Spiegel muss Vorwürfe gegen DuMont widerrufen

Der Spiegel darf nach einer Entscheidung des LG Köln nicht weiter behaupten, die Kölner Verlegerfamilie DuMont habe in der NS-Zeit von der “Arisierung” profitiert. Da SpOn selbst dazu bisher nicht berichtet und sich der Spiegel erst äußern will, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, veröffentlichen wir dazu die Pressemitteilung von DuMont Schauberg:

Das Magazin „Der Spiegel“ ist vom Landgericht Köln verurteilt worden, unwahre Behauptungen über den Verlag M. DuMont Schauberg (MDS) und die Familie Neven DuMont zu unterlassen. In dem Artikel „Klüngeln im Krieg“ vom 13. Februar 2006 war Verlag und Familie unter anderem vorgeworfen worden, von Enteignungen jüdischer Nachbarn profitiert zu haben und zu den Profiteuren der „Arisierungen“ zu zählen.

Ferner muss der Spiegel in seinem redaktionellen Teil eine zentrale Behauptung widerrufen, die in dem Artikel aufgestellt wurde. Der „Historiker und Journalist“ Ingo Niebel, auf dessen Angaben der „Spiegel“-Artikel fußte, hat unterdessen in einer eidesstattlichen Versicherung gravierende Fehler bei seinen Recherchen zur Geschichte von MDS eingestanden. Ihm seien bestimmte Passagen in der von ihm selbst gefundenen Akte beim „zu raschen Durchblättern“ entgangen.

Heinz Kiegeland, Sprecher der Geschäftsführung bei MDS, sagte nach der Urteilsverkündung: „Wir empfinden Genugtuung über die Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren. Wir sind in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Angemessen wäre es gewesen, wenn der „Spiegel“ ohne rechtlichen Druck zu den offensichtlichen Fehlern in seinem Artikel gestanden hätte.“ Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln entschied im Hauptsacheverfahren jetzt über die Klage von Prof. Alfred Neven DuMont, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates von MDS, gegen den Spiegel. Das Gericht gab in der Sache den Forderungen des Klägers auf Unterlassung von vier unwahren Behauptungen in vollem Umfang statt. Das Magazin darf Formulierungen nicht wiederholen, mit denen es den Eindruck erweckt hatte, die Familie Neven DuMont oder der Verlag hätten sich in der Nazizeit unrechtmäßig an fremdem Vermögen bereichert oder unrechtmäßig fremdes Vermögen erworben.

Dem „Spiegel“ wird laut Urteil aufgegeben, in einer hinsichtlich der Überschriftengröße genau vorgeschriebenen Aufmachung die Behauptung als unwahr zu widerrufen, dass der Gerling Konzern im Oktober 1941 drei Grundstücke in der Breite Straße, die zuvor in jüdischem Eigentum standen, an die DuMonts verkauft habe, wobei der Gerling Konzern nur als Zwischenhändler fungiert habe, da Gerling die Immobilien erst kurz zuvor aus jüdischem Eigentum erhalten habe. Der Widerruf gehört zu den schärfsten Mitteln des Presserechts. Laut Urteil muss der Spiegel als unwahr widerrufen, die Gerling Konzern AG habe nur als Zwischenhändler fungiert. Die Gerling Konzern AG erwarb die Grundstücke bereits 1938.

Der „Spiegel“ darf laut Urteil nicht erneut die Behauptungen verbreiten, die Verlegerfamilie Neven DuMont inszeniere sich gerne als Opfer der Nazis, habe tatsächlich aber zu den Profiteuren der „Arisierungen“ gehört. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft sieht das Urteil für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor; das gilt auch für die Wiederholung von Formulierungen im Spiegel-Artikel, der Verlag habe sich über seine Versorgungskasse ein Anwesen „gegriffen“ und die Familie Neven DuMont habe ein Grundstück aus jüdischem Besitz zum „Schleuderpreis“ erworben.

Der „Spiegel“ hatte durch seine Anwälte schon im Frühjahr und im Sommer eingeräumt, dass Teile seines Artikels unhaltbar waren, als er sich selbständig zur Unterlassung bestimmter Passagen bereit erklärte, ohne das Urteil abzuwarten. In den Unterlassungserklärungen geht es um Behauptungen in der Spiegel-Berichterstattung, der Verlag M. DuMont Schauberg und die Familie hätten von „den Enteignungen ihrer jüdischen Nachbarn“ profitiert, und um die zu widerrufende Zwischenhändler-Passage. Der als „Historiker und Journalist“ auftretende Ingo Niebel, auf dessen Recherchen der Spiegel-Bericht „Klüngeln im Krieg“ fußte, hat in einer eidesstattlichen Versicherung Fehler bei seinen Recherchen zur Geschichte des Verlagshauses M. DuMont Schauberg eingestanden. So räumte er ein, beim „zu raschen Durchblättern“ einer Akte zum Rückerstattungsverfahren für ein Grundstück in der Breite Straße sei ihm „der Hinweis auf die Zwangsversteigerung“ im Jahr 1938 ebenso entgangen wie der Hinweis auf „den Kaufpreis von 255.000 Reichsmark, den Gabriele Neven DuMont 1941 dafür entrichtete“. Die von ihm selbst gefundenen Angaben habe er dahingehend „interpretiert“, dass Gerling die Grundstücke im August 1941 übernommen und im Oktober weiterverkauft habe. Diese Folgerung Niebels – zentraler Bestandteil des Spiegel-Artikels – ist falsch. Niebel hatte bei einer Fachtagung unter dem Titel „Da, wo die guten Geschäfte sind – Bisher unbekannte „Arisierungs“-Fälle in Köln“ über seine Recherchen berichtet. Er distanziert sich in seiner eidesstattlichen Versicherung aber von Formulierungen, die im „Spiegel“-Artikel im Zusammenhang mit den Grundstücksgeschäften zu lesen waren. Worte wie „Schnäppchen“, „Schleuderpreis“, „Zwischenhändler“ und „gegriffen“ habe er nicht benutzt.

6 Gedanken zu „Spiegel muss Vorwürfe gegen DuMont widerrufen

  1. mike

    Die Korrektur kann man sich leider in die Haare schmieren, kostet 50 Cent.

    Zum Thema noch:
    Unabhängig davon, dass man natürlich in Schadenfreude oder was weiss ich, jedem wie er will, zum Spiegel guggen kann, frag ich mich grad, wes Geistes Kind ein Gericht sein muss, welches Passagen wie: “von Arisierung begünstigt” und dergleichen bekannte Fakten Deutungen verbietet.
    Eine perverse Argumentation a la “man habe die Grundstücke ja nicht von Juden (billigst) erworben” entspricht natürlich den Tatsachen, wie auch anders, wo doch Geschäfte dieser Ordnungen mit Juden 1938 gar nicht mehr möglich waren, die wurden vor Verkauf schon “enteignet”.
    Bei Verdi gibt’s ‘nen etwas ausführlicheren Artikel dazu:

    Dabei ist der Kern seiner Recherchen unstrittig. Tatsächlich erwarben die Neven DuMonts und die Versorgungskasse des Verlags ab 1938 mehrere Grundstücke, die sich zu Beginn der Nazi-Barbarei noch in jüdischem Besitz befunden hatten.

    http://mmm.verdi.de/archiv/2006/07-08/journalismus/schaler_geschmack

  2. SpKr

    Die Sache ist ja auch noch nicht endgültig entschieden, weil Peter Kleinert und Albrecht Kieser von der Neuen Rheinischen Zeitung http://www.nrhz.de in Berufung gegangen sind. Sie schreiben:

    Das Gericht wird zu klären haben: Was versteht es unter Arisierung? Was versteht es unter Arisierungsprofit? Sind Begriffe wie „Arisierungsprofit“ zulässig oder werden sie zensiert, wenn mit ihnen (Grundstücks-) Käufe zwischen „Ariern“ und Juden im Nationalsozialismus bezeichnet werden?

  3. mike

    Ah, danke für den Link, gibt tatsächlich Medien, die genug Arsch in der Hose haben, sich gegen Geschichtsklitterung zur Wehr zu setzen. Hatte da letztens nichts gefunden dazu.

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