Das Gequake um Thilo Sarrazin nimmt ja gar kein Ende mehr. Dabei hat es in den Medien schlicht nichts zu suchen. Zu den großen Promotern von Sarrazin (im Prinzip ohne irgendwas drumrum – wer könnte schon eine klare These von ihm formulieren?) gehört der Spiegel, der letzte Woche Auszüge aus Sarrazins Buch “Deutschland schafft sich ab – Wie wir unser Land aufs Spiel setzen” brachte.
In der taz rechtfertigte sich Chefredakteur Mathias Müller von Blumencron unter anderem mit den Worten:
Archiv für den Monat August 2010
Deutschland von Afrikanern überrannt
Dienstag, 31. August 2010Pressefreiheit und Polizei
Donnerstag, 26. August 2010Das Haller Tagblatt feiert das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim als klaren Sieg für die Pressefreiheit – doch man sollte das schriftliche Urteil abwarten. Denn die vom Gericht vorgeschlagene Alternative zum Presseverbot ist Pressezensur.
Einem Mitarbeiter der Lokalredaktion des Haller Tagblatts war im März 2007 von der Polizei verboten worden, einen SEK-Einsatz in der Innenstadt von Schwäbisch Hall zu fotografieren (siehe: Presse und Polizei).
Der VGH Mannheim sah in dem absoluten Fotografiergebot nun einen unverhältnismäßig schweren Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit – und zeigt einen seiner Ansicht nach maßvolleren Weg auf, der uns staunen lässt. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
“Der Gefahr, dass die Identität der SEK-Beamten durch einen kriminellen Zugriff – etwa durch Angehörige der sog. russischen Mafia – auf die gefertigten Bildauf-nahmen aufgedeckt wird und dadurch Leben und Gesundheit der SEK-Beamten und ihrer Familienangehörigen sowie die Einsatzfähigkeit des SEK bedroht sein können, kann im Regelfall – ohne dass es eines Fotografierverbots bedarf – dadurch wirksam begegnet werden, dass der Pressevertreter um die vorübergehende Herausgabe des Speichermediums bis zu einer gemeinsamen Sichtung der gefertigten Aufnahmen durch Presseunternehmen und Polizei aufgefordert wird. Eine solche Vorgehensweise wäre auch hier möglich gewesen. Zeigt sich der Pressevertreter insoweit nicht kooperationsbereit und verweigert die Herausgabe, kommt eine vorübergehende Beschlagnahme des Speichermediums in Betracht. Die Beschlagnahme ist in diesem Fall gegenüber einem Fotografierverbot mit Blick auf die Pressefreiheit das mildere Mittel, weil sie eine Recherche und im Ergebnis eine Bildberichterstattung ermöglicht. Die Polizei wäre im Falle einer Beschlagnahme verpflichtet, zeitnah in Kooperation mit dem Presseunternehmen über die Speicherung, Bearbeitung, Veröffentlichung und ggf. Löschung der gefertigten Aufnahmen zu entscheiden.”
Die Beschlagnahme von journalistischem Fotomaterial aus Sorge um eine Verletzung des “Rechts am eigenen Bild” ist nicht etwa die Ultima Ratio, sondern selbst nach Auffassung von juristischen Polizeiausbildern grundsätzlich unzulässig. Warum?
1. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich nur auf Veröffentlichungen, nicht auf die Entstehung eines Fotos. Andernfalls wäre das Fotografieren im öffentlichen Raum praktisch gar nicht mehr möglich.
2. Aus dem, was Journalisten fotografieren, lässt sich weder vom Presselaien (Polizei) noch von einem versierten Kollegen prognostizieren, was später wie veröffentlicht wird. Zunächst sind Fotos schlicht Recherchematerial. Und das unterliegt dem Schutz der Pressefreiheit.
3. Die Polizei trifft damit eine Entscheidung, die nur den Gerichten zusteht – nach entsprechender Aufklärung des Sachverhalts.
4. Die Veröffentlichung von Fotos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Aber selbst wenn dem so ist, kann sie bei der gerichtlichen Abwägung der konkurrierenden Grundrechte hinter der Pressefreiheit zurückstehen und muss dann hingenommen werden.
5. Bei der Gefahrenabwehr im Zivilrecht wird die Polizei nur auf Antrag des Betroffenen tätig. Wenn die Presse bei Polizeieinsätzen zugegen ist, ist der Betroffene die Polizei selbst. Der Polizist, der eine Kamera beschlagnahmt, weil er befürchtet, die darin von ihm vorhandenen Bilder könnten in gesetzeswidriger Weise veröffentlicht werden, wird also für sich selbst tätig. Dass Betroffene hierbei halbwegs objektiv bleiben, ist kaum vorstellbar.
Die vom VGH vorgeschlagene Prozedur, nach der die Presse zunächst ungehindert fotografieren darf und danach verpflichtet werden kann, die Bilder von der Polizei sichten und quasi freigeben zu lassen, klingt grotesk. Zwar kommt genau dies in Einzelfällen vor – es ist aber mitnichten besser als ein absolutes Fotografierverbot. Denn wenn die Polizei selbst entscheidet, welche Bilder von ihren Aktivitäten veröffentlicht werden dürfen, manipuliert sie die Berichterstattung (siehe: Bilder nach Art des Hauses). Dann kann auch gleich die Polizeipressestelle ihr genehme Selbstinszenierungsfotos herausgeben.
Aber gut, warten wir mal die Urteilsbegründung ab.
Jahrbuch 2010 Qualität der Medien in der Schweiz
Montag, 16. August 2010Qualitätsverlust der Medien belastet die Demokratie
(Pressemitteilung der “fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich”)
Die schweizerischen Medien befinden sich mitten in einem fundamentalen Transfor-mationsprozess: Die Verschiebung der Mediennutzung zu einer Gratiskultur Online und Offline fördert zusammen mit der massiv verschlechterten finanziellen Situation eine Qualitätserosion in der grossen Tradition der schweizerischen Publizistik. Ein Wandel, der auch auf die Qualität demokratischer Auseinandersetzungen durch-schlägt. Dies zeigt das erste Jahrbuch ‚Qualität der Medien – Schweiz Suisse Svizze-ra‘, das am 13.8.2010 in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Süddeutsche bläst Fliegenschiss groß auf
Mittwoch, 11. August 2010Gestolpert sind wir über den “TV-Pfarrer”. Oh Gott. Der Begriff wird ja nur für den einen verwendet, und es ist jedesmal ärgerlich. Denn Jürgen Fliege ist kein “Fernsehpfarrer”, sondern Unternehmer, Publizist, Moderator – was auch immer (sonst wäre Stefan Raab wohl Fernsehmetzger und Merkel Pysikpolitikerin). Aber es klingt halt so lustig und ist auch so gemeint, ohne dass jemals irgendein Nährwert damit verbunden wäre.
Und diesmal geht es um etwas, das wirklich niemanden interessieren muss: Fliege hat Ärger mit einem gekauften Grundstück. Soll vorkommen. Tausendfach täglich. Sueddeutsche.de tritt den einen Fall breit:
Den Verkäufer hat er verklagt und den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten: Das Areal ist nämlich um eine Winzigkeit zu klein, um bebaut werden zu dürfen.
Die Geschichte ist, wenn auch ein wenig süffisant aufgemacht und dabei natürlich abzielend auf Häme, Bedauern, Empörung – ganz nach Gusto -, nichts für eine journalistische Berichterstattung. Sie ist dämlicher Klatsch.
Wir treten hier bei Spiegelkritik ja immer wieder für die Pressefreiheit ein, die auch gerade nicht von Privatzensur angetastet werden darf. Und für juristische Gegenwehr darf der Artikel auch keine Grundlage bieten. Nur: je mehr solcher Blödsinnstexte erscheinen, um so schwerer wird es zu behaupten, die Medien könnten schon alleine entscheiden, was relevant ist und was nicht. Dabei ist genau das ihr presserechtliches Kapital.
Sueddeutsche.de hat es mal wieder in die Gülle gekickt. Ginge es um Probleme beim Grundstückskauf allgemein und dann um ein prominentes Beispiel, damit sich die vielen anderen nicht so alleine fühlen – okay. Aber so? Ein Fernsehgesicht kauft ein Grundstück und ist damit unzufrieden. Sorry, Süddeutsche, aber das ist für die Füße.
Lesebeute: Spiegel ahnungslos bei Goethe und Jugendgewalt
Mittwoch, 11. August 2010* Wegen der (angekündigten) Betriebsferien erst heute ein Verweis auf die Korinthen-Kritik: Der Umblätterer befürchtete, im Spiegel dieser Woche einen Korrekturkasten zu vermissen, dessen Inhalt er gratis feilbot. Und so ist’s gekommen. Daher hier das Korrekturangebot:
“Die ALDI-Europakarte auf S. 67 (im SPIEGEL 31/2010) stimmt nicht ganz, ALDI-Suisse ist Expansionsgebiet von ALDI-Süd, nicht -Nord. Und weil wir grad dabei sind, noch eine Korinthe zur Titelgeschichte der vorvorletzten Ausgabe (Nr. 29, S. 61): »Über allen Gipfeln ist Ruh …« a.k.a. »Ein Gleiches« ist nicht wirklich ein »Altersgedicht Goethes«, wie Susanne Beyer schreibt, der Dichter war da 31 Jahre und hatte noch 51 weitere zu leben, also na ja.” (Verlinkungen von Spiegelkritik)
* Denkmalbauer Stefan Niggemeier:
“Bei „Spiegel Online” wird sie noch gepflegt, die alte journalistische Untugend des Überschriften-Stabreims. Mit diesem Eintrag möchte ich dem unbekannten Alliteraten in der Redaktion ein Denkmal setzen.” –> Zur Alliterations-Kritik.
* Jugendfreizeiten werde es in der bisherigen Form künftig nicht mehr geben, trötete der SPIEGEL in Ausgabe 30/2010 in einem langen Text über die jugendlichen Gewalttaten auf Ameland. Dumm und dünn findet Timo Rieg diesen Beitrag offenbar, ohne seiner Kritik diese wunderschöne Alliteration verliehen zu haben.
Was ist gewonnen, wenn künftig die jährlich “über 50.000 Ferienreisen für Kinder und Jugendliche mit weit über 1,5 Millionen Teilnehmern” nicht mehr möglich sein sollten, weil “die verschärften Vorgaben [...] die meisten Anbieter überordern [dürften]“? Berichte über Osnabrücker Ghetto-Kids, die nicht nach Ameland reisen dürfen, könnte der Spiegel auch diesen Sommer schon schreiben. Allein auf dem Silbertablett staatsanwaltschafltlicher Ermittlungen dürfte sich da auch für Osnabrücker Zeitvertreib Jugendlicher einiges finden lassen.
* Albrecht Müller findet Spiegel online “immer unerträglicher”. Weil in einem Artikel Ausländer als Arbeitnehmer gefordert werden und in einem anderen ein wirtschaftsboom herbeigeschrieben wird. So ungefähr.