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	<title>Kommentare zu: Hessische Parlaments-Vorpremiere im Spiegel-Feuilleton</title>
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		<title>Von: Tim</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2008/03/08/hessische-parlaments-vorpremiere-im-spiegel-feuilleton/comment-page-1/#comment-38566</link>
		<dc:creator>Tim</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 09:54:15 +0000</pubDate>
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		<description>Herrlich finde ich stets auch die Kommentare von Franz Walter. Der begründet hinterher immer so wunderbar, warum alles gar nicht anders kommen konnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Herrlich finde ich stets auch die Kommentare von Franz Walter. Der begründet hinterher immer so wunderbar, warum alles gar nicht anders kommen konnte.</p>
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		<title>Von: Fabian</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2008/03/08/hessische-parlaments-vorpremiere-im-spiegel-feuilleton/comment-page-1/#comment-38563</link>
		<dc:creator>Fabian</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 07:42:28 +0000</pubDate>
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		<description>Kleine Gegenkritik, wenn man schon auf jeden Satz achtet. 

Hier heißt es: &quot;Eine Abgeordnete des neuen Parlaments kündigt an, sie werde sich ans Grundgesetz halten und bei der Wahl eines Ministerpräsidenten / einer Ministerpräsidentin nicht der gegenwärtigen Parteilinie folgen, für Andrea Ypsilanti zu stimmen.&quot;

Damit wird angedeutet, Dagmar Metzger hätte sich nicht an das Grundgesetz gehalten, wenn sie für Ypsilanti gestimmt hätte, was natürlich nicht stimmt. Auch handelt es sich in diesem Fall wohl kaum um das Grundgesetz, da dieses schließlich nur Bestimmungen über die Legislative des Bundes macht. Die Rechte und Pflichten von Landtagsabgeordneten werden in den Länderverfassungen geregelt, also der &quot;Verfassung des Landes Hessen&quot;. 

Interessanterweise konnte ich dort auf Anhieb keinen Artikel dazu finden, dass der Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Allerdings gibt die Artikel 76, 95 und 96, die Indemnität und Immunität garantieren.

&lt;em&gt;Anmerkung Tg: Die Andeutung ist Interpretation, natürlich hatte ich bewusst zugespitzt mit der Aussage: Jemand hält sich ans Recht / nutzt sein Recht - und soll damit ein &quot;Debakel&quot; ausgelöst haben. So zu wählen, wie es die SPD-Spitzenkandidatin wünscht, ist keine Umkehrung, sondern eine andere Möglichkeit der freien Entscheidung.
Diese ist konstituierend für unsere repräsentative Demokratie - mangels konkreter Wähleraufträge kann es nur das sog. freie &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Mandat_%28Politik%29&quot;&gt;Mandat&lt;/a&gt; geben. Mit dem laxen Verweis aufs Grundgesetz hatte ich aber schlicht allgemein die &lt;a href=&quot;http://www.gewissensfreiheit.de/&quot;&gt;Gewissensfreiheit&lt;/a&gt; gemeint. &lt;/em&gt;
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Kleine Gegenkritik, wenn man schon auf jeden Satz achtet. </p>
<p>Hier heißt es: &#8220;Eine Abgeordnete des neuen Parlaments kündigt an, sie werde sich ans Grundgesetz halten und bei der Wahl eines Ministerpräsidenten / einer Ministerpräsidentin nicht der gegenwärtigen Parteilinie folgen, für Andrea Ypsilanti zu stimmen.&#8221;</p>
<p>Damit wird angedeutet, Dagmar Metzger hätte sich nicht an das Grundgesetz gehalten, wenn sie für Ypsilanti gestimmt hätte, was natürlich nicht stimmt. Auch handelt es sich in diesem Fall wohl kaum um das Grundgesetz, da dieses schließlich nur Bestimmungen über die Legislative des Bundes macht. Die Rechte und Pflichten von Landtagsabgeordneten werden in den Länderverfassungen geregelt, also der &#8220;Verfassung des Landes Hessen&#8221;. </p>
<p>Interessanterweise konnte ich dort auf Anhieb keinen Artikel dazu finden, dass der Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Allerdings gibt die Artikel 76, 95 und 96, die Indemnität und Immunität garantieren.</p>
<p><em>Anmerkung Tg: Die Andeutung ist Interpretation, natürlich hatte ich bewusst zugespitzt mit der Aussage: Jemand hält sich ans Recht / nutzt sein Recht &#8211; und soll damit ein &#8220;Debakel&#8221; ausgelöst haben. So zu wählen, wie es die SPD-Spitzenkandidatin wünscht, ist keine Umkehrung, sondern eine andere Möglichkeit der freien Entscheidung.<br />
Diese ist konstituierend für unsere repräsentative Demokratie &#8211; mangels konkreter Wähleraufträge kann es nur das sog. freie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Mandat_%28Politik%29">Mandat</a> geben. Mit dem laxen Verweis aufs Grundgesetz hatte ich aber schlicht allgemein die <a href="http://www.gewissensfreiheit.de/">Gewissensfreiheit</a> gemeint. </em></p>
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		<title>Von: MuGo</title>
		<link>http://spiegelkritik.de/2008/03/08/hessische-parlaments-vorpremiere-im-spiegel-feuilleton/comment-page-1/#comment-38533</link>
		<dc:creator>MuGo</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 01:54:24 +0000</pubDate>
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		<description>Am besten finde ich immer noch, dass es keinen klaren Wählerauftrag gebe. Also vielleicht sehe ich Demokratie zu romantisch, aber ich interpretiere den Wählerauftrag so, dass 36,8% der Wähler der CDU, 36,7% der SPD, 9,4% der FDP, 7,5% den Grünen und 5,1% der Linken den Auftrag gegeben haben, ihre Interessen zu vertreten. Oder mit anderen Worten: Wenn ich eine Partei wähle, will ich, dass sie ihre Forderungen umsetzt und nicht, dass sie mit einer bestimmten anderen Partei koaliert. Aber nein, erstmal Neuwahlen - der Wählerauftrag ist ja nicht klar...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Am besten finde ich immer noch, dass es keinen klaren Wählerauftrag gebe. Also vielleicht sehe ich Demokratie zu romantisch, aber ich interpretiere den Wählerauftrag so, dass 36,8% der Wähler der CDU, 36,7% der SPD, 9,4% der FDP, 7,5% den Grünen und 5,1% der Linken den Auftrag gegeben haben, ihre Interessen zu vertreten. Oder mit anderen Worten: Wenn ich eine Partei wähle, will ich, dass sie ihre Forderungen umsetzt und nicht, dass sie mit einer bestimmten anderen Partei koaliert. Aber nein, erstmal Neuwahlen &#8211; der Wählerauftrag ist ja nicht klar&#8230;</p>
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