Archiv für die Kategorie ‘Handwerk’

Guttenberg: Wir haben es schon immer gesagt

Mittwoch, 02. März 2011

Jetzt, da alles vorläufig vorbei ist (Guttenberg wird sicherlich wieder auf der Bildfläche auftauchen) und wo wie nach jeder guten Medienjagd kopfschütteln vor der Strecke auch Selbstkritik bekundet wird, können wir ja nochmal darauf hinweisen:
Dass Karl-Theodor zu Guttenberg ein wenig mehr von sich behauptet, als er belegen kann, haben wir schon in einem kleinen Sammler im Dezember 2009 kund getan – nur: damals hat es niemanden interessiert. Jetzt im Zuge der Gutt-Plag-Scheissmichtot-Affäre aber haben alle eifrig gegraben – und vieles zutage gefördert. Unter anderem:

“Jetzt soll er auch noch bei seinem Werdegang geblufft haben: Auf seiner Website berichtet der Baron von «beruflichen Stationen in Frankfurt und New York». Auch will er als «Freier Journalist bei der Tageszeitung ‹Die Welt›» tätig gewesen sein.”

Dass es mit dem Journalisten nicht allzuweit her ist, haben wir vor über einem Jahr in einem Magazin vermerkt, welches ein Großteil der deutschen Journalisten bezieht; aber damals war Guttenberg eben noch der Star.

Rigide redigierende Redakteure

Donnerstag, 02. Dezember 2010

Essay im journalist 12/2010.

Unscharfe Begriffe: Gemeindeparlament

Dienstag, 02. November 2010

Tägliche Wiederholung macht es nicht richtig: Es gibt in Deutschland keine “Gemeindeparlamente” oder “Stadtparlamente”. Gemeinderat, Stadtverordnetenvertretung etc. sind keine Organe der Gesetzgebung (Legislative), sondern der Verwaltung (Exekutive).
Diese Unterscheidung ist keine Formsache, sondern von essentieller Bedeutung. Um es an einem zentralen Beispiel deutlich zu machen: Parlamente haben das sogenannte “Budgetrecht”, allein sie beschließen über die öffentlichen Haushalte. Die kommunalen Gremien hingegen unterstehen der Aufsicht einer übergeordneten Behörde (z.B. Regierungspräsidium).
Lokaljournalisten sollten den kommunalen Gremien durch Sprachschlampigkeit nicht Kompetenzen andichten, die sie gar nicht haben.

Freund und Helfer LPG & IFG (1)

Montag, 25. Oktober 2010

Die Landespressegesetze (LPG) wie auch die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) auf Bundesebene und in den meisten Ländern*) sind – theoretisch – Freund und Helferin der Journalisten. Spiegelkritik verweist in loser Folge auf Höhen und Tiefen der Recherchepraxis mit diesen gesetzlichen Mitteln.

taz-Redakteur Sebastian Heiser wollte im Mai 2009 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sehr dezidiert wissen, was sich hinter einer Ausschreibung zu Stromlieferungen für Liegenschaften in Berlin verbirgt. Es ging ihm vor allem darum, welche Behörden Strom aus regenerativen Quellen einkaufen, welche auf dieses Merkmal verzichten und um wie viel teurer der Ökostrom ist.

Die Bundesanstalt antwortete binnen fünf Tagen umfangreich, aber nicht vollständig. Auf erneute Nachfrage beharrte die Behörde darauf, dass “der Inhalt abgegebener Angebote und insbesondere die jeweilige Preisgestaltung dem Gebot der vertraulichen Behandlung” unterliegen. Als Sebastian Heiser erneut für seinen Informationsanspruch argumentierte, teilte das Amt mit: “Vertragsinhalte [sind] grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis der hiesigen Vertragspartner zu werten. Diese Geschäftsgeheimnisse sind jedenfalls als ‘schutzwürdiges privates Interesse’ im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. Landespressegesetz NRW anzusehen.”

Daraufhin reichte Heiser Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln ein und beantragte, ihm die Frage zu beantworten: “Wie viel Cent pro Kilowattstunde kostet der Strom, den die Beklagte mit einer am 28. Februar 2009 veröffentlichten europaweiten Ausschreibung eingekauft hatte.” Dieser einfachen Frage folgen fünf Seiten juristische Begründung, die Heiser selbst geschrieben hatte. Die Gegenseite hingegen beauftragt eine große Kanzlei, deren Briefkopf zwei Drittel der Seite füllt, so viele Rechtsanwälte listet sie auf – was durchaus Eindruck schinden kann.
Doch die Kanzlei geht nicht auf die Klageschrift ein, sondern bittet um einen Monat Fristverlängerung für eine Stellungnahme. Einen Tag vor Ablauf der vom Gericht gewährten neuen Frist beantragt die Kanzlei weitere vier Wochen Aufschub, da weitere Rücksprachen mit Beteiligten notwendig seien.

Kurz vor Ablauf dieser neuen Frist meldet sich die Kanzlei direkt bei Sebastian Heiser – und liefert die gewünschte Information. Die beteiligten Unternehmen hätten inzwischen zugestimmt, die Klage habe sich damit wohl erübrigt. Allerdings lagen zwischen der ersten Anfrage und der letzten Information nicht nur fünf Monate, sondern auch eine Bundestagswahl am 27. September 2009.
Heiser hätte die Informationen gerne vor der Wahl gehabt.

Mehr zum Fall Heiser: “die Bundesstromklage” (pdf)

(Mehr zum Auskunftsrecht für Journalisten im Medienmagazin “journalist” November 2010)

*)= Informationsfreiheitsgesetze gibt es bisher in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie auf Bundesebene.

Unwahres Unfallbild

Montag, 18. Oktober 2010


Wie peinlich und abgeschmackt ist das denn? Das Wochenblatt als “Zeitung für alle” behauptet von sich selbst:

“Das Wochenblatt ist inzwischen zu einer festen Größe in der ost-bayrischen Medienlandschaft geworden. Jede Woche erwarten die Leser interessante und kritische Berichte zu internationalen, nationalen und regionalen Themen.”

Und dann bringt es zu einem tödlichen Verkehrsunfall ein solches Bild von Pixelio, das selbst als pressrechtlich korrekt ettikettiertes “Symbolbild” noch grunddeplaziert wäre. Wenn man nicht vor Ort war, sollte man als Werbeblättchen-RedakteurIn vielleicht seine Phantasie etwas im Zaum halten.

Auch beim Text wäre es einem interessanten und kritischen Bericht angemessen, die Quellen zu benennen. Wer sagt, glaubt oder hat festgestellt, dass der 12-jährige Raphael (Passauer Neue Presse) “plötzlich auf die Fahrbahn” lief?

Korrekturverhalten (2): Der Spiegel

Sonntag, 17. Oktober 2010

Medienjournalist Stefan Niggemeier hat vor Kurzem angeprangert, dass selbst Gegendarstellungen in Zeitungen wie dem Hamburger Abendblatt kostenpflichtig sind.
Das kann man diskutieren – und ebendies geschieht in seinem Blog. Mit einer Gegendarstellung geht man ja immer das Risiko ein, überhaupt erst auf eine Sache aufmerksam zu machen, die sonst gar nicht groß beachtet würde (wie das auch mit Zivil- und Strafprozessen ist). Daher macht es Sinn, dass Gegendarstellungen nur dort erscheinen müssen, wo auch die gegendarstellungsbegehrte Behauptung (die ja laut Presserecht objektiv gar nicht falsch gewesen sein muss) veröffentlicht wurde.
Andererseits wird natürlich weitererzählt, was man gelesen hat, und das kann dafür sprechen, eine Gegendarstellung weiter zu streuen.

Wirklich ärgerlich hingegen ist, dass von den beanstandeten Veröffentlichungen aus bei Internetpublikationen bisher kaum auf eine eingegangene und veröffentlichte Gegendarstellung verwiesen wird (wie auch auf andere Korrekturen, Leserbriefe und wichtige Aktualisierungen).

Aufgefallen war uns dies zunächst beim SPIEGEL, und dort gar nicht bei den – seltenen – Gegendarstellungen, sondern bei den Korrekturen, die die neuen Chefredakteure als Teil in der Rubrik “Leserbriefe” eingeührt hatten.

Hans-Ulrich Stoldt sagte uns dazu bereits am 5. August 2009:

“Gegenwärtig bereiten wir die Verknüpfung von Artikeln im Archiv mit Korrekturen oder Gegendarstellungen vor. Technisch und redaktionell ist das nicht so ganz einfach, weshalb es auch noch ein wenig dauern wird, bevor wir so weit sind.”

Die Praxis sieht so aus, dass der Spiegel derzeit beanstandete Beiträge verschwinden lässt. Dass sich Eigen- und Fremdkorrekturhinweise dann auch noch an unterschiedlichen Stellen befinden, macht die Sache nicht übersichtlicher.

Korrekturen finden in der Online-Ausgabe zumindest nicht durchgängig statt. So gab es in der Ausgabe 40/2010 einen Kasten mit Korrekturen zu fünf Beiträgen. Dabei wird der Artikel “Revolver in Rosa” aus Nr. 37/2010 in zwei Punkten berichtigt. Da heißt es: “Der erwähnte Amoklauf fand nicht ‘ein paar Meilen entfernt von der Messe’ an der Virginia Tech im benachbarten Manassas, sondern im 250 Meilen entfernten Blacksburg statt.” Das wäre uns zwar womöglich auch nur eine “Korinthe” wert gewesen, aber wenn’s doch falsch ist, sollte man es korrigieren. Auf spiegel.de findet man jedoch weiterhin:

Nur ein paar Meilen sind es von der Messe in Chantilly zur Universität Virginia Tech, wo vor über drei Jahren einer der schlimmsten Amokläufe in der US-Geschichte stattfand. Ein Student erschoss damals 32 Kommilitonen mit seinen beiden halbautomatischen Pistolen. (pdf-Version)

Auch nicht hilfreicher ist es freilich, wenn die Gegendarstellung zu einem Artikel, der online nicht beim Spiegel und sonst nur über dubiose Quellen verfügbar ist, im Web-Archiv steht.

Lesebeute: Recherchen beim Zoll

Montag, 04. Oktober 2010

(Pressemitteilung des DokZentrum, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)

Keine Atomwaffenzünder für den Iran. Oder: Ein Flughafenzöllner, der entlassen wird – der Fall Stefan R.

Unter diesem Titel wird im DokZentrum ansTageslicht.de der Fall des jungen Zollbeamten Stefan R. wieder aufgerollt, der im November 2002 nachts um 3 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt am Main spontan reagiert und das Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt alarmiert hatte. Ein sofort aktiviertes Sicherheitskommando konnte vier Stunden später die heiße Ware sicherstellen: 44 “Fast High Voltage Transistor Switches” des Typs “HTS 31-480-SI” – so genannte Dual Use-Güter. Eigentlich für medizinische High-Tech-Zwecke konstruiert, kann man sie auch zu Atomwaffenzündern umfunktionieren. Genau dies sollte im Iran geschehen, dem geplanten Bestimmungsort der 44 Hochfrequenzschalter. So hatten es Ermittlungsbehörden später festgestellt. Der rechtzeitig verhinderte Export: ein klarer Erfolg für die internationale Weltgemeinschaft. Kein Erfolg allerdings für den Jungzöllner: Er wurde entlassen. (weiterlesen…)

Unwahres Halbzitat

Samstag, 25. September 2010


“Sicherungsverwahrung ist eine Schande” wird in einem Kommentar bei indymedia, dem “multimedialen Netzwerk unabhängiger und alternativer Medien, MedienmacherInnen, engagierter Einzelpersonen und Gruppen”, als Zitat Kurt Tucholskys aus dem Jahr 1920 ausgegeben. Das ist – fahrlässig oder vorsätzlich – falsch. Das Vier-Wörter-Fragment stammt aus Tucholskys Text “Die Sicherungsverwahrung” – veröffentlicht im Dezember 1928. Darin heißt es allerdings:
“Der Kuhhandel: hie Todesstrafe – hie Sicherungsverwahrung ist eine Schande.”

Die Schande ist also der Kuhhandel. Inhaltlich spricht sich Tucholsky zwar deutlich gegen die Einführung einer Sicherungsverwahrung aus – doch man sollte sich schon die Mühe machen, seine Argumentation zu lesen, um den Autor in die gegenwärtige Diskussion einzubringen. Kurt Tucholsky ging es ganz offensichtlich um die Gefahr, auf Grund einer solchen neuen Rechtslage könnte die Politik missliebige Personen auf unbestimmte Zeit einsperren. Gegen den Schutz der Bevölkerung vor Gewalttätern hatte der Jurist Tucholsky nichts einzuwenden. In “Deutsche Richter” sagt er 1927 sehr markant:
“Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern.”

Text-Bild-Schere löst Terror-Alarm aus

Donnerstag, 09. September 2010

So irre sieht dieser Pastor doch gar nicht aus, oder?
eifernder pfarrer
Aber in welcher Gemeinde sitzt Hans Liedel denn nun? In der Provinz, heißt es im Text – aber wo liegt diese? Die Suchmaschine kennt mit dem Namen zunächst mal einen Meisterbetrieb für Heizungsbau und einen Zauberer. Verwirrend, dieser Kommentar in der Frankfurter Neuen Presse:

Jetzt kommt ein Pastor, der offenbar auch mal berühmt werden will. In Erinnerung an die Katastrophen des 11. September 2001 will er einen Koran verbrennen, quasi die «Bibel» der Muslime. [...]

Dieser Pastor will offenbar die Wut von Analphabeten entfesseln, die ihren Gott geschändet sehen. Er gefährdet Leib und Leben westlicher Helfer, die etwa Flutopfern in Pakistan zur Seite stehen. Er gefährdet Entwicklungshelfer. Selbst der Oberkommandierende der US-Armee, General Petraeus, fürchtet um das Leben seiner Soldaten in Afghanistan.

Und dann kommen noch die Ortsfeuerwehr (das passt zur Regionalzeitung), aber auch die USA als Ganzes ins Spiel:

Die USA, das Land der schier grenzenlosen Freiheit, müssen sich nach einer rechtlichen Handhabe fragen lassen, mit der sie den so todesgefährlichen Unsinn eines solchen Hetzers unterbinden. Vielleicht kommt der Weltmacht die örtliche Feuerwehr zu Hilfe. Die hat das öffentliche Koran-Feuer nicht genehmigt. Sie muss es löschen.

Vollkommend verwirrend schließlich, dass dieser Pfarrer einen E-Mail-Account bei der Zeitung hat, die sich über ihn erregt.
Wenn Gott schon nicht direkt zu erreichen ist, ein Koran verbrennender Pastor immerhin hat seine E-Mail-Adresse angegeben

PS: “irre” und “Terror-Alarm” stammen natürlich von dem Qualitätsblatt nebenan.

Stilblüte: Ins Krankenhaus gestoßen

Dienstag, 27. Juli 2010

Die Und-Verknüpfung

Aus der Gießener Allgemeinen vom 27. Juli 2010


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