Archiv für den Monat November 2010

Pferdekrise? Was für eine Pferdekrise?

Montag, 29. November 2010

Kobuk – “ein Medienwatchblog von Studierenden der Lehrveranstaltung ‘Multimedia-Journalismus’ am Publizistikinstitut der Uni Wien” – geht der Geschichte von angeblich 20.000 herrenlos in Irland herumirrender, vom Hungertod bedrohter Pferde nach: “Das krisengeschüttelte Irland und Haustiere, dieser verlockenden Kombination konnten offenbar auch Qualitätsjournalisten nicht widerstehen, trotz mangelhafter Quellenlage.” –>Lesen.

Auskunftsfreudigkeit von Behörden

Sonntag, 28. November 2010

“Schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen” sagt die Mitarbeiterin der Behörden-Pressestelle freundlich am Telefon. Erbeten, erledigt – und dann tut sich lange Zeit nichts. Ein Standard-Setting bei Recherchen, zumindest wenn sich Journalist und Behördensprecher noch nicht kennen. Auskünfte sind nicht selten Glückssache: Pressesprecher sind nicht zu erreichen, E-Mails kommen in den Behörden nicht an und der Zettel mit der Rückrufbitte ist leider untergegangen.

Dabei sind Auskünfte keine Good-Will-Sache. Staatliche Verwaltungsstellen müssen nach den Pressegesetzen der Länder Fragen von Journalisten beantworten, die sich auf Tatsachen und Vorgänge der entsprechenden Behörde beziehen.
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FR lässt sich von Kanzlerin nicht kaufen

Mittwoch, 17. November 2010

Wenn das nicht mal Unabhängigkeit dokumentiert: Die Frankfurter Rundschau weist in ihrer Online-Kritik zu einer Anzeigenkampagne der Bundeskanzlerin nicht nur darauf hin, dass auch die FR die kostenpflichtige Anzeige gedruckt hat – eine Online-Werbevariante umrahmt den Text.

Rahmstorf sieht weiter anthropogenen Klimawandel

Mittwoch, 10. November 2010

Korrekturverweigerung spricht für Propaganda

Zu den Schattenseiten des Internets gehört bekanntlich, dass sich nicht nur Informationen und Meinungen, sondenr auch Blödsinn sehr schnell verbreiten (lassen). Da sich in folgendem Fall die Verbreiter mal wieder weigern, einen Korrekturhinweis anzubringen oder wenigstens eingesandte Kommentare freizuschalten, hier als kleiner Hinweis:

Die Überschrift “Rahmstorf vom PIK bestätigt: Anthropogenen Klimawandel gibt es nicht!” klingt natürlich sensationell – so sehr, dass jeder, der sich schon mal ernsthaft mit der Forschung zum Klimawandel beschäftigt hat sehr stutzig werden muss. Welch bahnbrechend neuen Erkenntnisse liegen Professor Stefan Rahmstorf vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) vor, dass er eine 180-Grad-Wende machen muss?

Die Meldung hatte “EIKE” verbreitet, “ein Zusammenschluss einer wachsenden Zahl von Natur-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaftlern, Ingenieuren, Publizisten und Politikern, die die Behauptung eines „menschengemachten Klimawandels“ als naturwissenschaftlich nicht begründbar und daher als Schwindel gegenüber der Bevölkerung ansehen.” (Selbstbeschreibung) Zahlreiche Blogs hatten die Meldung übernommen und findet sich bereits als Argumentation auf Leserbriefseiten der Tageszeitungen.

Rahmstorf selbst geht im Wissenslog auf die Falschmeldung ein:

Was ist los? Bin ich endlich umgekauft worden? Immerhin haben US-Firmen allein in den letzten 18 Monaten eine halbe Milliarde Dollar (!) für Lobbyarbeit gegen ein amerikanisches Klimaschutzgesetz ausgegeben.

Rahmstorf führt kurz – und sehr nachvollziehbar – auf, in welchen Punkten er falsch interpretiert wird. Sein Abschlusskommentar:

Leider kann ich also nicht bestätigen, dass es keinen anthropogenen Klimawandel gibt – und schon gar nicht folgt dergleichen aus meinem Paper zu Dansgaard-Oeschger-Ereignissen aus dem Jahr 2003. Dagegen bestätigt dieser Internet-Artikel wieder einmal die alte Binsenweisheit, dass die Verleugner einer anthropogenen Erwärmung keine vernünftigen Argumente haben – würden sie sonst zur absurdmöglichsten Tatsachenverdrehung greifen?

Unscharfe Begriffe: Gemeindeparlament

Dienstag, 02. November 2010

Tägliche Wiederholung macht es nicht richtig: Es gibt in Deutschland keine “Gemeindeparlamente” oder “Stadtparlamente”. Gemeinderat, Stadtverordnetenvertretung etc. sind keine Organe der Gesetzgebung (Legislative), sondern der Verwaltung (Exekutive).
Diese Unterscheidung ist keine Formsache, sondern von essentieller Bedeutung. Um es an einem zentralen Beispiel deutlich zu machen: Parlamente haben das sogenannte “Budgetrecht”, allein sie beschließen über die öffentlichen Haushalte. Die kommunalen Gremien hingegen unterstehen der Aufsicht einer übergeordneten Behörde (z.B. Regierungspräsidium).
Lokaljournalisten sollten den kommunalen Gremien durch Sprachschlampigkeit nicht Kompetenzen andichten, die sie gar nicht haben.

Sanktionen für Informations-Verweigerer

Dienstag, 02. November 2010

netzwerk recherche fordert Stärkung der Recherchefreiheit und Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” (Pressemitteilung)

Ausbau eines Akteneinsichtsrechts, eine schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands” – mit diesen Forderungen schloss am Sonntag die Presserechts-Konferenz der Journalistenvereinigung netzwerk recherche e.V. (nr) beim Erich-Brost-Institut in Dortmund.

Auf der Konferenz tauschten sich Journalistinnen und Journalisten über die Auskunftspflichten staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu genügen. “Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie in einem guten Licht erscheinen lassen”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. “Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte überprüft werden können.”

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von Journalisten in der Tradition des “Amtsgeheimnisses” abzulehnen oder hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. “Offensichtlich soll der oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben”, so David Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Konferenz begrüßte die Pläne der Bundesregierung, wonach Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” strafrechtlich verfolgt werden können. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, hatte die Pläne auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte den Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des “fliegenden Gerichtsstands”. Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Die heutige Praxis des “fliegenden Gerichtsstands” führe hingegen zu einem regelrechten “Gerichte-Hopping”, so Schraven. “Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht – bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt.”

Außerdem müsse das Einstweilige-Verfügungs-Verfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz statt.


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