Archiv für den Tag: 25. Mai 2009

P.E.N. protestiert gegen Einschüchterung durch Prozesse

Rechtsmissbrauch sieht das P.E.N.-Zentrum Deutschland in der Fülle von Klagen, mit denen zur Verteidigung sogenannter Persönlichkeitsrechte einzelne Journalisten überzogen werden (siehe Artikel “Knebel für Kritiker”). In einer Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung Mitte Mai 2009 heißt es:

“Einen exemplarischen Einzelfall der Unterdrückung freier Meinungsäußerung hat der P.E.N. in einem Protestschreiben gegen die Behinderung des Journalisten und Experten für Wirtschaftskriminalität Werner Rügemer aufgegriffen. Der Autor hat in seinem Buch „Der Bankier“ (2006) skandalöse Praktiken der größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim, die unter anderem als Arisierungsakteur im dritten Reich tätig war und durch ihren Teilhaber Robert Pferdmenges, ein Vertrauter Adenauers, heimlich und illegal die CDU und die FDP finanziert hat. Die Bank überzieht seit drei Jahren durch ihre Anwälte und gerichtliche Instanzen den Autor Rügemer und den Nomen-Verlag durch einstweilige Verfügungen mit Gerichtsprozessen und Kosten, die bezwecken, den Autor und seinen Verlag wirtschaftlich zu schädigen.”

Der Text der Protestnote:

“Der Journalist Werner Rügemer, ein Experte für Wirtschaftskriminalität, hat in seinem Buch „Der Bankier“ 2006 die Biographie von Alfred Freiherr von Oppenheim, dem früheren Chef der größten Privatbank Europas Sal. Oppenheim durchleuchtet. Dabei sind einige skandalöse Tatsachen zum Vorschein gekommen. Diese Bank war unter anderem Arisierungsakteur im Dritten Reich. Ihr Teilhaber Robert Pferdmenges, ein Vertrauter Adenauers, finanzierte heimlich die CDU/CSU und die FDP. Die Reihe unliebsamer Aktionen dieser Bank zieht sich nach Darstellung des Autors bis in unsere Tage. Ein Versuch, das Buch mit Hilfe eines Gerichts aus dem Verkehr ziehen zu lassen, ist nicht gelungen.
Offensichtlich sollen nun Autor und Verlag durch juristische Manöver mürbe geklagt werden. Eine Reihe von Einstweiligen Verfügungen, bezogen auf Nebensächlichkeiten, verursacht den Betroffenen Verfahrenskosten, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Der P.E.N. fordert das Berliner Landgericht auf, mehr als bisher begründete und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Ein Gericht darf nicht in den Verdacht geraten, sich zum Büttel einer Bank zu machen.
Rechtsanwälte, die Autoren, Verleger, Buchhändler und Leserbriefschreiber in Zeitungen mit Abmahnungen und Drohungen überziehen, attackieren damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit. Es ist die Aufgabe von Anwaltskammern, bei dieser sich häufenden Praxis der Einschüchterung und der Zensurabsicht einzuschreiten.”

Wem dann letztlich ” begründete und nachvollziehbare Entscheidungen” genügen sollen, sei mal dahingestellt. Was es braucht, ist ein klares Primat der Pressefreiheit.