In dem Artikel „Trip aus dem Kräutergarten“ (Spiegel 2/2007) heißt es über die „Naturdroge“ Salvia divinorum (Zaubersalbei): „(.) Salvia scheint einen entscheidenden Vorteil zu haben: Der Konsum dieser Naturdroge ist legal – noch zumindest.“ Tatsächlich handelt es sich nur um einen scheinbaren Vorteil, da auch der Konsum anderer Drogen wie Ecstasy oder Cannabis nicht verboten ist. Im einschlägigen Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“ (BtMG, §29).
Paragraphentrip
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