Jugendschutz bei Erwachsenen?

“Landesregierung will Jugendschutz verbessern” – dieser Satz fand sich gestern in vielen hessischen Zeitungen in der Subheadline zum neuen Spielhallengesetz. Über den inhaltlichen Kokolores der Neuregelung kann man an anderer Stelle den Kopf schütteln, uns interessiert nur: welche Jugend soll da geschützt werden? Spielhallen dürfen von Jugendlichen nicht betreten werden. Punkt. Ob die nun eine oder sechs Stunden am Tag geschlossen haben müssen oder künftig mindestens 300 Meter Luftlinie auseinander liegen ist da reichlich schnuppe.

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