagazine präsentieren regelmäßig genug Anhaltspunkte, was (journalistische) Meinungsfreiheit gefährdet. Gewehrkugeln sind äußerst selten dabei. (HV)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Telefonmitschnitte erlauben</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Jan 2011 12:05:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Freien Sender Kombinats Hamburg (FSK) vor sieben Jahren, welche das Bundesverfassungsgericht nun als verfassungswidrig eingestuft hat, hatte mich schon damals aufgeregt, allerdings weniger wegen des &#8220;Polizeiübergriffs&#8221; an sich, sondern wegen seiner vermeintlichen Rechtsgrundlage: Ermittelt wurde nämlich die Straftat, dass ein Mitarbeiter des privaten Radiosenders zwei Telefonate mit der Polizeipressestelle ungenehmigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Freien Sender Kombinats Hamburg (FSK) vor sieben Jahren, welche das Bundesverfassungsgericht nun als <a href="http://vorbote.de/2553.html">verfassungswidrig </a>eingestuft hat, hatte mich schon damals aufgeregt, allerdings weniger wegen des &#8220;Polizeiübergriffs&#8221; an sich, sondern wegen seiner vermeintlichen Rechtsgrundlage: Ermittelt wurde nämlich die Straftat, dass ein Mitarbeiter des privaten Radiosenders zwei Telefonate mit der Polizeipressestelle<strong> ungenehmigt aufgenommen</strong> und Teile für einen Radiobeitrag verwendet hatte.<br />
Denn in Deutschland, wo zwar <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/telefonueberwachungen-die-abhoer-republik-1.49334">hunderttausende Telefonate ganz Stasi-frei abgehört werden</a>, kann der Mitschnitt eines nicht-öffentlich geführten Gesprächs mit bis zu drei Jahre Gefängnis geahndet werden (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html">§ 201 StGB</a>).</p>
<p>Und darin liegt das viel größere Problem &#8211; das bisher kein Gericht mit einer einfachen, logischen Interpretation von <strong>Öffentlichkeit </strong>ausgeräumt hat: Auskunftspflichtige Behörden geben Journalisten (notgedrungen) Informationen, gestatten aber nicht deren wörtliche Verwendung (ob als Telefonmitschnitt oder Print-Zitat). Das ist ein herrlicher Taschenspieler-Trick: Informationen mündlich geben, die Dokumentation verbieten &#8211; und so jederzeit dementieren können, dies und das so oder so gesagt zu haben. </p>
<p>Dabei ist das Gespräch zwischen einem Pressesprecher und einem Journalisten per se für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn nicht aus nachvollziehbarem Grund Vertraulichkeit vereinbart wird, das ganze also zu einem Hintergrundgespräch wird. Ansonsten äußert sich eine Pressestelle immer öffentlich &#8211; das konstituiert sie ja gerade, nur deshalb wird sie angefragt. </p>
<p>Allein um Journalisten vor den vielen gelogenen Dementis zu schützen, muss die Aufzeichnung von Telefonaten für die eigene Dokumentation erlaubt sein &#8211; ohne Einwilligung. Und in vielen Fällen dürfte auch die Veröffentlichung nicht von der Zustimmung der Beteiligten abhängig sein (natürlich gilt dies für beide Seiten!). Wenn sich eine Pressestelle in einer Weise äußert, die von öffentlichem Interesse ist, dann darf sie sich nicht auf eine völlig irrsinnige &#8220;Vertraulichkeit des Wortes&#8221; berufen können.  Pressesprecher von Behörden werden nicht dafür bezahlt, dass sie Privatgespräche mit Journalisten führen, sondern dass sie via Journalisten der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen.<br />
<em>Timo Rieg</em></p>
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		<title>Auskunftsfreudigkeit von Behörden</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Nov 2010 20:53:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Timo Rieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen&#8221; sagt die Mitarbeiterin der Behörden-Pressestelle freundlich am Telefon. Erbeten, erledigt &#8211; und dann tut sich lange Zeit nichts. Ein Standard-Setting bei Recherchen, zumindest wenn sich Journalist und Behördensprecher noch nicht kennen. Auskünfte sind nicht selten Glückssache: Pressesprecher sind nicht zu erreichen, E-Mails kommen in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen&#8221; sagt die Mitarbeiterin der Behörden-Pressestelle freundlich am Telefon. Erbeten, erledigt &#8211; und dann tut sich lange Zeit nichts. Ein Standard-Setting bei Recherchen, zumindest wenn sich Journalist und Behördensprecher noch nicht kennen. Auskünfte sind nicht selten Glückssache: Pressesprecher sind nicht zu erreichen, E-Mails kommen in den Behörden nicht an und der Zettel mit der Rückrufbitte ist leider untergegangen. </p>
<p>Dabei sind Auskünfte keine Good-Will-Sache. Staatliche Verwaltungsstellen müssen nach den Pressegesetzen der Länder Fragen von Journalisten beantworten, die sich auf Tatsachen und Vorgänge der entsprechenden Behörde beziehen.<br />
<span id="more-1096"></span><br />
Kommentierungen, Bewertungen oder Prognosen können Journalisten hingegen nicht verlangen. Im Gesetz heißt es dazu: &#8220;Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen&#8221; (§ 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes &#8211; ähnliche Formulierungen finden sich in allen Bundesländern, Hessen regelt es in §3, Brandenburg in § 5). Besonders schön für Journalisten ist, dass Behördenauskünfte immer wahr sein müssen &#8211; und daher als wahr angesehen werden dürfen. Während Journalisten für die Verbreitung falscher Informationen aus anderen Quellen haften, greift hier das &#8220;Behördenprivileg&#8221;: ähnlich wie bei Beiträgen von Nachrichtenagenturen dürfen sie sich darauf verlassen, dass die Angaben stimmen und müssen sie nicht eigenhändig überprüfen &#8211; was sie aber in vielen Fällen trotzdem tun werden, setzt doch gerade bei solchen Wahrheitsfragen oft erst die Recherche an. </p>
<p>Ihrer Auskunftspflicht kommen Behörden in Deutschland vor allem nach, indem sie aus eigener Veranlassung und aus eigenem Interesse Pressemitteilungen verfassen oder mit Einrichtungen wie der Bundespressekonferenz kooperieren. Was eine Behörde sagen möchte, sagt sie gern und aktiv. Schwierig wird es für Journalisten, wenn ihre Anfragen Kritik erwarten lassen &#8211; oder viel Arbeit machen, weil die gewünschten Informationen nicht ad hoc vorliegen. Letzteres ist sogar ein gesetzlicher Grund, dem Informationsinteresse nicht nachzukommen: Ein Anspruch auf Information besteht nicht, &#8220;soweit deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet&#8221;. Ab wann eine journalistische Anfrage eine Zumutung darstellt, ist freilich Interpretationssache &#8211; zumal der Fragesteller keinen Einblick hat, über welche Informationen eine Behörde bereits verfügt und welche sie sich erst selbst beschaffen müsste. </p>
<p>Beispiel Statistiken: Seit Monaten ist in Zeitungen und Magazinen zu lesen, Polizisten in Deutschland seien einer stark gewachsenen Gewaltbereitschaft ausgeliefert, neben mehr Personal brauche es vor allem stärkere Sanktionen. So habe die Zahl der Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt von 1993 zu 2009 um etwa 45% zugenommen. Doch was sagen diese Zahlen? Sie entstammen der polizeilichen Kriminalstatistik, die alle Fälle erfasst, sobald sie an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Wie viele der in 2009 erfassten 25.972 Tatverdächtigen wurden auch verurteilt, waren also tatsächlich Täter? Wie hängen die Zahlen mit Veränderungen der Einsatzlage zusammen, etwa durch Großdemonstrationen? Und gibt es einen Zusammenhang zu den erfassten 2.196 Fällen von Körperverletzung im Amt, bei denen also Polizisten und andere Amtsträger tatverdächtig sind? Zu all diesen Fragen sagen die angefragten Behörden: wissen wir nicht. </p>
<p>Weitere Hindernisse für Auskünfte sind Geheimhaltungsvorschriften und das viel bemühte &#8220;schwebende Verfahren&#8221;. Ob eine Behörde wirklich nichts sagen darf, weil sie rechtlich daran gehindert ist, lässt sich ggf. gerichtlich überprüfen, was aber bei einem am Ende des Tages anstehenden Redaktionsschluss nicht viel hilft. In diesen Fällen sollten Journalisten stets konkret nachfragen, was nach Ansicht der Behörde einer Auskunft entgegen steht. Dass ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist reicht alleine jedenfalls nicht. Schließlich ist es Aufgabe des Journalismus, gerade über schwebende Verfahren zu berichten, damit sich die Öffentlichkeit eine Meinung bilden kann &#8211; und diese ggf. im schwebenden Verfahren Berücksichtigung finden kann. </p>
<p>Auch Persönlichkeitsrechte werden Presseanfragen oft entgegengestellt. So erhält man Urteilskopien stets nur in geschwärzter Fassung: Namen von Beteiligten, oft auch Orte und andere Details werden unkenntlich gemacht. Medienrechtler Frank Fechner räumt allerdings ein, dass es Fälle geben kann, in denen Medien ihre Aufgabe nur wahrnehmen können, wenn sie über die Verfahrensbeteiligten berichten. In der Argumentation mit den Behörden muss auch auf den Unterschied verwiesen werden zwischen Informationen, die Journalisten für ihre Recherche und das Verständnis der Vorgänge anfordern und Informationen, die genau so veröffentlicht werden. Insbesondere Staatsanwaltschaften gehen hier inzwischen sehr dezidiert vor, etwa bei Entführungen: sie informieren die Presse zwar, damit diese ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können, bitten aber gleichzeitig darum, von Veröffentlichungen so lange abzusehen, wie dadurch das Opfer gefährdet oder der Täter gewarnt werden könnte.<br />
Doch gerade bei Verfahren mit Prominenten gibt es in letzter Zeit viel Kritik an der behördlichen Auskunftsfreudigkeit. So sagte Rechtsanwalt Christian Schertz vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe an die Adresse der Staatsanwälte: &#8220;Zur Auskunft sind Sie nur verpflichtet, wenn das öffentliche Interesse überwiegt.&#8221; Doch dies zu bestimmen muss einer freien Presse selbst überlassen sein.  </p>
<p>Nicht selten halten sich Behörden bei einer Anfrage für nicht zuständig, weil die Akten gerade nicht bei ihnen sind. &#8220;Die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf die Behörde, in deren Zuständigkeit sich das Verfahren gerade befindet, findet im Gesetz keine Stütze&#8221;, so Medienrechtler Udo Branahl (Uni Dortmund). Informationen zu &#8220;schwebenden Verfahren&#8221; können nur verweigert werden, wenn durch ihre Veröffentlichung die sachgemäße Durchführung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte. Daher muss eine Staatsanwaltschaft natürlich nicht mitteilen, wo sie demnächst Durchsuchungen plant  &#8211; der Zweck der Durchsuchung würde damit ad absurdum geführt. Aber die Preisgabe vieler Informationen aus laufenden Ermittlungen oder Verwaltungsverfahren behindert die Behörden eben nicht.<br />
Erfolgreich verweigert das Bundesverkehrsministerium seit Jahren Auskünfte zum Vertrag mit dem Maut-Konsortium &#8220;Toll Collect&#8221;, weil zwischen den Parteien zwei Schiedsverfahren anhängig sind &#8211; beide fordern vom anderen Geld. Ob nach Abschluss dieses Verfahrens Journalisten endlich in den rund 17.000 Seiten starken Vertrag aus dem Jahre 2002 schauen dürfen, ist ungewiss. Denn dann wird es weiterhin darum gehen, ob Geschäftsgeheimnisse wichtiger zu bewerten sind als der Informationsanspruch der Presse. </p>
<p>Mit Hartnäckigkeit und gerichtlicher Hilfe lässt sich dieser Schutzschild allerdings manches Mal beseitigen. Ein Beispiel von der taz: Redakteur Sebastian Heiser wollte im Mai 2009 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sehr dezidiert wissen, was sich hinter einer Ausschreibung zu Stromlieferungen für Liegenschaften in Berlin verbirgt. Es ging ihm vor allem darum, welche Behörden Strom aus regenerativen Quellen einkaufen, welche auf dieses Merkmal verzichten  und um wie viel teurer der Ökostrom ist. Die Bundesanstalt antwortete binnen fünf Tagen umfangreich, aber nicht vollständig. Auf erneute Nachfrage beharrte die Behörde darauf, dass &#8220;der Inhalt abgegebener Angebote und insbesondere die jeweilige Preisgestaltung dem Gebot der vertraulichen Behandlung&#8221; unterliegen. Als Sebastian Heiser erneut für seinen Informationsanspruch argumentierte, teilte das Amt mit: &#8220;Vertragsinhalte [sind] grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis der hiesigen Vertragspartner zu werten. Diese Geschäftsgeheimnisse sind jedenfalls als &#8216;schutzwürdiges privates Interesse&#8217; im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. Landespressegesetz NRW anzusehen.&#8221; Daraufhin reichte Heiser Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln ein und beantragte, ihm die Frage zu beantworten: &#8220;Wie viel Cent pro Kilowattstunde kostet der Strom, den die Beklagte mit einer am 28. Februar 2009 veröffentlichten europaweiten Ausschreibung eingekauft hatte.&#8221; Dieser einfachen Frage folgen fünf Seiten juristische Begründung, die Heiser selbst geschrieben hat. Die Gegenseite hingegen beauftragt eine große Kanzlei, deren Briefkopf zwei Drittel der Seite füllt, so viele Rechtsanwälte listet sie auf &#8211; was durchaus Eindruck schinden kann. Doch die Kanzlei geht nicht auf die Klageschrift ein, sondern bittet um einen Monat Fristverlängerung für eine Stellungnahme. Einen Tag vor Ablauf der vom Gericht gewährten neuen Frist beantragt die Kanzlei weitere vier Wochen Aufschub, da weitere Rücksprachen mit Beteiligten notwendig seien.<br />
Kurz vor Ablauf dieser neuen Frist meldet sich die Kanzlei direkt bei Sebastian Heiser &#8211; und liefert die gewünschte Information. Die beteiligten Unternehmen hätten inzwischen zugestimmt, die Klage habe sich damit wohl erübrigt. Allerdings lagen zwischen der ersten Anfrage und der letzten Information nicht nur fünf Monate, sondern auch eine Bundestagswahl am 27. September 2009. Heiser hätte die Informationen gerne vor der Wahl gehabt. </p>
<p>Neben dem Presserecht gibt es noch weitere gesetzliche Grundlagen, auf die sich Journalisten bei ihren Recherchen stützen können.  Es sind allerdings Rechte, die nicht nur Journalisten zustehen, was ihren Charme nicht schmälern muss, wenn man sie richtig zu nutzen weiß. Da sind &#8211; neben Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz &#8211; vor allem die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) relevant: alle Dokumente staatlicher Verwaltung sollen für die Bürger einsehbar sein, soweit nicht andere, berechtigte Interessen dagegen sprechen. Der Pool von gegenstehenden Interessen ist allerdings groß. Alles, was Behörden als geheim bezeichnen, ist zunächst einmal nicht öffentlich &#8211; ob zurecht, muss ggf. ein Gericht entscheiden. So hat es das <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2007/04/02/wie-errechnet-man-191-milliarden-euro/">Bundesfinanzministerium abgelehnt, seine Berechnungen für Mehreinnahmen offen zu legen</a>, die bei der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19% geschätzt und in den Bundeshaushalt eingestellt worden waren. Die Behörde befürchtete eine &#8220;Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Regierung&#8221;.<br />
Ein Vorteil des IFG gegenüber dem presserechtlichen Auskunftsanspruch ist das darin enthaltene Akteneinsichtsrecht, das nur verwehrt werden kann, wenn es gegenüber einer anderen Form der Auskunftserteilung deutlich mehr Verwaltungsaufwand mit sich bringt. </p>
<p>Informationsfreiheitsgesetze gibt es bisher in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie auf Bundesebene.</p>
<p>Zu einem Problem vor allem für freie Journalisten kann allerdings werden, dass Auskünfte nach IFG nicht kostenlos sein müssen. Die Behörden dürfen ihren Aufwand in Rechnung stellen. Ob die angesetzten Kosten realistisch sind, kann zwar auch ein Gericht überprüfen &#8211; zahlen muss man erstmal dennoch, eine Aufschiebende Wirkung haben Proteste nicht. Wer hier vor bösen Überraschungen gefeit sein will, sollte daher mit der Informations-Anfrage einen Kostenanfrage verbinden oder ein eigenes Limit setzen. </p>
<p>Natürlich muss eine Recherche nicht ergebnislos bleiben, nur weil die Behörde, die über begehrte Informationen verfügt, nichts sagen mag oder darf. Da ist zunächst zu prüfen, welche Personen,  Institutionen, Firmen , Vereine und andere Gruppen in den Fall involviert sind oder ein Interesse an ihm haben könnten. Einfaches Beispiel: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen. Die jeweiligen Behörden sind sicherlich die erste Anlaufstelle für Journalisten, doch oft sind sie unergiebig. Richter etwa äußern sich praktisch nie zu ihren eigenen Fällen, weder im laufenden Verfahren noch nach dem Urteilsspruch. Da kann dann der Behördensprecher, der Auskunft geben muss, meist auch nicht weiterhelfen. In Strafverfahren sind aber die Rechtsanwälte von Angeklagten und &#8211; soweit auf der anderen Seite vorhandne &#8211; Nebenklägern (also Opfern) immer einen Versuch wert. Aussagen dieser Parteien müssen zwar mit größter Vorsicht verwendet werden, da sie keineswegs der Objektivität verpflichtet sind, sondern Parteianliegen vertreten &#8211; doch zumindest eine der beiden Seiten mag in einer Presseberichterstattung Chancen sehen, ihr Anliegen nach vorne zu bringen, und gewährt daher Einblick in den Verfahrensstand.  </p>
<p>Beispiel vom Gerichtsstandort Bochum, bekannt vor allem von seinen Wirtschaftsermittlungen: Das Amtsgericht teilt auf eine Presseanfrage hin mit, es könne zu einem gerade bei ihm ergangenen Urteil nichts sagen, weil der Fall nun beim Berufungsgericht liege &#8211; es ist das Landgericht Bochum, das im selben Gebäudekomplex residiert. Dieses wiederum ist der Ansicht, eine  Urteilsauskunft sei eine Akteneinsicht, über die der Vorsitzende Richter zu befinden habe. Der lässt sich Zeit und schickt dem Angeklagten &#8211; ungeschwärzt &#8211; die Presseanfrage mit 10-tägiger Frist für eine Stellungnahme. Eine Rechtsauffassung, über die befragte Sprecher anderer Gerichte den Kopf schütteln &#8211; aber natürlich nur informell, denn zu anderen Behörden äußern dürfen sie sich nicht und Rechtsberatung ist ebenfalls verboten. Die Pointe zum Schmunzeln: Während die Justiz seit über drei Monaten noch immer darüber brütet, ob dem Auskunftsbegehren stattgegeben werden kann, hat der Angeklagte &#8211; durch das Gericht ja über die Anfrage informiert &#8211; dem Journalisten längst das Urteil übersandt.  </p>
<p>Ähnliche Konstellationen findet man bei vielen anstehenden oder bereits getroffenen Behördenentscheidungen: Praktisch immer gibt es jemanden, der Kenntnisse vom Vorgang und ein Interesse hat, diese weiterzugeben. Das können bei Ausschreibungen Firmen sein, die nicht zum Zug gekommen sind, bei anderen Behördenvorgängen aktive oder ehemalige Mitarbeiter, die sich mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen konnten. Der größte Teil des &#8220;investigativen Journalismus&#8221; wird auf diese Weise beliefert: es gibt jemanden, der nichts sagen sollte, es aber dennoch tut. Das gerade entstehende Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit will genau dies weniger kriminalisiern. Derzeit können Journalisten allein wegen der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen nach § 353b StGB angeklagt werden. Ergänzend soll es künftig heißen: &#8220;Beihilfehandlungen  [von Journalisten] sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.“ Der Whistleblower aus der Behörde macht sich allerdings weiterhin strafbar, wenn er mit der Weitergabe geheimer Informationen &#8220;wichtige öffentliche Interessen gefährdet&#8221;, ebenso der Journalist, der zum Geheimnisverrat aktiv auffordert oder gar Geld dafür bezahlt.</p>
<p>Oft hat es triviale Gründe, wenn Anfragen bei Pressestellen nicht beantwortet werden. Der Bundesverband der Pressesprecher verweist darauf, dass die Zahl der Anfragen enorm gestiegen sei, man die Fragesteller meist nicht kenne und die Einschätzung, ob es sich wirklich um Journalisten handelt, nicht immer leicht falle. Verständlich, dass da schneller zum Zuge kommt, wer bereits einen guten Draht zur Behörde hat. Gleichwohl haben alle Journalisten einen Anspruch auf zeitnahe Beantwortung ihrer Fragen. Udo Branahl geht von einem Arbeitstag aus &#8211; &#8220;die Zeiten, wo der einzig kompetente Mitarbeiter tagelang unerreichbar im Außendienst tätig war sind ja inzwischen vorbei&#8221;.<br />
Die Richtlinien des Justizministeriums NRW für den Umgang mit den Medien legen fest: &#8220;Medienangelegenheiten sind als Eilsachen zu behandeln.&#8221; Pressestellen müssen &#8220;insbesondere während der Dienststunden&#8221; erreichbar sein, &#8220;vorhandene Möglichkeiten eines Anrufbeantworters, der Ruf- oder E-Mailumleitung und dienstlich gestellte Mobiltelefone sind zu nutzen&#8221;. Und so sagt denn auch Andreas Listing, Vorsitzender des Bundesfachausschusses<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im DJV: &#8220;Gute Pressestellen sollten nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei überlangen Anfragen und Urlaub eines Fachmannes, eine Antwort nicht am gleichen Tag liefern können.&#8221;</p>
<p>Beim Regierungspräsidium Gießen führte hartnäckiges Nachfragen immerhin zu der Erkenntnis, dass die auf der eigenen Website angegebene E-Mail-Adresse nicht stimmt: aus presse@ war inzwischen pressestelle@ geworden. Wo an die Altadresse gerichtete Post endgelagert wurde, ließ sich nicht klären. Aber der gesamte Pressekontaktbereich wurde daraufhin überarbeitet.  </p>
<p>Auch dass E-Mail-Anfragen nicht beantwortet werden, weil der Empfänger schlicht abwesend ist und keine Weiterleitung oder Benachrichtigung eingestellt hat, erleben Journalisten. Pressestellen können bei dieser Kritik allerdings einen Spiegel hochhalten: Nach einer Untersuchung des Journalistenzentrum Wirtschaft und Verwaltung, die im September in Berlin und Essen vorgestellt wurde, bleiben E-Mails an Redakteure tagesaktueller Medien bei 44% aller Adressaten während ihres Urlaubs unbearbeitet im Postfach liegen. <em>(Timo Rieg)</em></p>
<p><em>(in ähnlicher Form zuvor erschienen in &#8220;journalist&#8221; 11/2010, S. 81-86)</em></p>
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		<item>
		<title>MoPo zeigt Rammstein die schwarze Schulter</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2009/12/16/mopo-zeigt-rammstein-die-schwarze-schulter/</link>
		<comments>http://spiegelkritik.de/2009/12/16/mopo-zeigt-rammstein-die-schwarze-schulter/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 10:23:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie haben mal wieder ernst gemacht: die Hamburger Pressefotografen, von der Musikindustrie  gerne als unbezahlte PR-Spezel eingespannt, haben die Aufführung von Rammstein am Montag gemeinschaftlich boykottiert &#8211; wegen völlig inakzeptabler Vertragsbedingungen des Managements. In ihrem Text zum Protestfoto &#8211; das ganz ehrlich zur kostenfreien Nutzung überlassen wurde, sogar ohne Einschränkungen für Satire o.ä. &#8211; schreiben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben mal wieder ernst gemacht: die Hamburger Pressefotografen, von der Musikindustrie  gerne als unbezahlte PR-Spezel eingespannt, haben die Aufführung von Rammstein am Montag gemeinschaftlich boykottiert &#8211; wegen völlig <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M505341f1882.0.html">inakzeptabler Vertragsbedingungen</a> des Managements.</p>
<p><img class="alignleft size-large wp-image-885" title="Konzertfotografen in Hamburg" src="http://spiegelkritik.de/wp-content/uploads/2009/12/konzertfotografen_boykott-6-1024x751.jpg" alt="Konzertfotografen in Hamburg" width="470" height="345" /><br />
In ihrem Text zum Protestfoto &#8211; das ganz ehrlich zur kostenfreien Nutzung überlassen wurde, sogar ohne Einschränkungen für Satire o.ä. &#8211; schreiben sie:<br />
<em><br />
&#8220;Hamburger Konzertfotografen boykottieren das Rammsteinkonzert am 14.12.2009 aufgrund von Knebelverträgen. [...] Der Vertag der Rammstein GbR reduziert u.a. die Verbreitungsmöglichkeiten der Konzertfotos auf ein einziges, namentlich zu bezeichnendes Medium und beinhaltet, dass Rammstein die Bilder gratis für eigene Zwecke nutzen darf. Bildjournalistinnen und -journalisten sollen der Band gestatten, Fotos für die Nutzung auf Webpages von Rammstein oder dem Management der Band ohne gesonderte Vergütung nutzen.&#8221;</em><br />
Die Solidarität war erfolgreich. <a href="http://spiegelkritik.de/2009/05/18/druckt-schwarze-kasten/">Denn dem alten Aufruf</a>, in den Zeitungen schwarze Kästen zu drucken statt PR-Fotos, wenn Pressefotografen nicht frei waren, ist die <a href="http://www.mopo.de/2009/20091215/hamburg/mopop/hoellisches_spektakel_der_feuerteufel.html">Hamburger Morgenpost</a> nachgekommen.</p>
<div id="attachment_883" class="wp-caption alignleft" style="width: 480px"><img class="size-full wp-image-883" title="mopo-rammstein-schwarzer-kasten-3" src="http://spiegelkritik.de/wp-content/uploads/2009/12/mopo-rammstein-schwarzer-kasten-3.jpg" alt="Hamburger Morgenpost druckt schwarzes &quot;Konzertfoto&quot;" width="470" height="811" /><p class="wp-caption-text">Hamburger Morgenpost druckt schwarzes &quot;Konzertfoto&quot;</p></div>
<p>Das Problem ist aus unserer Sicht allerdings nicht die konkrete Vertragsgestaltung, sondern die Möglichkeit, solche Verträge überhaupt zu schließen und damit als Veranstalter über den Zutritt der Presse frei entscheiden zu können. Dem zugrunde liegt die juristische Auffassung, dass es sich bei allen Veranstaltungen auf privatem oder gemietetem Gelände nicht mehr um öffentlichen Raum handelt, sondern um eine Fete im Freundeskreis auf dem eigenen Grundstück &#8211; wo Presse nichts zu suchen hat. <a href="http://spiegelkritik.de/2009/03/27/bilder-nach-art-des-hauses/">Bisher ist diese Auffassung leider mehrheitsfähig</a> &#8211; sicherlich auch, weil der Staat selbst gerne privater Veranstalter ist und damit die Öffentlichkeit kontrollieren möchte.</p>
<p>Was es braucht, ist eine andere Definition von Öffentlichkeit. Das könnten natürlich ohne jede Gesetzesänderung die Gerichte leisten, Anhaltspunkte gäbe es genügend. Aber wie wir bei den aktuellen Urteilen etwas um Bagatellkündigungsgründe oder Abschiebungen sehen können, ist hier nicht mit all zu viel Weitblick zu rechnen.</p>
<p>Um der Pressefreiheit willen sind daher die Medien selbst aufgefordert, den Einschränkungen entgegenzutreten. Nicht zu berichten von all den Veranstaltungen, bei denen sie an die Kandare gelegt werden sollen, ist das eine. Viel mehr zu berichten über all das, was sie angeblich nichts angeht &#8211; von Sportveranstaltungen, Bahnhöfen, Universitäten etc. &#8211; ist das andere.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gewinner des Tages: BILD (jetzt mit Humor)</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2009/10/02/gewinner-des-tages-bild-jetzt-mit-humor/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 14:14:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bild-Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleichende Werbung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://spiegelkritik.de/?p=810</guid>
		<description><![CDATA[Dass Axel Springer vor vier Jahren gegen einen netten Werbespot der taz gerichtlich vorgegangen ist &#8211; und damit auch bisher erfolgreich war &#8211; ist eine Dummheit gewesen. Wie Bild.de nun aber darüber berichtet, sogar mit kompletter youtube-Einbettung des taz-Werbespots, das ist: vorbildlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass Axel Springer vor vier Jahren gegen einen netten Werbespot der taz gerichtlich vorgegangen ist &#8211; und damit auch bisher erfolgreich war &#8211; ist eine Dummheit gewesen. Wie Bild.de nun aber darüber berichtet, sogar mit kompletter youtube-Einbettung des taz-Werbespots, das ist: <a href="http://www.bild.de/BILD/politik/2009/10/01/taz-werbespot-bild-verliert/bgh-entscheidet-taz-darf-mit-bild-werben.html">vorbildlich</a>.</p>
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		<title>&#8220;Dein Schutz im Web&#8221; &#8211; Jugendkontrollportal</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 21:50:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helgoländer Vorbote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Landesmedienanstalten bauen sich weiter als Internet-Kontrollbehörde aus. Nachdem mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht nur sprachlich, sondern auch juristisch der Grundstein für eine Katastrophe gelegt worden ist, gerieren sich die Landesmedienanstalten vor allem unter dem Label der Prävention als Horte der Medienpädagogik und als unabhängige Institute für Medienpolitik. Dabei sind sie einst geschaffen worden, um den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesmedienanstalten bauen sich <a href="http://spiegelkritik.de/?p=791">weiter </a>als Internet-Kontrollbehörde aus. Nachdem mit dem <a href="http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html">Jugendmedienschutz-Staatsvertrag</a> nicht nur sprachlich, sondern auch juristisch der Grundstein für eine Katastrophe gelegt worden ist, gerieren sich die Landesmedienanstalten vor allem unter dem Label der Prävention als Horte der Medienpädagogik und als unabhängige Institute für Medienpolitik.</p>
<p class="MsoNormal">Dabei sind sie einst geschaffen worden, um den nicht-gebührenfinanzierten Rundfunk zu kontrollieren &#8211; und weil das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk so gut geklappt hat, hat man sie zu Anstalten des öffentlichen Rechts gemacht, womit sie zwar herrschaftlich tätig werden, aber per definitionem nicht staatlich sind (was wegen der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz so doof wirken würde wie es nunmal ist); alles Unterbinden, Ver- und Untersagen einer Landesmedienanstalt ist daher auch niemals nicht Zensur (sondern irgendeine Form von Digitalhygiene, Ordnungspolitiksendung oder Bildungsschutz).</p>
<p class="MsoNormal">Nun haben sich vier Kontrollbehörden zusammengetan &#8211; <span> </span>Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), Bremische Landesmedienanstalt (brema), Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MAHSH) und Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) &#8211; und eine angebliche Jugendplattform gegen Mobbing, Porno und Ekel geschaffen: <a title="www.juuuport.de" href="http://www.juuuport.de/" target="_blank">www.juuuport.de</a></p>
<p class="MsoNormal">Dort sollen Jugendliche mit ihren Handy- und Internet-Ängsten Rat von anderen, engagierten Jugendlichen bekommen, den Blockscouts. &#8221; juuuport wird von Jugendlichen gemacht. Natürlich werden wir von Erwachsenen und Experten dabei unterstützt. Aber inhaltlich sind wir selbst aktiv. Wir sehen auf juuuport nach dem Rechten, beraten dich und leiten Beschwerden weiter.&#8221; Für diese Tätigkeit wurden die Selbsthilfescouts &#8220;extra von erwachsenen Experten ausgebildet&#8221;. Drei sind es bisher, ganze drei Scouts, hinter denen der ein oder andere erwachsene Strippenzieher stehen dürfte.</p>
<p class="MsoNormal">Es ist ja nicht so, dass es keine Probleme mit Internet, Handyfoto etc. gäbe, auch für Jugendliche. Aber es gibt auch schon jede Mengen Initiativen und vor allem jede Menge Kompetenz, in den Jugendverbänden, bei Schülerzeitungen, Jugendvertretungen, Kinder- und Jugendparlamenten u.v.m.</p>
<p class="MsoNormal">Wenn Erwachsene &#8211; zu dem auch noch beruflich, also gegen Geld &#8211; etwas von Jugendlichen wollen, dann sollten sie sich nicht hinter Pappkameraden verstecken. Das durchschaut &#8211; auch dank selbst erworbener Medienkompetenz &#8211; heute fast jeder.</p>
<p class="MsoNormal">Wer aber Jugendliche durch Jugendliche ansprechen will, der muss sie das selbst machen lassen &#8211; anders wird das nichts. Der kann sich nur als Partner, Unterstützer, Referent, Finanzier oder sonstwas anbieten &#8211; wenn er denn etwas anzubieten hat (außer der Idee, irgendetwas tun zu wollen).</p>
<p class="MsoNormal">Man könnte natürlich sagen: Egal. Projekte wie <a title="www.juuuport.de" href="http://www.juuuport.de/" target="_blank">juuuport.de</a> sind Totgeburten, da wird nie viel passieren, weil es niemand braucht und es kaum einen interessieren wird. Nur: die Interpretation der Betreiber, der erwachsenen Profis im Hintergrund, könnte &#8211; wie so oft bei solchen Projekten &#8211; eine ganz andere sein. Die demokratischen Defizite der Medienpolitik in Deutschland werden weiter wachsen.</p>
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		<title>Medienpädagogik: Zensur und Internetverbot für Kinder</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2009/09/14/medienpadagogik-zensur-und-internetverbot-fur-kinder/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 22:06:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Timo Rieg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bueb]]></category>
		<category><![CDATA[Medienaufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Pädagogik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Landesmedienanstalten haben ein erhebliches Problem: Kein Mensch braucht sie. Das wäre nicht so schlimm und das Schicksal so vieler Behörden, wären sich dessen nur wenigsten viele Menschen bewusst. Doch zum Bedauern der weltfern organisierten Behördianer müssen sich nur ein paar private Rundfunkveranstalter mit ihnen herumärgern, das Gros der Bevölkerung ahnt nichteinmal, was die Bundesländer da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Landesmedienanstalten haben ein erhebliches Problem: Kein Mensch braucht sie. Das wäre nicht so schlimm und das Schicksal so vieler Behörden, wären sich dessen nur wenigsten viele Menschen bewusst. Doch zum Bedauern der weltfern organisierten Behördianer müssen sich nur ein paar private Rundfunkveranstalter mit ihnen herumärgern, das Gros der Bevölkerung ahnt nichteinmal, was die Bundesländer da geschaffen haben.</p>
<p>Darum ist es schon lange das Bestreben der Landesmedienanstalten, allen voran der nordrhein-westfälischen LfM, ihre Kontrollmacht in Bereiche auszudehnen, die den Bürgern lieb und teuer sind. Und da wäre vor allem das Internet zu nennen. (Der Weg dahin ist gar nicht so steil, wie es Außenstehenden erscheinen mag: Man deklariert einfach kurzerhand einen großen Teil der Web-Angebote als &#8220;Rundfunk&#8221; und ist mithin für diesen Bereich des Internets zuständig, der Rest wird mit Stichworten wie Medienbildung, Bürgermedien oder Jugendmedienschutz der eigenen Fuchtel unterworfen &#8211; so grob skizziert der Plan.)</p>
<p>Wir wollen die Sache, dass eine solche Behörde da überhaupt nichts zu suchen hat und dass es wenn schon denn schon Aufgabe der Bürger wäre, sich demokratisch für eine behördliche Netzinhaltkontrolle zu entscheiden, mal außen vor lassen und uns stattdessen nur an einem Bespiel die Medienkompetenz der Landesmedienanstalt NRW genießen, auf das sie heute extra per Pressemiteilung hingewiesen hat.</p>
<p>In ihrem genialerweise &#8220;Funkfenster&#8221; genannten Online-Magazin interviewt der Pressesprecher Peter Widlok den ehemaligen Leiter des Internats Schloss Salem Bernhard Bueb. Thema: <a href="http://www.lfm-nrw.de/funkfenster/medien_allgemein/medien_paedagogik/interview_bernhard_bueb.php3">&#8220;Brauchen wir Regeln im Internet?&#8221;</a></p>
<p>Die erste Frage, die sich im Hinblick auf die Medienkompetenz der Medienkompetenzbehörde stellt: Was kann ausgerechnet <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Bueb">Herr Bueb</a> dazu sagen? Wieso wird er und nicht etwa meine Nachbarin Hilde Schlosser dazu befragt?<br />
Die zweite wichtige Kompetenzfrage stellt sich während des Lesens: Wie war das doch mit der Verbreiterhaftung und dem Schutz von Gesprächspartnern vor sich selbst?</p>
<p>Der erste veröffentlichte Satz von Bueb lautet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich weiß nicht genau, was technisch möglich ist, aber ich unterstütze den Vorstoß von Frau von der Leyen, Pornographie gar nicht zugänglich zu machen, also zu sperren.&#8221;</p></blockquote>
<p>Da ist Herr Bueb offenbar schon etwas weiter als  öffentliche Debatte und politische Realität &#8211; aktuell können Seiten mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz ">Kinderpornographie</a> gesperrt werden.</p>
<p>Sein Problembewusstsein für konkurrierende Grundrechte offenbart Bueb gleich im Anschluss:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich kann in einer solchen Maßnahme keine Einschränkung der allgemeinen Freiheit sehen. Ich sehe das eher in der Analogie zu Phänomenen wie Rauchen oder Alkohol oder Drogen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Selbstverständlich sind die entsprechenden Verbote des Jugendschutz- oder Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung der Handlungsfreiheit, wenn sie auch das Bundesverfassungsgericht bisher als verhältnismäßig bzw. zulässig eingestuft hat.</p>
<p>Bueb findet nicht nur ein komplettes Verbot bestimmter Inhalte unproblematisch, sondern auch ein Zugangsverbot zum Internet für Kinder und Jugendliche. An seiner ehemaligen Schule Schloss Salem gebe es <em>&#8220;in der Unterstufe, bis einschließlich der 7. Klasse, [...] praktisch gar keinen freien Zugang zum Internet.&#8221;</em> Kein Wunder, denn:</p>
<blockquote><p>&#8220;Internet ist für mich wie eine Droge.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es mag ja sein, dass sich Peter Widlok vor dem Gespräch mit Bueb nicht so im Klaren war, was der Mann absondern wird. Aber welche Verpflichtung gab es, das dann noch zu veröffentlichen &#8211; und zwar ohne jede kritische Nachfrage, ohne Widerspruch, der Interviewer nur als Steigbügelhalter für einen Verbotsphantasiengalopp?<br />
Wegen des bösen Internets fordert Bueb Ganztagsschulen.</p>
<blockquote><p>&#8220;Sie können Kinder und Jugendliche nicht sich selbst überlassen. Die Erwachsenen müssen die Akzente setzen, müssen sie begeistern, müssen die ganze Sache strukturieren und gestalten.&#8221;</p></blockquote>
<p>Und das Internet müsse stärker zensiert werden Ohne über seine völlig falsche Begrifflichkeit aufgeklärt zu werden, führt Bueb in dem Interview aus:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wenn wir uns entschlossen haben, Filme zu zensieren und Druckmedien zu zensieren, dann gibt es doch keinen Grund, nicht auch das Internet zu zensieren. Die Frage ist ja nur, wie weit geht die Zensur?&#8221;</p></blockquote>
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