Archiv für den Tag: 13. Oktober 2016

Neues aus dem Hühnerhaufen: Was ein Beschuldigter auf gar keinen Fall darf in einem Rechtsstaat

Wir haben in Deutschland keinen Mainstream-Journalismus? Angesichts der kollektiven Erregung über den Selbstmord von Jaber Albakr darf man das mal wieder bezweifeln. Unisono wird beklagt: “Wie konnte das passieren.” Was unterstellt: soetwas darf nicht passieren. Ein Häftling darf sich nicht umbringen. Warum eigentlich? Könnte das mal jemand recherchieren? Und ansonsten neben der aktuellen Rechtslage auch die Logik bemühen? Mehr dazu im Beitrag “Suizid ist Menschenrecht“, mit einer kleinen Sammlung bemerkenswerter Kommentierungen dazu.

Update 12.02.2017:
Wenn sich ein Beschuldigter übrigens nicht selbst aus dem Verkehr zieht, sondern aus dem Verkehr gezogen wird, haben wir es mit einer gänzlich anderen Situation zu tun, bei der sogar über Verdienstorden für den Aussage- und Strafentzug diskutiert wird.
Dass Anis Amri, der Amokfahrer vom Berliner Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, bei einer Kontrolle von zwei italienischen Polizisten erschossen wurde, war jedenfalls kein Aufreger. Dass es dann doch kein Tapferkeits- oder Schützenorden gab lag alleine daran, dass sich die Exekutive optische ein wenig zu faschistisch verhalten hatte…