“Der Foltertod eines jungen Häftlings in Siegburg war absehbar: Die Justiz hat Gewalttäter im Jugendstrafvollzug nicht mehr im Griff.” (SPIEGEL 47/2006:70; online nur kostenpflichtig)
Weil die deutschen Knäste zu voll sind, war – meint Guido Kleinhubbert – “der Foltertod von Hermann H. der grausame Höhepunkt einer Entwicklung, die sich seit langem abzeichnet.”
Richtig ist die Beobachtung der Kontinuität des Problems. Es währet ewig. Richtig ist auch die konstatierte Zwangstödlichkeit. Wird ein junger Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – wer hilft dem Sträfling, wenn er schikaniert wird, dass ihm die Augen übergehen? Keiner. Denn das zuständige Justizministerium, wo immer einer die Verantwortung auf den andern abschiebt -, braucht nur ‘sinngemäß’ die Bestimmungen anzuwenden – und der Mann tut gut, sich aufzuhängen.
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