Archiv für den Tag: 6. November 2011

Notwehr steht jedem zu, auch dem Bösen

Ein Bericht wird nicht dadurch gut, dass er Positionen aneinanderreiht – auch wenn es die gängige und damit 0815-Bauweise im Politikjournalismus ist. Vielmehr ist es Aufgabe des Journalismus zu prüfen, ob eine in die Diskussion geworfene Position überhaupt diskussionswürdig ist – und zwar unter besonderer Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Das BGH-Urteil, nachdem ein Hells-Angels-Rocker nicht dafür in den Knast muss, dass er in “Putativnotwehr” einen Polizisten erschossen hat, lässt sich natürlich als Aufreger hochkochen. Und selbstverständlich melden sich alle möglichen Politiker und vor allem die Polizeilobbyisten zu Wort: das kann doch wohl nicht sein!

Dabei ist die Sache recht einfach und vermittelbar: Wenn jemand glaubt, dass er gerade umgebracht wird, darf er sich mit allen Mitteln wehren. Das entspricht schlicht dem, wie sich Menschen eben zwangsläufig in einer solchen Notsituation verhalten. Und in einer anderen Konstellation (kein böser Rocker als “Täter”, kein guter Polizist als “Opfer”) würde das auch jeder einsehen (Juwelier verteidigt sich gegen mutmaßlichen Raubmörder; Frau wehrt sich gegen mutmaßlichen Vergewaltiger etc.).

Wenn die vermutete Mörderbande vor der Tür jetzt aber in Wahrheit ein freundliches Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei ist, dies aber – weil es früh am Morgen ist und man möchte ja niemanden unnötig aus dem Schlaf wecken – nicht zu erkennen gibt, dann ist ein in dieser Situation abgefeuerter tödlicher Schuss einfach Pech.

Dass im Falle einer von Polizisten angenommenen Notwehrsituation, der ein völlig unschuldiger Wanderer zum Opfer fällt, die Polizeilobby gegen die Straffreiheit protestiert hätte, ist übrigens nicht bekannt: