Archiv für die Kategorie ‘Medienwirtschaft’

“Henri” und die Lächerlichkeit

Mittwoch, 08. Juni 2011

“Wenn die Jury zurücktritt, mach sie sich lächerlich. Wer sich bei dieser Jury noch einmal bewirbt, macht sich lächerlich. Der einzig positive effekt ist, dass der Preis irrelevant wird. [...5 Seiten später...] Wenn diese Henri-Nannen-Preis-Jury mit ihrem Chefredakteursproporz zerbräche, wäre es ein Dienst für den Journalismus.”

Claudius Seidl, unterhaltsamer Feuilletonchef der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS), im journalist-Interview (Heft 6/2011) über den Henri-Nannen-Preis nach René Pfister.

Digitale Leserkommunikation

Sonntag, 17. April 2011

(Aus dem Archiv, von August 2008) Das Internet hat inzwischen den meisten Redaktionen Angebote zur Nutzerbeteiligung abgenötigt. Gelingende Kommunikation ist damit allerdings noch nicht garantiert. Ob Diskussionsforen oder Leserbriefe, Bürgersendungen oder Leserbeiräte – wer als Journalist mit seinen Kunden kommuniziert, muss Kritik vertragen und bereit sein, darauf öffentlich zu reagieren.
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“Der neue Kollege”

Samstag, 05. Februar 2011

Weil das Video bisher wenig Aufrufe hat und hier bei uns grade auch nichts los ist, holen wir ihn mal in unser Bett, den DJV-Kampffilm:

Journalistik der Uni Leipzig wird umgebaut

Mittwoch, 12. Januar 2011

Die Abteilung für Journalistik an der Universität Leipzig, Institut für Kommunikation und Medienwissenschaft (KMW), soll umstrukturiert werden. Da wir derzeit keine redaktionellen Kapazitäten für das Thema haben, verweisen wir einstweilen auf die entsprechende Mitteilung von gestern: Information_Journalistik_Leipzig(pdf).

Im Instituts-Blog ist dazu derzeit noch nichts zu lesen.

Weitere Reaktionen:

Der DJV Sachsen “kritisiert Streichpläne

Nebenbei:

Die Leipziger Journalistik ist in jüngster Zeit ja auch mit anderen internen Querelen um Professor Machill medienwirksam geworden.

Update 18.01.11: Nun hat sich auch Michael Haller zu Wort gemeldet, der den Studiengang wesentlich geprägt und vor allem nach außen repräsentiert hat – und kein Freund der Verquickung von Journalismus und PR ist. Nachricht in der Bild.

Update 20.01.11: Ausführlicher Bericht auf Zeit-Online von Ralf Geissler, der selbst in Leipzig studiert und gelehrt hat. Der Journalismus siecht

Update 20.01.11: Vom Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft gibt es offenbar seit 6. Januar 2011 eine schriftliche Kritik an den Positionen der Leipziger Journalistik und der entsprechenden Berichterstattung, die damals noch nicht online war. Darin heißt es zunächst:

“Die Stellungnahme der Journalistik ist inhaltlich in weiten Teilen falsch, gibt Beschlussvorschläge und externe Gutachten falsch wider und enthält persönliche Diffamierungen der demokratisch gewählten Vertreter des Instituts und der Fakultät. Die offenkundig von Partikularinteressen geleitete, öffentliche Kampagne über eine noch laufende Meinungsbildung in den zuständigen Gremien der Universität ist vertrauensschädigend und beschädigt den Ruf und das Engagement der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierenden des Instituts. Leider geschieht dies zum wiederholten Male durch einen einzigen Professor und seine Mitarbeiter, die nur einen kleinen Teil des Gesamtinstituts darstellen und nicht für die 1.300 Studierenden und mehr als 50 Mitarbeiter sprechen. Das Institut und die gewählten Vertreter der Professoren, Mitarbeiter, Studierenden und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter distanzieren sich einstimmig von diesem Vorgehen.” (Weiterlesen: pdf)

FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Freitag, 02. Juli 2010

Ein “Leistungsschutzrecht für Verlage” ist in den letzten Monaten zum spannenden, wenn auch langweilig klingenden Stichwort in der Mediendebatte geworden. Es geht dabei möglicherweise um viel Geld – aber auch um viel Verwaltung und letztlich eine Veränderung der Netzkultur.

Aktuelles Update: ausführlicher Artikel auf journalist.de

Was ist ein Leistungsschutzrecht?

Das Urheberrechtsgesetz setzt neben den Rechten der Urheber – also denen, die Texte schreiben, Fotos machen oder Filme drehen, – auch sehr umfangreich “verwandte Schutzrechte”. Damit sollen Leistungen derjenigen vor beliebiger kostenfreier Nutzung geschützt werden, die an der Vermittlung von Werken arbeiten. Diese “Werkmittler” bilden die Brücke zwischen Urheber – also dem Schöpfer eines Werkes – und dem Publikum. So hat ein Musiker zwar Anspruch auf eine Bezahlung, wenn seine Musik im Radio läuft, doch der “Werkmittler”, also die Plattenfirma als Lieferant, hat Anspruch auf Beteiligung. Denn ohne sie gelänge die Musik nicht bis zur Radiostation und könnte nicht für den Künstler Gewinn bringend gesendet werden.

Welche Leistung erbringt der Inhaber eines Leistungsschutzrechtes?

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DuMont für mehr investigative Recherche

Montag, 07. Dezember 2009

Konstantin Neven DuMont fordert, den investigativen Journalismus zu stärken, gerade auch in den Kommunen. In der zum Verlag DuMont Schauberg gehörenden Frankfurter Rundschau schreibt er u.a.:

Dazu können investigativ arbeitende Medien einen entscheidenden Beitrag leisten. M. DuMont Schauberg entwickelt gerade Konzepte, den Anteil investigativer Reportagen in seinen Blättern zu erhöhen. Daneben gibt es Überlegungen, eine Vermarktungsplattform für Bezahlinhalte deutschsprachiger Verlage und Autoren zu gründen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, hochwertige journalistische Inhalte nicht länger im Internet zu verschenken.

“KEK-Rechnung ist nicht nachvollziehbar” – Zur Untersagten Fusion von Springer mit Pro7

Mittwoch, 17. Oktober 2007

Über die kartell- und medienrechtlichen Probleme einer Fusion von Axel Springer mit ProSiebenSat.1 sprach Timo Rieg für spiegelkritik.de mit dem Dortmunder Professor für Medienökonomie und Wirtschaftsjournalismus Frank Lobigs.

Tg: Das Bundeskartellamt hat Anfang des Jahres die Fusion von Axel Springer Verlag und ProSiebenSat.1 untersagt. Nun wird diese Entscheidung gerichtlich überprüft. Kann sich Springer wieder Hoffnung machen?

Lobigs: Da ist ein Silberstreifchen am Horizont. Aber ich denke, Springer sollte nicht allzu sehr drauf bauen. Das Kartellamt hat plausibel argumentiert, dass der Zusammenschluss marktbeherrschende Stellungen – wie etwa jene der Bild auf dem Markt für Straßenverkaufszeitungen –  verstärken würde. Und dann sehen die Regeln zur Fusionskontrolle eben eine Untersagung vor: Punkt.

Tg: Gibt es denn für das Gericht überhaupt etwas zu prüfen, wenn der Fall so eindeutig ist?

Lobigs: Der Fall ist schon speziell. Und deshalb ist am Ende womöglich doch auch noch etwas Musik in der Sache. Denn Springer und ProSiebenSat.1 sind ja – grob gesprochen -  auf getrennten Märkten unterwegs: Springer macht Zeitungen, ProSiebenSat1 macht Fernsehen. Es wäre also überhaupt nicht zu einem nennenswerten Zuwachs von Marktanteilen gekommen. Und damit entfällt auch der klassische Grund für die entscheidende Diagnose, dass durch das Zusammengehen eine marktbeherrschende Stellung verstärkt würde.
Das Kartellamt hat jedoch erkannt, dass Springer nach einer Fusion die Möglichkeit gehabt hätte, die beherrschende Marktstellung der Bild-Zeitung durch exklusive werbliche und publizistische Unterstützung durch die ProSiebenSat1-Sender weiter zu festigen und umgekehrt. Es hat also crossmediale Strategien mit ins Auge gefasst; und da kann man wohl auch kaum dran vorbeischauen. Im Gegensatz zur reinen Marktanteilsrechnerei ist diese Argumentation aber juristisch noch nicht eingeschliffen und auch etwas diffiziler. Ich würde darum nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamts im Nachhinein nicht doch noch knickt.

Tg: Der Ordnungsökonom Oliver Budzinski wirf dem Bundeskartellamt vor, seine Entscheidung nicht exakt ökonomisch zu begründen, wie dies etwa Standard der Europäischen Kommission wäre.

Lobigs: Sagen wir doch ehrlich: Exaktheit ist auch in der Ökonomie immer relativ, und leider ist es oft viel einfacher, den Wunsch nach mehr Exaktheit zu begründen als ihn umzusetzen. Doch weisen Budzinski und die Medienökonomin Kathaina Wacker in einem neueren Artikel in der Tat auch auf Widersprüchlichkeiten in der Argumentation des Kartellamts hin.

Tg: Neben der marktwirtschaftlichen Prüfung durch das Bundeskartellamt gibt es noch eine Überprüfung der Medienvielfalt durch die KEK. Auch die KEK hat sich gegen einen Zusammenschluss ausgesprochen. Zurecht?

Lobigs: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont , dass eine „vorherrschende Meinungsmacht“ auf dem Medienmarkt zu verhindern sei. Dem Fernsehen spricht es hierbei eine besonders starke meinungsprägende Kraft zu. Eine „Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht“ ist aber natürlich sehr schwer gesetzlich zu regeln. Wie will man das auch operationalisieren? Der Rundfunkstaatsvertrag nennt dazu in Paragraph 26 Zahlen: Demnach ist bei 30% Zuschauermarktanteil vorherrschende Meinungsmacht zu vermuten.

Tg: Die Sender von ProSiebenSat.1 kamen aber insgesamt nur auf 23%.

Lobigs: Selbiger Paragraph legt jedoch darüber hinaus auch nahe, dass bei der Beurteilung zusätzlich zu berücksichtigen ist, ob das Unternehmen auch auf anderen „medienrelevanten verwandten Märkten“ über Potenziale zur Meinugsbeeinflussung verfügt.
Die KEK macht daraus eine kühne Kalkulation: Sie rechnet das Meinungsbildungspotenzial der anderen Medien, wie etwa der Bild, in Zuschauermarktanteile auf dem TV-Markt um und kommt dann insgesamt auf 42%! Ich weise immer gern darauf hin, dass das genau jene Zahl ist, die laut der Weltraum-Satire „Per Anhaler durch die Galaxis“ sowieso alle Fragen des Universums löst. Für die KEK löste sie jedenfalls die Frage, wie man die Fusion als „nicht genehmigungsfähig“ klassifizieren konnte, obwohl der Zuschauermarktanteil auf dem deutschen TV-Markt eigentlich nur bei 23% lag.
Die Rechnung ist aber natürlich wissenschaftlich kaum nachvollziehbar, weil hier quasi Print-Leser in Fernsehzuschauer umgerechnet werden, letztlich nach kaum objektivierbaren Kriterien. Meinungsmacht kann man nicht nach so einer Pi-mal-Daumen-Formel berechnen.

Tg: Wie kann man die Messung einer vorherrschenden Meinungsmacht objektiver machen?

Lobigs: Naja, das dürfte nicht leicht sein. Die KEK selbst hat ja zu einem entsprechenden Symposium vor einem Jahr eingeladen. Eine interessante Idee hat Wolfgang Seufert von der Uni Jena da präsentiert: Er schlägt vor, die Preise auf dem Werbemarkt als relativ objektiven Indikator heranzuziehen: Schließlich zahlen die Werbetreibenden ja gerade für das  Beeinflussungspotenzial der Medien, und sie haben damit einen guten Grund, dieses möglichst genau und objektiv einzuschätzen.

Tg: Der KEK gehören überwiegend Juristen an, die Vorsitzende ist Betriebswirtschaftlerin. Ist da die nötige Kompetenz versammelt, um die Auswirkungen von Marktveränderungen auf den Journalismus zu beurteilen?

Lobigs: Die KEK holt sich da ja auch kompetenten Rat von außen.

Tg: Und Ihre Einschätzung zum damaligen Fusionsvorhaben?

Lobigs: Ich wundere mich nicht, dass Springer immer noch Lust hätte. Die realisierbaren crossmedialen Effekte sind doch einfach zu verlockend – obwohl es sie natürlich gar nicht gibt,  wie Springer dem Kartellamt gegenüber nicht müde wurde zu betonen.


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