Archiv für den Tag: 23. September 2014

Ins Leere gelinkt – 5 Jahre Drei-Stufen-Test

Vor fünf Jahren wurden mit den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF deutlich begrenzt. Unzählige Angeboten wurden aus dem Netz genommen, neue oder veränderte müssen einen sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen. Wie erfolgreich ist dieses deutsche Modell? Timo Rieg ist verschiedenen Links gefolgt.

Die Rundfunkgebühr als Subvention
Wer sich mit der Internetpräsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beschäftigt, muss sich zunächst klar werden, warum es die entsprechenden Regelungen seit 1. Juni 2009 überhaupt gibt. Auslöser waren nämlich u.a. eine Beschwerde des „Verbands Privater Rundfunk und Telemedien“ (VPRT) im Jahr 2003, dass bestimmte Web-Angebote nicht unter den öffentlichrechtlichen Auftrag fielen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Daraufhin stufte die EU-Kommission die deutsche Rundfunkgebühr als staatliche Beihilfe (=Subvention) ein – obwohl man sich viel Mühe gegeben hatte, mit GEZ, KEF, Rundfunkräten und anderem mehr genügend Staatsferne zu schaffen. Insbesondere in den Online-Aktivitäten der Sendeanstalten sah die EU eine Benachteiligung des privaten Rundfunks und der – immer schon privatwirtschaftlich organisierten – Presse, wobei sie das duale Rundfunksystem nicht grundsätzlich infrage stellt, sondern weiterhin „ein vielfältiges und ausgewogenes Medienangebot öffentlicher und privater Rundfunkveranstalter“ wünscht.
Nach einigem Hin und Her versprach die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission Veränderungen, die mit dem 12. RÄStV eingeführt wurden. Der Drei-Stufen-Test und die damit verbundene deutliche Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote steht im Zentrum dieser Änderungen.
„Es ging nicht um die Zuschauer, es ging nicht um Journalismus, sondern es ging ausschließlich um marktwirtschaftlichen Wettbewerb“, konstatiert Benno H. Pöppelmann, Justitiar beim Deutschen Journalistenverband (DJV). Weiterlesen