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	<title>Kommentare zu: Lesebeute: Keine Faltencreme für Straftäter</title>
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	<description>Medienblog für Medienreflexion</description>
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		<title>Von: Amelie Wageler</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2008/07/24/lesebeute-keine-faltencreme-fuer-straftaeter/comment-page-1/#comment-48694</link>
		<dc:creator>Amelie Wageler</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2008 20:59:51 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr schön auch zum Thema Spiegel-Online und Gebrauch von &quot;Klickhuren&quot; sowie die neue Linie gegen die bösen Blogger:
http://derspringer.blogage.de/article/2008/7/22/Im-Print-eine-Dame-im-Web-eine-Klickhure#</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr schön auch zum Thema Spiegel-Online und Gebrauch von &#8220;Klickhuren&#8221; sowie die neue Linie gegen die bösen Blogger:<br />
<a href="http://derspringer.blogage.de/article/2008/7/22/Im-Print-eine-Dame-im-Web-eine-Klickhure#" rel="nofollow">http://derspringer.blogage.de/article/2008/7/22/Im-Print-eine-Dame-im-Web-eine-Klickhure#</a></p>
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		<title>Von: lupe</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2008/07/24/lesebeute-keine-faltencreme-fuer-straftaeter/comment-page-1/#comment-48029</link>
		<dc:creator>lupe</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Jul 2008 10:19:03 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;weil zum Straftäterdasein eine rechtskräftige Verurteilung gehört&quot;

Ohoh, liebe Spiegelkritiker, darüber dürfte der Deutsche Presserat völlig anders denken.
Kürzlich lehnte er eine Beschwerde in einem ähnlichen Fall ab mit der Begründung, der Verdächtige dürfe im Vorspann Täter genannt werden, denn es handle sich um eine &quot;journalistische verkürzte Verknappung im Vorspann&quot; (Was ist das?).

Übrigens hat der Presserat schon vor einiger Zeit u.a. die Richtlinie 13.1 geändert, wonach ein Verdächtiger als Täter bezeichnet werden darf, wenn er die Tat gestanden hat, sie in der Öffentlichkeit beging oder wenn Beweise vorliegen. Daraus schließe ich, dass Verurteilungen durch ein Gericht nur noch Formsache sind, jedenfalls für die Medien. 

Ist nur zu hoffen, dass der Spon-Redakteur, der den &quot;bekanntesten Straftäter&quot; eintippte  niemals in die Situation gerät, vorverurteilt zu werden, sondern immer die anderen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;weil zum Straftäterdasein eine rechtskräftige Verurteilung gehört&#8221;</p>
<p>Ohoh, liebe Spiegelkritiker, darüber dürfte der Deutsche Presserat völlig anders denken.<br />
Kürzlich lehnte er eine Beschwerde in einem ähnlichen Fall ab mit der Begründung, der Verdächtige dürfe im Vorspann Täter genannt werden, denn es handle sich um eine &#8220;journalistische verkürzte Verknappung im Vorspann&#8221; (Was ist das?).</p>
<p>Übrigens hat der Presserat schon vor einiger Zeit u.a. die Richtlinie 13.1 geändert, wonach ein Verdächtiger als Täter bezeichnet werden darf, wenn er die Tat gestanden hat, sie in der Öffentlichkeit beging oder wenn Beweise vorliegen. Daraus schließe ich, dass Verurteilungen durch ein Gericht nur noch Formsache sind, jedenfalls für die Medien. </p>
<p>Ist nur zu hoffen, dass der Spon-Redakteur, der den &#8220;bekanntesten Straftäter&#8221; eintippte  niemals in die Situation gerät, vorverurteilt zu werden, sondern immer die anderen.</p>
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