Korinthe (60): Lebendfütterung ist nicht verboten

Mit einem gesellschaftsethisch herausragenden Thema befasst sich Spiegel-Online heute: darf Eisbär Knut Karpfen fangen? Noch dazu, wo ihm dies das Tierschutzgesetz verbiete?
knut-frisst-karpfen.jpg
Die Leser diskutieren eifrig, heftig und zu erheblichen Teilen angenehm ironisierend. Weniger Spaß versteht Heiko Werning, der in seinem taz-Blog “Reptilienfonds” anmerkt:

Und SPIEGEL-online macht daraus nicht nur den Aufmacher seiner unerträglichen Panorama-Klatsch-Rubrik, sondern verlautbart dazu auch noch: “Allerdings ist nach dem Tierschutzgesetz die Fütterung von Wirbeltieren mit lebenden Wirbeltieren verboten.” Was zum Glück völliger Unfug ist, sonst müsste manche Schlange in den Zoos der Republik wohl schlicht verhungern.

7 Gedanken zu „Korinthe (60): Lebendfütterung ist nicht verboten

  1. Martina

    Was willst du von den Menschen erwarten, die vielleicht immer noch denken, dass die Milch in Tüten auf die Welt kommt???

    Ich plädiere für meinen Teil dazu, dass allen Heuschrecken vorher das Genick gebrochen wird, bevor sie an Leguane verfüttert werden.

  2. Isca

    Falsch.

    in Zoos (!) ist es definitiv verboten, Wirbeltieren lebende Wirbeltiere zu füttern, auch Schlangen bekommen ihre Nahrung tot.
    Man sollte besser informiert sein, bevor man an einem Magazin vom Kaliber Spiegel herumkrittelt.

  3. Reptilienfonds

    Ich habe das drüben im Reptilienfonds schon mal ausgeführt, aber damit das hier nicht nicht so falsch stehen bleibt, noch einmal der Hinweis, den ich mir übrigens am Wochenende mit Mitarbeitern von zwei Zoos (Frankfurt & Reptilium Landau) habe verifizieren lassen. Ist schon so, wie ich sagte. Und ich sagte so:
    ———–schnipp—————
    Und man sollte lesen können, ehe man an jemand von meinem Kaliber herumkrittelt: Ich habe den SPIEGEL oben wörtlich zitiert, und genau diese Aussage ist schlichter Unsinn: Laut Tierschutzgesetz ist das Verfüttern lebender Wirbeltiere eben nicht verboten. Meine Kritik am SPIEGEL ist also in jedem Fall richtig, selbst wenn ich selbst mich irren sollte mit dem Hinweis auf die Schlangen in den Zoos der Republik.
    Von einer solchen Richtlinie speziell die Zoos betreffend habe ich allerdings auch noch nie gehört. Was soll das denn sein? Eine freiwillige Selbstverplichtung? Eine Verordnung? Das würde mich doch mal sehr interessieren. In der Fachliteratur jedenfalls (z. B. Wilms (2007), Kölle & Moritz 2006a)) ist Derartiges nicht zu entnehmen, im Gegenteil wird dort explizit festgehalten, “dass eine Lebendfütterung mit Wirbeltieren ebenfalls vom Tierschutzgesetz gedeckt ist, denn in §2 Abs. 1 verpflichtet das TierSchG den Tierhalter dazu, „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen (zu) ernähren, (zu) pflegen und verhaltensgerecht unter(zu)bringen“. Hier ist aus meiner Sicht nicht nur die artgerechte Ernährung im Sinne einer Ausgewogenheit der Nahrungsinhaltsstoffe von Bedeutung, sondern, und gerade bei der Haltung und Pflege von Wildtieren, auch der Bereich der Anreicherung der Umwelt (Environmental Enrichment). Durch das Angebot lebender Beute wirkt eine Vielzahl unterschiedlicher Reize (optische Reize durch die Bewegung des Beutetiers, olfaktorische Reize durch den Geruch des Beutetiers, taktile Reize durch körperlichen Kontakt beim Fang der Beute) auf ein Tier ein, sodass dadurch die relativ reizarme Umwelt eines Terrarientieres deutlich aufgewertet wird.” (Wilms 2007)

    Hinzu kommt, dass ich aus meiner doch recht intimen Kenntnis praktisch aller wichtigen Schauterrarienanlagen sehr deutlich behaupten würde, dass, sollte es ein zoospezifisches Lebendwirbeltierverfütterverbot geben, dieses erhebliche Umsetzungsprobleme hat …

    So, und jetzt Sie. Butter bei die lebenden Fische.

    Literatur:
    Kölle, P. & J. Moritz (2006a): Tierschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Haltung, Transport und Verfütterung von Futtertieren in der Terraristik. –
    Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 13(2): 103–106.

    Wilms, T. (2007): Der fachgerechte Umgang mit Futtertieren – Grundvoraussetzung für eine art- und tiergerechte Ernährung von Reptilien und Amphibien. – DRACO 7(4): 22-31.
    ——————–schnapp———————-

  4. Pingback: Anonymous

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.