Archiv für den Tag: 23. August 2007

Sturmgeschütz liquidiert Birthler (fast)

“Die Präsentation eines angeblich sensationellen Stasi-Dokuments, das seit Jahren bekannt ist, setzt Spiegel-Online unter Druck. Es wächst die Zahl derer, die an der Kompetenz der Nachrichtensite zweifeln.”
So steht’s im aktuellen SPIEGEL (34/2007, Seite 40). “Es gab viele Schlagzeilen” zu dem neu entdeckten Schießbefehl – vor allem “sensationell schlechte”.

Angefangen hatte es am 11. August 2007, da teaserte SpOn:

“Stur behauptete die DDR-Führung, es habe keinen Feuerbefehl gegen Mauer-Flüchtlinge gegeben – nun ist das Gegenteil bewiesen. In den Stasi-Unterlagen wurde ein bedingungsloser Schießbefehl entdeckt. Der lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.”

Zwei Tage später kommen Kritiker zu Wort, die “den Sensationscharakter des Papiers nicht erkennen”:

Laut Schaefgens Einschätzung ist der Fund des Dokuments in den vergangenen Tagen deutlich überbewertet worden: “Ich halte den Befehl für ein weiteres Mosaik in der Dokumentenlage. Aber es ist nicht so, dass nun endlich der bedingungslose Schießbefehl gefunden worden ist.” Die siebenseitigen Ausführungen richteten sich ausschließlich an eine Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren. Die von 1968 bis 1985 bestehende Stasi-Einheit sollte die Flucht anderer Soldaten im Grenzbezirk Magdeburg verhindern.

Dann findet sich ein CDU-Politiker (=Gegenspieler aller SED-Nachfolgepartei-Organisationsformen), der eine strafrechtliche Ermittlung wegen Mordes fordert. Das ist spannend und muss vermeldet werden.

Zwei weitere Tage später ist recht klar, dass das Stasi-Unterlagen-Amt schlecht gearbeitet hat:

“Die Birthler-Behörde brüstet sich mit dem Fund eines neuen Stasi-Schießbefehls – und DDR-Forscher wundern sich: Dokumente wie das jetzt in Chemnitz entdeckte seien zu Dutzenden vorhanden, sagen sie.”

Die Überschrift zum Text: “Birthler-Behörde verwirrt sich und die Öffentlichkeit”. Es verdichtet sich der Verdacht, dass Spiegel-Online nicht sorgfältig gearbeitet hat. Doch noch wird die Kompetenz nicht grundsätzlich in Frage gestellt, Rücktrittsforderungen bleiben noch aus.

Wie das so ist – ein Flugzeug stürzt ab, weitere folgen – entdeckt die Birthler-Behörde gleich noch einen weiteren Schießbefehl, der verkündet werden muss.

Und dann ist Ruhe im Karton, bis der gedruckte SPIEGEL vom 20. August erscheint. Da sich bisher in der sensationellen Sache nicht mehr viel Berichtenswertes getan hat – keine Selbstverbrennung, kein Doping-Geständnis – wird polemisiert.

“Ein kleiner Spaziergang rüber zu ihrem eigenen Museum hätte schon gereicht, um Marianne Birthler vor großem Schaden zu bewahren. Und er hätte ihrer Behörde, die alle Übeltaten der ostdeutschen Stasi aufarbeiten soll, heftige Kritik erspart.”

Doch es ist natürlich nicht die SPIEGEL-Gruppe, die sich fragen muss, weshalb ihr das neue Dokument mit altem Inhalt nicht bekannt vorkam, es ist die Behörde, die gepennt hat. Die immerhin kennt, so vermeldet der SPIEGEL, offenbar im Gegensatz zu den Journalisten das Autokennzeichen der Leiterin: “B-MB – damit auch jedem klar ist, wer da vorfährt.”

Korrektur: Im ersten Zitat muss es korrekt statt “Spiegel-Online” heißen: “Marianne Birthler”. Dementsprechend lautet das Ende des zweiten Satzes: “die an ihrer Kompetenz zweifeln.” Wir bitten den/ die Fehler zu entschuldigen.

Lange Leitung

Ein Leserbrief von Jens Baumeister

Manchmal ist das Timing des “Spiegel” kurios:

Im Netz wird schon seit Wochen über die idiotisch langen Rechnungen geschrieben, die AT&T den iPhone-Kunden schickt.
Den Anfang machte am 11. August ArsTechnica:

Zwei Tage später, am 13.08., wurde ein Video mit einer 300-Seiten-Rechnung online gestellt:

Und nun, am 23.08, berichtet auch SpiegelOnline über die Sache:

Merkwürdig nur, dass der Autor – nach eigenen Angaben iPhone-Nutzer in den USA – dabei nicht erwähnt, dass schon am Vortag alle iPhone-Nutzer eine SMS bekommen haben, dass sie zur Papierersparnis auf Online-Rechnungen umgestellt wurden.

Vielleicht schiebt er das ja in zwei Wochen nach?