Gerade hat der Journalistenskandal “Hitzacker” ersten Geburtstag. Die völlig recherchefreie Übernahme einer Polizei-Pressemitteilung und deren mutige Ausschmückungen hatte zu einer bundesweiten Fehlinformation der Medienkunden geführt und teils heftige Wortreaktionen provoziert, auch aus der Politik. Dabei waren die Kernaussagen falsch, doch sie dienten zahlreichen Lobbyisten als Anknüpfungspunkt für ihre eigene PR, die wiederum dankbar und kritiklos von den Medien verbreitet wurden. (Siehe hierzu ausführlich die Dokumentation sowie den Kommentar “Journalismus im Pfingsturlaub“)
Hitzacker war aber kein Einzelfall, natürlich nicht, denn die blinde, zumindest blindgläubige Übernahme von Polizeimitteilungen ist Gang und Gäbe. Da sich viele Journalisten in Gesprächen zu ihrer “Berichterstattung” über Hitzacker oder die “Wacken-Opas” völlig verwundert zeigten, wie man denn die Wahrheit von behördlichen Pressemitteilungen anzweifeln könnte, soll hier einmal ausführlich auf die journalistische Bearbeitung von Polizei-PR eingegangen werden (als Prozess, weitere Anregungen werden gerne aufgenommen). Man mag sog. “priviligierten Quellen” eher trauen als anderen, von der Sorgfaltspflicht und konkret der Prüfung von Eigeninteressen (Polizei als Partei) entbindet das Konstrukt jedoch nie (vgl. dazu auch Schultz 2019).
Was sind “Polizeimeldungen”?
Die Polizei- oder “Blaulicht”-Meldungen sind Pressemitteilungen einer staatlichen Einrichtung, z.B. einer Polizeiinspektion, eines Polizeipräsidium oder einer Kreispolizeibehörde. Sie sind wie jede Pressemitteilung Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, also PR. Entsprechend haben die Verfasser eine eigene Agenda, ein eigenes Entscheidungsmuster, welche Themen sie wie nach außen kommunizieren. Wie alle Öffentlichkeitsarbeiter hat auch die Polizei Interessen, die sie mit ihren Nachrichten und deren zunehmend aktiver Verbreitung verfolgt. Ebenso sind Eigeninteressen im Spiel, Ereignisse nicht zu thematisieren. Weiterlesen