Archiv für den Monat Oktober 2010

Freund und Helfer LPG & IFG (1)

Montag, 25. Oktober 2010

Die Landespressegesetze (LPG) wie auch die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) auf Bundesebene und in den meisten Ländern*) sind – theoretisch – Freund und Helferin der Journalisten. Spiegelkritik verweist in loser Folge auf Höhen und Tiefen der Recherchepraxis mit diesen gesetzlichen Mitteln.

taz-Redakteur Sebastian Heiser wollte im Mai 2009 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sehr dezidiert wissen, was sich hinter einer Ausschreibung zu Stromlieferungen für Liegenschaften in Berlin verbirgt. Es ging ihm vor allem darum, welche Behörden Strom aus regenerativen Quellen einkaufen, welche auf dieses Merkmal verzichten und um wie viel teurer der Ökostrom ist.

Die Bundesanstalt antwortete binnen fünf Tagen umfangreich, aber nicht vollständig. Auf erneute Nachfrage beharrte die Behörde darauf, dass “der Inhalt abgegebener Angebote und insbesondere die jeweilige Preisgestaltung dem Gebot der vertraulichen Behandlung” unterliegen. Als Sebastian Heiser erneut für seinen Informationsanspruch argumentierte, teilte das Amt mit: “Vertragsinhalte [sind] grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis der hiesigen Vertragspartner zu werten. Diese Geschäftsgeheimnisse sind jedenfalls als ‘schutzwürdiges privates Interesse’ im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alt. Landespressegesetz NRW anzusehen.”

Daraufhin reichte Heiser Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln ein und beantragte, ihm die Frage zu beantworten: “Wie viel Cent pro Kilowattstunde kostet der Strom, den die Beklagte mit einer am 28. Februar 2009 veröffentlichten europaweiten Ausschreibung eingekauft hatte.” Dieser einfachen Frage folgen fünf Seiten juristische Begründung, die Heiser selbst geschrieben hatte. Die Gegenseite hingegen beauftragt eine große Kanzlei, deren Briefkopf zwei Drittel der Seite füllt, so viele Rechtsanwälte listet sie auf – was durchaus Eindruck schinden kann.
Doch die Kanzlei geht nicht auf die Klageschrift ein, sondern bittet um einen Monat Fristverlängerung für eine Stellungnahme. Einen Tag vor Ablauf der vom Gericht gewährten neuen Frist beantragt die Kanzlei weitere vier Wochen Aufschub, da weitere Rücksprachen mit Beteiligten notwendig seien.

Kurz vor Ablauf dieser neuen Frist meldet sich die Kanzlei direkt bei Sebastian Heiser – und liefert die gewünschte Information. Die beteiligten Unternehmen hätten inzwischen zugestimmt, die Klage habe sich damit wohl erübrigt. Allerdings lagen zwischen der ersten Anfrage und der letzten Information nicht nur fünf Monate, sondern auch eine Bundestagswahl am 27. September 2009.
Heiser hätte die Informationen gerne vor der Wahl gehabt.

Mehr zum Fall Heiser: “die Bundesstromklage” (pdf)

(Mehr zum Auskunftsrecht für Journalisten im Medienmagazin “journalist” November 2010)

*)= Informationsfreiheitsgesetze gibt es bisher in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie auf Bundesebene.

Unwahres Unfallbild

Montag, 18. Oktober 2010


Wie peinlich und abgeschmackt ist das denn? Das Wochenblatt als “Zeitung für alle” behauptet von sich selbst:

“Das Wochenblatt ist inzwischen zu einer festen Größe in der ost-bayrischen Medienlandschaft geworden. Jede Woche erwarten die Leser interessante und kritische Berichte zu internationalen, nationalen und regionalen Themen.”

Und dann bringt es zu einem tödlichen Verkehrsunfall ein solches Bild von Pixelio, das selbst als pressrechtlich korrekt ettikettiertes “Symbolbild” noch grunddeplaziert wäre. Wenn man nicht vor Ort war, sollte man als Werbeblättchen-RedakteurIn vielleicht seine Phantasie etwas im Zaum halten.

Auch beim Text wäre es einem interessanten und kritischen Bericht angemessen, die Quellen zu benennen. Wer sagt, glaubt oder hat festgestellt, dass der 12-jährige Raphael (Passauer Neue Presse) “plötzlich auf die Fahrbahn” lief?

Korrekturverhalten (2): Der Spiegel

Sonntag, 17. Oktober 2010

Medienjournalist Stefan Niggemeier hat vor Kurzem angeprangert, dass selbst Gegendarstellungen in Zeitungen wie dem Hamburger Abendblatt kostenpflichtig sind.
Das kann man diskutieren – und ebendies geschieht in seinem Blog. Mit einer Gegendarstellung geht man ja immer das Risiko ein, überhaupt erst auf eine Sache aufmerksam zu machen, die sonst gar nicht groß beachtet würde (wie das auch mit Zivil- und Strafprozessen ist). Daher macht es Sinn, dass Gegendarstellungen nur dort erscheinen müssen, wo auch die gegendarstellungsbegehrte Behauptung (die ja laut Presserecht objektiv gar nicht falsch gewesen sein muss) veröffentlicht wurde.
Andererseits wird natürlich weitererzählt, was man gelesen hat, und das kann dafür sprechen, eine Gegendarstellung weiter zu streuen.

Wirklich ärgerlich hingegen ist, dass von den beanstandeten Veröffentlichungen aus bei Internetpublikationen bisher kaum auf eine eingegangene und veröffentlichte Gegendarstellung verwiesen wird (wie auch auf andere Korrekturen, Leserbriefe und wichtige Aktualisierungen).

Aufgefallen war uns dies zunächst beim SPIEGEL, und dort gar nicht bei den – seltenen – Gegendarstellungen, sondern bei den Korrekturen, die die neuen Chefredakteure als Teil in der Rubrik “Leserbriefe” eingeührt hatten.

Hans-Ulrich Stoldt sagte uns dazu bereits am 5. August 2009:

“Gegenwärtig bereiten wir die Verknüpfung von Artikeln im Archiv mit Korrekturen oder Gegendarstellungen vor. Technisch und redaktionell ist das nicht so ganz einfach, weshalb es auch noch ein wenig dauern wird, bevor wir so weit sind.”

Die Praxis sieht so aus, dass der Spiegel derzeit beanstandete Beiträge verschwinden lässt. Dass sich Eigen- und Fremdkorrekturhinweise dann auch noch an unterschiedlichen Stellen befinden, macht die Sache nicht übersichtlicher.

Korrekturen finden in der Online-Ausgabe zumindest nicht durchgängig statt. So gab es in der Ausgabe 40/2010 einen Kasten mit Korrekturen zu fünf Beiträgen. Dabei wird der Artikel “Revolver in Rosa” aus Nr. 37/2010 in zwei Punkten berichtigt. Da heißt es: “Der erwähnte Amoklauf fand nicht ‘ein paar Meilen entfernt von der Messe’ an der Virginia Tech im benachbarten Manassas, sondern im 250 Meilen entfernten Blacksburg statt.” Das wäre uns zwar womöglich auch nur eine “Korinthe” wert gewesen, aber wenn’s doch falsch ist, sollte man es korrigieren. Auf spiegel.de findet man jedoch weiterhin:

Nur ein paar Meilen sind es von der Messe in Chantilly zur Universität Virginia Tech, wo vor über drei Jahren einer der schlimmsten Amokläufe in der US-Geschichte stattfand. Ein Student erschoss damals 32 Kommilitonen mit seinen beiden halbautomatischen Pistolen. (pdf-Version)

Auch nicht hilfreicher ist es freilich, wenn die Gegendarstellung zu einem Artikel, der online nicht beim Spiegel und sonst nur über dubiose Quellen verfügbar ist, im Web-Archiv steht.

Seniorenresidenz Kölnische Rundschau

Sonntag, 17. Oktober 2010

Es ist nicht unsere schönste Zielvorstellung, JournalistInnen weniger verdienen zu lassen. Aber wir müssen angesichts der wirtschaftlichen Situation schnell wirksame Kostenentlastungen erzielen. [..] Vor allem brauchen wir günstigere Einsteiger-Gehälter, damit wir auch jüngere Journalisten dauerhaft übernehmen können. (Helmut Heinen, Herausgeber der Kölnischen Rundschau und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, im taz-Interview)

Wer mit festem Gehalt in den Journalismus einsteigt, also wohl als Volontär oder ggf. als “Jungredakteur”, hat heute in der Regel viele Jahre freie Mitarbeit hinter sich, Studium und Praktika. Es gibt zwar immer noch etwas zu lernen, aber diese “Einsteiger” sind bereits ausgebildet, haben Erfahrungen – und bringen jede Menge Power mit, konkret auch viel Engagement für unbezahlte Überstunden (zuhause wartet eh noch keine Familie).
Da spricht wirklich nichts dafür, das Gehalt gegenüber den älteren Mitarbeitern zu senken. Was angemessen ist, ist eine andere Frage. Aber die richtige Tarifstruktur wäre: am Anfang mehr zahlen, später weniger (die Koryphäen wären davon nicht betroffen, die werden ohnehin außertariflich bezahlt).
Es braucht zum Einstieg in die Unabhängigkeit von Eltern und prostitutionsnahen Nebenjobs, für den Aufbau einer “eigenen Existenz” schlicht mehr Geld, als mit paarundfünfzig Jahren, wenn die Kinder aus dem abbezahlten Haus raus sind und es Journalistenpreise ohnehin nur noch “fürs Lebenswerk” gibt (prämortale Nachrufe).
Heinen darf als publizistischer Großgrundbesitzer gerne (naja!) viel Geld einstreichen. Aber Zeitungshäuser als Seniorenresidenz haben sicherlich keine Zukunft.

Schiefes Bild: Verkehrsschlagader

Freitag, 08. Oktober 2010

Vor allem die Lokalredaktionen bezeichnen gerne jede stark befahrene Straße in ihrem Revier als “Schlagader”.

Kölner Straße ist die Schlagader des Südens (WAZ)

Schlagader des Reviers steht still (KStA)

Schlagader Alsfelds für 2,2 Millionen ausgebaut (AAZ)

Dabei ist “Schlagader” ein politideologischer Begriff, der keineswegs nur beschreibt, was ist, sondern was man interpretiert.
Eine Schlagader führt vom Herz in die Periferie. Sie ist in der Tat lebensnotwendig, bereits eine kurzfristige Unterbrechung führt zum Tot des Organismus’. In ihr fließt es nicht gleichmäßig vor sich hin, sondern es pulsiert eben – und natürlich nur in eine Richtung. Pulsierenden Verkehr auf einer großen “Verkehrsader” wird man wohl nur im Trickfilm hinbekommen.

Die meisten “Verkehrsschlagadern” dürften keineswegs lebensnotwendig sein (wie sich zeigt, wenn sie für Bauarbeiten mal komplett abgeklemmt werden), sondern lebensbedrohendes, auch Leben vernichtendes Übel – politisch für notwendig gehalten. Es sind eben Straßen, mit allen Vor- und Nachteilen, über die man – anders als bei Schlagadern – diskutieren kann.

Fotografie: Titelbusen diesmal nur innen

Dienstag, 05. Oktober 2010

Soll es besondere Unabhängigkeit zeigen oder welche Politik steckt dahinter, dass der Spiegel ein Thema über den Partner Stayfriends konstruiert, ins eigene Heft und in Kollegenblätter hebt?

Die Meldung von Seite 101 der aktuellen Ausgabe (40/2010) findet sich fast wörtlich auch bei Welt: das Online-Netzwerk Stayfriends lässt nach eigenen Angaben “20 000 Schulen in ganz Deutschland fotografieren – ohne vorher um Erlaubnis zu fragen Erst im Nachhinein wolle man die Fotos von den Schulleitern autorisieren lassen…”

Dabei schreibt der Spiegel selbst nachfolgend, dass am Fotografieren rechtlich überhaupt nichts auszusetzen ist. Niemand muss solche Bilder autorisieren – das wäre ja noch schöner.

Bleibt, dass in Münster ein Styfriends-Fotograf unangenehm aufgefallen sein soll. So what. Macht der Spiegel künftig auch zu jedem Lehrer eine Meldung, der irgendwem “Gewalt androht”? Ganze Schülerzeitungen sind mit entsprechenden “Stilblüten” gefüllt.

Apropos Foto: Dass Marilyn Monroe missliebige Fotos von einem dreitägigen Shooting, bei dem sie meist “nackt und betrunken” war, mit Nagellack durchgestrichen hat, ist wohl als Auswahlkriterium gedacht gewesen, damit posthum auf das Spiegel-Cover zu kommen. So haben es die Hamburger zumindest interpretiert.

Lesebeute: Recherchen beim Zoll

Montag, 04. Oktober 2010

(Pressemitteilung des DokZentrum, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)

Keine Atomwaffenzünder für den Iran. Oder: Ein Flughafenzöllner, der entlassen wird – der Fall Stefan R.

Unter diesem Titel wird im DokZentrum ansTageslicht.de der Fall des jungen Zollbeamten Stefan R. wieder aufgerollt, der im November 2002 nachts um 3 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt am Main spontan reagiert und das Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt alarmiert hatte. Ein sofort aktiviertes Sicherheitskommando konnte vier Stunden später die heiße Ware sicherstellen: 44 “Fast High Voltage Transistor Switches” des Typs “HTS 31-480-SI” – so genannte Dual Use-Güter. Eigentlich für medizinische High-Tech-Zwecke konstruiert, kann man sie auch zu Atomwaffenzündern umfunktionieren. Genau dies sollte im Iran geschehen, dem geplanten Bestimmungsort der 44 Hochfrequenzschalter. So hatten es Ermittlungsbehörden später festgestellt. Der rechtzeitig verhinderte Export: ein klarer Erfolg für die internationale Weltgemeinschaft. Kein Erfolg allerdings für den Jungzöllner: Er wurde entlassen. (weiterlesen…)

DerWesten fehlerfrei

Sonntag, 03. Oktober 2010


Dass die Online-WAZ “derWesten” nichts mehr zu korrigieren hätte, darf mit Sicherheit verneint werden. Doch der Korrektur-Blog ist tot. Dabei schrieb man dort, noch unter der Leitung von Katharina Borchert:

In unseren Redaktionen arbeiten 830 Redakteure und etliche freie Journalisten 7 Tage in der Woche. Genug Zeit also, um reichlich Fehler zu machen. Wir wollen hier so viel wie möglich wieder korrigieren.

Doch wie sollen Fehler in einem eigenen Blog transparent gemacht werden, wenn man auf ihre Korrektur selbst nach Leserhinweisen verzichtet?


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