Archiv für den Monat Mai 2009

Korinthe (72): geordnete Insolvenzen

Donnerstag, 28. Mai 2009

Während Klaus Franz, Gesamtbetriebsratsvorsitzender von Opel, noch hofft, die “geordnete Insolvenz” werde das Unwort des Jahres und Spiegel-Online dieses für die deutsche Politik (gemeint ist der Bundeswirtschaftsminister) noch apostrophiert, ist die Sache in den USA für die  Berichterstattung schon beschlossen:

“Barack Obamas Experten planen für GM eine Radikalsanierung – der Autoriese soll in die geordnete Insolvenz.”

Geordnete Insolvenz als Unwort des Jahres

Geordnete Insolvenz als Unwort des Jahres

Charta für Pressefreiheit muss Anstoß zum Weiterdiskutieren sein

Dienstag, 26. Mai 2009

Am gestrigen Montag haben nach eigenen Angaben “46 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 19 Staaten in Hamburg die „Europäische Charta für Pressefreiheit“ beschlossen und unterzeichnet”. Von den beteiligten Medien berichten – mit Material der Agenturen – etwa BILD, stern, und Spiegel. In 10 Artikeln fasst die Charta zusammen, was man bisher schon als Basis von Pressefreiheit versteht und was sich so auch in der deutschen Gesetzgebung findet. Die “European Charter for Press Freedom” im Wortlaut:

Art. 1
Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren, ist Auftrag aller staatlichen Macht.

Art. 2
Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.

Art. 3
Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.

Art. 4
Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.

Art. 5
Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.

Art. 6
Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben, noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.

Art. 7
Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Art. 8
Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.

Art. 9
Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.

Art. 10
Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.

In dieser Allgemeinheit wird dem Dokument kaum ein Politiker sein Kopfnicken verweigern – und darin liegt auch das Problem dieser Charta.

Um nur einige Beispiele aus dem Pressefreiheits-Alltag in Deutschland zu nennen: (weiterlesen…)

P.E.N. protestiert gegen Einschüchterung durch Prozesse

Montag, 25. Mai 2009

Rechtsmissbrauch sieht das P.E.N.-Zentrum Deutschland in der Fülle von Klagen, mit denen zur Verteidigung sogenannter Persönlichkeitsrechte einzelne Journalisten überzogen werden (siehe Artikel “Knebel für Kritiker”). In einer Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung Mitte Mai 2009 heißt es:

“Einen exemplarischen Einzelfall der Unterdrückung freier Meinungsäußerung hat der P.E.N. in einem Protestschreiben gegen die Behinderung des Journalisten und Experten für Wirtschaftskriminalität Werner Rügemer aufgegriffen. Der Autor hat in seinem Buch „Der Bankier“ (2006) skandalöse Praktiken der größten europäischen Privatbank Sal. Oppenheim, die unter anderem als Arisierungsakteur im dritten Reich tätig war und durch ihren Teilhaber Robert Pferdmenges, ein Vertrauter Adenauers, heimlich und illegal die CDU und die FDP finanziert hat. Die Bank überzieht seit drei Jahren durch ihre Anwälte und gerichtliche Instanzen den Autor Rügemer und den Nomen-Verlag durch einstweilige Verfügungen mit Gerichtsprozessen und Kosten, die bezwecken, den Autor und seinen Verlag wirtschaftlich zu schädigen.”

Der Text der Protestnote:

“Der Journalist Werner Rügemer, ein Experte für Wirtschaftskriminalität, hat in seinem Buch „Der Bankier“ 2006 die Biographie von Alfred Freiherr von Oppenheim, dem früheren Chef der größten Privatbank Europas Sal. Oppenheim durchleuchtet. Dabei sind einige skandalöse Tatsachen zum Vorschein gekommen. Diese Bank war unter anderem Arisierungsakteur im Dritten Reich. Ihr Teilhaber Robert Pferdmenges, ein Vertrauter Adenauers, finanzierte heimlich die CDU/CSU und die FDP. Die Reihe unliebsamer Aktionen dieser Bank zieht sich nach Darstellung des Autors bis in unsere Tage. Ein Versuch, das Buch mit Hilfe eines Gerichts aus dem Verkehr ziehen zu lassen, ist nicht gelungen.
Offensichtlich sollen nun Autor und Verlag durch juristische Manöver mürbe geklagt werden. Eine Reihe von Einstweiligen Verfügungen, bezogen auf Nebensächlichkeiten, verursacht den Betroffenen Verfahrenskosten, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Der P.E.N. fordert das Berliner Landgericht auf, mehr als bisher begründete und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Ein Gericht darf nicht in den Verdacht geraten, sich zum Büttel einer Bank zu machen.
Rechtsanwälte, die Autoren, Verleger, Buchhändler und Leserbriefschreiber in Zeitungen mit Abmahnungen und Drohungen überziehen, attackieren damit das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit. Es ist die Aufgabe von Anwaltskammern, bei dieser sich häufenden Praxis der Einschüchterung und der Zensurabsicht einzuschreiten.”

Wem dann letztlich ” begründete und nachvollziehbare Entscheidungen” genügen sollen, sei mal dahingestellt. Was es braucht, ist ein klares Primat der Pressefreiheit.

“Druckt schwarze Kästen”

Montag, 18. Mai 2009

Pressefotografen sehen sich bei ihrer Arbeit oft massiven Beschränkungen ausgesetzt. Von den meisten Veranstaltungen und Geländen dürfen sie nicht ohne Erlaubnis eines Veranstalters oder Besitzers berichten. Bei der Auswahl zugelassener Fotografen wie auch bei der Formulierung von Bedingungen walten gerade Konzert- und Messeveranstalter dabei nach Gutdünken (siehe: Bilder nach Art des Hauses ).

Aktueller Fall in Hamburg: Am Freitagmorgen teilte die örtlich zuständige Konzertdirektion Karsten Jahnke den bereits für das Sasha-Konzert am Montagabend gemeldeten Fotojournalisten mit, dass der Veranstalter Marek Lieberberg schriftliche Redaktionsaufträge bis Freitagnachmittag sehen will und ausdrücklich keine Agenturen zulässt.
Spiegelkritik sprach darüber mit Hamburger Konzertfotografen.

Spiegelkritik: Binnen weniger Stunden sollten Sie einen schriftlichen Redaktionsauftrag besorgen, um am Montag beim Sasha-Konzert fotografieren zu dürfen. Hat das noch geklappt?

Bei einigen ja, bei anderen nein. Freitag mittags erteilt doch kein Redakteur mehr einen festen Fotoauftrag auf die Schnelle. Und nicht jeder von uns hat so gute Redaktionskontakte, dass er überhaupt jemand um so einen Auftrag bitten könnte. Viele arbeiten nur mit freien Foto-Angeboten. Und darin liegt ja schon das Problem. Die Pressefreiheit wird eingeschränkt, wenn nur einzelne Journalisten zugelassen werden und diese nur, wenn sie einen klaren Auftrag haben. Dann gibt es keine alternativen Bildsprachen, keine Entscheidungsfreiheit, keinen Wettbewerb, keinen Markt. Freier Journalismus sieht anders aus.
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Ausgelassene Heiterkeit am Freitagabend

Samstag, 09. Mai 2009

Schade, es war doch kein Anflug von mehr Sprachehrlichkeit – dem Kohl sein Artikel ist wieder weg. (Mit Dank an Philipp)

der-kohl


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