Vergangenheitsbewältigung

Die deutsche Vergangenheit ist ein beliebtes Thema im Spiegel. Wie das Blatt selbst seine eigene Vergangenheit aufarbeitet, das beschreibt der Artikel “Ich hatt’ einen Kameraden” von Willi Winkler, der am Mittwoch auf Seite 15 der Süddeutschen Zeitung erschienen ist.

Winkler geht zurück bis zum Reichstagsbrand am 27. Februar 1933, für den die Nazis den niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe verantwortlich gemacht hatten. Der Reichstagsbrand lieferte den Anlass, um hunderte Kommunisten und Sozialdemokraten zu verhaften und damit der NSDAP bei den für den 5. März angesetzten Reichstagswahlen zum Erfolg zu verhelfen. Die Theorie vom Alleintäter Lubbe war stets umstritten, zumal auch die SA Motiv und Möglichkeit hatte.

Der Spiegel wollte Ende der Fünfzigerjahre nun die endgültigen Beweise gefunden haben: „Einer Jahrhundert-Legende wird der Todesstoß oder, um im Bilde zu bleiben, der Dolchstoß versetzt“, schrieb Herausgeber Rudolf Augstein am 21. Oktober 1959 an den „lieben Spiegelleser“ zu Beginn einer elfteiligen Serie über den Reichstagsbrand. „Wir haben künftigen Geschichtsschreibern ein kleines Stück Kärrner-Arbeit abgenommen, was dem Journalisten nur höchst selten und mit viel Glück vergönnt ist.“ Über den Reichstagsbrand werde nach dieser Spiegel-Serie nicht mehr gestritten werden“, verkündete Augstein. „Es bleibt nicht der Schatten eines Beleges, um den Glauben an die Mittäterschaft der Nazi-Führer lebendig zu erhalten.“ Van der Lubbe wurde bei Augstein sogar vom Menschen zum „halbtierischen Subjekt“.

Ob es wirklich van der Lubbe war, blieb freilich nach der Spiegel-Serie unter Historikern so umstritten wie zuvor. Das Material für diese Serie stammte jedenfalls von dem niedersächsischen Oberregierungsrat Fritz Tobias, den Text redigierte ein freier Mitarbeiter, der für den Spiegel nach dessen Aussage „projektbezogen tätig“ wurde: Dr. Paul Karl Schmidt.

Wie die Süddeutsche schreibt, war Schmidt 1938 in die SS eingetreten, brachte es zum Obersturmbannführer und Leiter der Presseabteilung des NS-Außenministeriums, wo er unter anderem die Sprachregelung für die Auslandsberichterstattung vorgab. Als er 1944 von der bevorstehenden Deportation ungarischer Juden erfuhr, empfahl der Propagandist vorsorgliche Maßnahmen gegen die erwartete Empörung des Auslands: „Ich möchte deshalb anregen, ob man diesen Dingen nicht vorbeugen sollte dadurch, daß man äußere Anlässe und Begründungen für die Aktion schafft, z.B. Sprengstoff-Funde in jüdischen Vereinshäusern und Synagogen, Sabotageorganisation, Umsturzpläne, Überfälle auf Polizisten, Devisenschiebungen großen Stils mit dem Ziele der Untergrabung des ungarischen Währungsgefüges. Der Schlußstein unter eine solche Aktion müsste ein besonders krasser Fall sein, an dem man dann die Großrazzia aufhängt.“

Nach dem Zusammenbruch des dritten Reiches stieg Schmidt schnell wieder auf. Unter dem Pseudonym “P. C. Holm” erklärte er 1954 in der “Zeit”, wie falsch es wäre, im „Kriegsausbruch vor 15 Jahren die Spitze eines logisch und zielsicher aufgebauten Weltkriegs-Planes der deutschen Naziführung unter der mehr oder weniger bereitwilligen Teilnahme der militärischen Führung“ zu sehen. Bereits Anfang 1957 schrieb er im Spiegel über die Einzeltäter-These und schrieb, die Nürnberger Prozesse seien „gegründet auf umstrittene Gesetze und von politischem Vergeltungswillen bestimmt“.

Zwei Jahre Haft gab es nach dem 2. Weltkrieg für SS-Hauptsturmführer Horst Mahnke. Der US-Geheimdienst hielt ihn für „einen intelligenten und fanatischen Nazi” und schlussfolgerte: „Sollte er einmal wieder freigelassen werden, ist er eine Gefahr für die politische Entwicklung in Deutschland.“ 1950 ging Mahnke zum Spiegel und betreute dort als Ressortleiter die Serien, die SS-Kamerad Schmidt lieferte. Und fand sich auch sonst in guter Gesellschaft wieder: “Im Spiegel wirkten auch etliche andere Sturmschützen des ‘Dritten Reichs’ mit”, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Einer der braunen Spiegel-Autoren war etwa Wilfred von Oven, Goebbels’ ehemaliger Pressereferent. Von Argentinien aus berichtete er – ausgestattet mit einem von Augstein unterschriebenen Presseausweis, unter anderem für den Spiegel. Und 1949 erschien die Serie „Die Nacht der langen Messer … fand nicht statt“ im Spiegel, Autor war Rudolf Diels. Der hatte als Leiter der Geheimen Staatspolizei am 28. Februar 1933 die Verhaftung der Journalisten Carl von Ossietzky, Erich Mühsam und Egon Erwin Kisch veranlasst. Die ersten beiden starben im KZ. Augstein jedoch verteidigte Diels – dieser habe „niemandem persönlich geschadet und vielen genutzt“.

Diese Verstrickungen deckte nicht etwa der Spiegel selbst auf, sondern Wissenschaftler. Die “Zeit” dagegen nutzte ihren 60. Geburtstag, um auch über die dunklen Flecken auf der eigenen Weste zu berichten. Beim Spiegel dagegen, so schreibt die Süddeutsche, scheine es einen ungeschriebenen Traditionserlass zu geben, wonach an der eigene Geschichte nicht gerührt werden dürfe. Eine Stellungnahme des Spiegel gibt die Süddeutsche wie folgt wieder: „Eine gute Handvoll“ dieser „altbraunen Journalisten“ habe es gegeben, aber das sei doch „seit Jahren bekannt“.

5 Gedanken zu „Vergangenheitsbewältigung

  1. Wigbert Benz

    *Verharmlosung im Rueckblick. Kritiker vermissen bis heute offenen Umgang des SPIEGEL mit seiner braunen Vergangenheit*.
    In: *M – MENSCHEN – MACHEN – MEDIEN* 9/2006

    Der Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti in dieser von der Gewerkschaft Verdi herausgegebenen Fachzeitschrift für Journalistik, Rundfunk und Medien fragt nach Beschönigungen des SPIEGELS im Umgang mit seiner braunen Vergangenheit. Paul Carells Lancieren der die Nazis entlastenden These vom Alleintäter van der Lubbe beim Reichstagsbrand 1933 spielt darin eine zentrale Rolle. Die Fehlinformation des SPIEGEL-Redakteurs Klaus Wiegrefe in der vorhergehenden Ausgabe 7/8-2006 von *M* wird klar widerlegt.

  2. Michael Schroeders

    Dem Kommentar des Kollegen Wigbert Benz zu dem Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti kann ich mich mit der nachfolgenden Analyse der journalistischen Tätigkeit von Paul Karl Schmidt im “Spiegel” 1956/57 nur anschließen. Diese Analyse widerlegt nicht nur Herrn Wiegrefes Aussagen, sondern weist die geschichtspolitischen Absichten Schmidts – nicht nur zum Reichstagsbrand, sondern zur Rechtfertigung nationalsozialistischen Handelns im Vergleich zum Spätstalinismus der fünziger Jahre – eindeutig nach. Sie wurde im “Nachrichtendienst für Historiker” unter dem direkten Link http://www.nfhdata.de/premium/newsboard2/dcboard.php?az=show_mesg&forum=104&topic_id=37&mesg_id=115&page= unter dem Titel “Paul Carell – DER SPIEGEL 1956/57: Neubelebung einer alten Freundschaft ?” veröffentlicht:

    Liebe Forumteilnehmer/innen,

    ich möchte hier einmal den Sachstand zur Rolle Paul K. Schmidts und seinen Beziehungen zum Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ etwas intensiver nachgehen, nachdem mit der in diesem Forum dokumentierten Aussage des Redakteurs Klaus Wiegrefe, „Schmidts Rolle“ bei der Durchsetzung der Alleintäterthese sei „marginal gewesen“ (siehe den Artikel „Verharmlosung im Rückblick“ von Christiane Schulzki-Haddouti dem Verdi-Magazin „Menschen machen Medien“ unter dem Link http://mmm.verdi.de/archiv/2006/09/journalismus/verharmlosung_im_rueckblick sowie Wigbert Benz´ Widerlegung dieser These im Reichstagsbrandforum unter http://www.zlb.de/projekte/kulturbox-archiv/brand/benz2006.htm ) sich der Eindruck ergeben mag, Schmidt habe zwar bereits Anfang 1957 die Alleintäterthese vertreten, sei jedoch mit Ausnahme dieser These im Spiegel nicht intensiver aktiv geworden. Ziel meines Artikels, auf der Basis noch einmal intensivierter Recherchen, wird es sein, zu beweisen, dass Schmidt in einem historischen und personellen Kontext für das Blatt aktiv wurde – und zwar mit ihrerseits bezeichnenden Kollegen -, in dem sich eine bemerkenswerte, geschichtspolitisch motivierte und zugleich 1956 sehr aktuelle Kontinuität des bundesdeutschen, „aufgeklärten“ Journalismus im Kalten, zuweilen aber sehr heißen Krieg der ehemaligen professionellen „Gegnerforscher“ (Lutz Hachmeister) aus der Schule eines Franz Alfred Six offenbarte, wobei dem promovierte Psychologen Schmidt in zuweilen sehr geschickter Manier die Rolle zugefallen sein mag, sowohl in der Planung der Beitragsfolge als auch in einzelnen Artikeln für konsensfähige, d.h. auch Geschichtsbilder bestätigende Argumentationen in den Augen seiner Leserschaft zu sorgen:

    Ich habe, auf Herrn Benz´ nochmalige Frage, seit wann Paul K. Schmidt für den Spiegel aktiv war, mir intensiver denn bislang (siehe Wigbert Benz: Paul Carell. Ribbentrops Pressechef Paul Karl Schmidt vor und nach 1945. Berlin 2005, S. 74, Anm. 25) die Spiegel-Ausgaben zwischen 1949 und 1956 angeschaut daraufhin, ob Schmidt im Impressum oder mit namentlich gezeichneten Artikeln unter den Mitarbeitern geführt wurde; notwendig wurde dies, nachdem zum einen das Hausarchiv des „Spiegel“ für diese Fragestellungen offensichtlich nicht zugänglich ist und sich zum anderen die Frage ergab, warum gerade der ehemalige Pressechef des Auswärtigen Amtes für das Magazin tätig wurde; außerdem hatte ich damals lediglich Heft 46 / 1956 mit negativem Ergebnis geprüft und deshalb Wichtigeres, eine Mitarbeit Schmidts vor dem Januar 1957 nicht mehr nachgeprüft. Das revidierte Ergebnis bestätigt uneingeschränkt Herrn Benz´ Annahmen und Beweise zur Rolle Schmidts in diesem Magazin und führt zu neuen Fragestellungen:

    Im jeweiligen Impressum finden sich in den Jahrgängen 1949 – 1955 keine Erwähnungen eines „Paul K. Schmidt“, eines „P.C. Holm“ oder eines analogen Pseudonyms; es fanden sich auch keine einzelnen, namentlich gezeichneten Artikel oder Erwähnungen in den Jahresregistern. Für den Jahrgang 1956 fanden sich folgende Erwähnungen, jeweils im Impressum unter „Mitarbeiter dieses Heftes“:
    Der Spiegel, 10. Jahrgang, Nr. 47, 21.11.1956, S. 66
    Der Spiegel, 10. Jahrgang, Nr. 48, 28.11.1956, S. 66
    Der Spiegel, 10. Jahrgang, Nr. 50, 12.12.1956, S. 78
    Der Spiegel, 10. Jahrgang, Nr. 51, 19.12.1956, S. 58
    Der Spiegel, 10. Jahrgang, Nr. 52, 26.12.1956, S. 64.
    Daneben, dies braucht hier nur summarisch erwähnt zu werden, finden sich diese Namensnennungen auch in allen Heften des Jahrgangs 1957 bis zur Nr. 5 vom 30.1.1957, in der sich auch Fortsetzungen der Serie „`Ich bin ein Lump, Herrr Staatsanwalt´. Gehenkte machen Revolution“ finden (diese Serie begann bekanntlich in Heft 46 / 1956 vom 14.11.1956, S. 42), außerdem in Heft 7 vom 13.2.1957, wahrscheinlich mit einem „namentlich nicht gezeichneten Nachruf auf den Oberbefehlshaber der 6. Armee vor Stalingrad Friedrich Paulus“ (Benz a.a.O. nach meinen Recherchen der in der Stadtbibliothek Bonn einsehbaren Jahresbände des „Spiegel“).

    Bereits diese Feststellungen lassen den Schluß zu, dass von einer Marginalität der Tätigkeit Schmidts beim „Spiegel“, die Wiegrefe unterstellt, nicht die Rede sein kann, und zwar auch außerhalb seiner Redaktionstätigkeit für die „Reichstagsbrand“-Serie von Fritz Tobias 1959 (darauf wird später eingegangen). Interessanter wird es jedoch, wenn man seine schriftstellerischen Tätigkeiten näher in Augenschein nimmt: Benz hat darauf hingewiesen, dass Schmidts Name in allen Heften, und mit einer Ausnahme nur in diesen, mit Fortsetzungen dieser Serie auftaucht – warum aber nicht in Heft 49 vom 5.12.1956 und warum nur in diesen Heften ? Auf diese Frage wird zurückzukommen sein, nachdem nun zunächst die Frage zu klären ist, welche Redakteure für diese – namentlich nicht gezeichnete – Serie 1956/57 „verantwortlich“ zeichneten, wiederum laut oben zitiertem Impressum der Hefte:
    Heft 46: „für Internationales, Kardinäle, Weltkrise, Serie: Dr. Horst Mahnke“
    Heft 47: „für Internationales, Suez, Serie: Georg Wolff“
    Heft 48: „für Internationales, Polen, Jugoslawien, Israel, Serie: Dr. Horst Mahnke“
    Heft 49: „für Internationales, England, Frankreich, Ägypten, Indien, Serie: Georg Wolff“
    Heft 50: „für Internationales, England, Frankreich, Ägypten, Indien, Serie: Georg Wolff“
    Heft 51: „für Internationales, USA, Polen, Italien, Serie: Dr. Horst Mahnke“
    Heft 52: „für Internationales, Argentinien, Mittelamerika, Ferner Osten, Serie: Georg Wolff“.

    An diesen presserechtlichen und inhaltlichen Verantwortlichkeiten, auch darauf hat Herr Benz hingewiesen, änderte sich 1957 nichts. Selbstverständlich wurde der Jahrgang 1956 nun auch intensiv daraufhin geprüft, ob sich andere Artikel zur Zeitgeschichte, insbesondere zum „Dritten Reich“ oder zum Zweiten Weltkrieg, fanden, für die Schmidt – evtl. unter Verantwortlichkeit eines Redakteurs – als Autor in Frage kam; Ergebnis: Fehlanzeige, solche Artikel fanden sich nicht. Es steht also, vorbehaltlich eines archivalischen Beweises, den nur das Spiegel-Hausarchiv liefern kann, fest, dass Schmidt an der genannten Serie unter der Verantwortlichkeit der beiden ehemaligen SD-Hauptsturmführer Mahnke und Wolff beteiligt war und damit bereits lange vor der „Reichstagsbrand“-Serie 1959 und vor seinem spezifischen Beitrag in Heft 3 / 1957 vom 16.1.1957 nicht nur „marginal“ für den „Spiegel“ tätig war – auch unter dieser spezifischen Perspektive entpuppt sich Herrn Wiegrefes Einlassung, Schmidts Rolle „beim Reichstagsbrand“ ( sic ! Eine allerdings doppeldeutig-entlarvende Einlassung angesichts des heute, laut Horst Möller, wieder offenen Forschungsstandes zu den Brandstiftern) sei nur marginal gewesen, als Verkennung von Tatsachen oder als absichtliche Täuschung zur Rettung einer mittlerweile unhaltbaren These von der Alleintäterschaft; dass diese dem Image des aufklärerischen „Spiegel“ zugute käme, jenem jedoch in Wirklichkeit angesichts der Verkennung offensichtlicher Tatsachen schadet, mag dahingestellt bleiben – das Nachdenken über Marketing gehört nicht zu den Aufgaben von Historikern. Im übrigen: Die obige Liste läßt die Vermutung zu, als hätten Mahnke und / oder Wolff auf der Basis ehemaliger Bekanntschaft oder der Kenntnis seiner Fähigkeiten Schmidt als Mitarbeiter gewonnen – und nicht Augstein, wofür es allerdings vorerst keinen Beleg gibt.

    Damit zu jener Serie „`Ich bin ein Lump, Herr Staatsanwalt´“, an der Schmidt mitarbeitete und die ihm – dies vorweggenommen – lediglich eine wahrscheinlich willkommene Gelegenheit bot, nazistische Geschichtspolitik zu betreiben: Warum also wurden zwei ehemalige Mitarbeiter des SD und der ehemalige Pressechef des Auswärtigen Amtes mit einer Serie zu politischen Prozessen betraut ? Es wird sich, dies vorab, zeigen, dass die – dem Spiegel und dessen zeitgeschichtlichem Redakteur leicht mögliche – Unterlassung der Untersuchung, welche Rolle Schmidt in dieser Serie spielte, dazu führte, dass auch dessen Rolle in der Vertretung der „Alleintäter-These“ bewußt marginalisiert wurde – die entsprechenden „Spiegel“-Ausgaben finden sich in beinahe jeder beliebigen Bibliothek, um von dessen Hausarchiv zu schweigen, das Herrn Wiegrefe im Gegensatz zu engagierten Forschern zugänglich ist; nur so läßt sich die veraltete These von der Alleintäterschaft durch verweigerten Archivzugang, Marginalisierung der geschichtspolitischen Absichten der beteiligten Redakteure (Wiegrefe gegenüber dem Magazin „MMM“, Beleg oben: „Ich habe überhaupt keinen Anlass dazu, die NS-Vergangenheit von Schmidt klein zu reden oder unter den Tisch zu kehren. Nur hat das nichts mit seiner Tätigkeit beim Reichstagsbrand zu tun“) sowie Ablenkung von ihrer tatsächlichen Tätigkeit offensichtlich retten: Ein Blick in diese Serie lohnt also:

    Im Editorial „Lieber Spiegelleser“ von Heft 45 / 1956 vom 31. Oktober 1956, S. 10, kündigte Augstein die Serie „Ich bin ein Lump, Herr Staatsanwalt“ kurz nach dem ungarischen Volksaufstand an: „Die Serie handelt von der Götzendämmerung, die über Osteuropa eingebrochen ist, seit es nicht mehr möglich ist, ganze Völker mittels riesiger Ketzerprozesse in Kaninchen-Lähmung an der Strippe zu halten. Das Titelbild zeigt eine Karikatur des Zeichners Behrendt, auf der Ungarns neuerdings geflohene Stalinisten der Witwe des von ihnen hingerichteten László Rajk ihr Krokodils-Mitleid aussprechen. Es gibt kein aktuelleres, kein größeres, kein unaufschiebareres Thema“.

    Schauprozesse gegen den ehemaligen ungarischen Außenminister im September 1949, den bulgarischen Ministerpräsidenten Traitscho Kostov 1949/50, der unverhohlen als „Mord“ bezeichnete, jedoch nie aufgeklärte Tod des tschechoslowakischen Außenministers Jan Masaryk im März 1948 (Heft 50, wobei zugleich die Tradition der „Prager Fensterstürze“ von 1419 und 1618 zur Begründung der Mordthese bemüht wurde) – mit Hilfe von Analogien, aber auch hinsichtlich ihrer Provenienz ungeklärter Prozeßprotokolle und –unterlagen ging es in dieser Serie um den Sturz auf ihrer Unabhängigkeit pochender Nationalkommunisten in den europäischen Satellitenstaaten oder gar „aller im Abwehrkampf gegen die Kommunisten stehenden liberalen Kräfte Südosteuropas“ (Heft 50, S. 46), zu denen neben Masaryk und dem tschechischen Präsidenten Eduard Benesch insbesondere natürlich Josip Broz Tito gehörten, dessen „jugoslawischem Weg“ in Auseinandersetzung mit Stalin Heft 47/156 gewidmet war – nicht nur das Vokabular vom „Abwehrkampf“ läßt jedoch aufhorchen: Nachdem in Heft 1/1957 mit analogen Quellen aus Hexenprozessen der frühen Neuzeit scheinbar nachgewiesen ist, dass Geständnisse von Angeklagten in stalinistischen Schauprozessen „mit derselben Ursache zu begründen wie die Geständnisse der Hexen“ seien, „nämlich mit der Folter“ (ebd. S. 39), widmet sich Heft 2/1957 Methoden psychologischer Folter in der UdSSR („Angst vor der Folter, Angst um Frau und Kind, resignierende Opferung für die gerade die Partei repräsentierenden Machthaber, zynisches Mitspielen beim Sündenbockmythos“, S. 33), jenes Heft vor Schmidts Artikel zum „Reichstagsbrandprozeß“, das damit zugleich dessen Vorbereitung dient und seinerseits nur Vorbereitung eines aktualisierenden Endes der Serie ist:

    Bekanntlich operierte der Psychologe und Journalist Schmidt mit dem von ihm lancierten – und zurückgewiesenen – Argument, van der Lubbe sei für ein Geständnis unter Drogen gesetzt worden (siehe Benz S. 74f.); gerade in der vermeintlich schlüssigen Zurückweisung liegt jedoch meines Erachtens eher denn in der Tatsache, Schmidt habe „die Akzeptanz der These von der Alleintäterschaft van der Lubbes“ anbahnen wollen (Benz S. 75), das wichtigste Charakteristikum der Schmidt´schen Tätigkeit in dieser Spiegel-Serie: hier wird bereits die angestrebte und durchaus mögliche Reaktion des Serienlesers antizipiert und vorbereitet, der Reichstagsbrand-Prozess sei – gerade im Vergleich zu sowjetischen Schauprozessen bis in die fünfziger Jahre – nach rechtsstaatlichen Kriterien abgelaufen und Folter sei nicht angewandt worden; dieses Argument, das Todesurteil gegen van der Lubbe sei sine lege zustandegekommen, also rechtswidrig, dient folgerichtig nichts weiterem als der Zurückweisung der Rechtmäßigkeit der Nürnberger Urtele 1946. „Auch die Nürnberger Richter hielten sich an diese Tradition [Gesetze nicht zu kritisieren, nach denen sie Recht sprechen, M.S.], als sie nach rückwirkend verfügtem Gesetz ihre Urteile sprachen“ (Heft 3/1957, S. 31). Der Vergleich, auf den es Schmidt in den Köpfen der Leser anlegte, konnte – und sollte – nur zugunsten eines Geschichtsbildes ausgehen, das im Vergleich zu kommunistischen Schauprozessen demjenigen vor dem Reichsgericht Rechtmäßigkeit zusprach, mithin über das Bild des „mißlungen[en] Schauprozeß[es]“ (ebd.) dessen Möglichkeit im nationalsozialistischen Deutschland geradezu verneinte, wie Schmidt an Beispielen (Georg Elser, der Pariser Attentäter Herrschel Grynspan) bezeichnender Weise ohne nähere Quellen aufzeigt; fehlte nur noch das Urteil Schmidts über die „durch verrückte Verhandlungsführung“ seitens des „Diabolikers“ Freisler „mißlungene Schau“ der Volksgerichtshof-Prozesse gegen die Verschwörer vom 20. Jui 1944, um einerseits sich selbst gegen die rechtswidrigen Methoden des Dritten Reiches mittels des angeblichen ehemaligen Kommunisten, Spekulanten und „wüsten Demagogen“ Freisler als Personalisierung von Rechtswidrigkeit abzugrenzen und andererseits dadurch für Akzeptanz der eigentlichen Serienthese zu sorgen: „Den perfekten Schauprozeß gibt es nur im kommunistischen Machtbereich“ (Heft 4/1957, S. 28).

    Mit einem Schlußbeitrag über den lokalen Posener Aufstand vom 17 – 21. Juni 1956, für dessen Aburteilung wiederum ein – nie stattgefundener – Schauprozeß ohne Quellen als Absicht einer stalinistischen Fraktion im Politbüro der PCP „zweifellos“ angenommen wird (ebd. S. 34), und einem „Nachwort“ in Heft 5/1957, das sich einem ebenfalls nie stattgefundenen „Schauprozeß“ gegen den westdeutschen KPD-Abgeordneten Kurt Müller 1951/52 in der DDR widmet, ist denn die Serie in der politischen Gegenwart angekommen und hatte ihr Ziel erreicht: das „Reich des Bösen“ mittels einer Darstellung von rechtswidrigen Schauprozessen auszumachen, die zugleich der eigenen Absolution wie der geschichtspolitisch motivierten Exkulpation mittels Personalisierung historischer Schuld diente, eines Schlüsselbegriffs der fünfziger Jahre. Um an die Ausgangsthese Augsteins in Heft 45/1946 zu erinnern: die „Kaninchen-Lähmung“ hatte mit der Notverordnung vom 28. Februar 1933 bereitwilligst auch bürgerliche Kreise in der Weimarer Republik für Hitlers angeblich antikommunistische Politik gewonnen, eine Politik, die im übrigen den so antitotalitären „P.C. Holm“ bereits 1931 zum Parteieintritt und zum Einsatz als Parteiredner und Studentenbunds-Funktionär verleitet hatte.

    Warum aber wurden mit dieser Thematik die ehemaligen SD-Gegnerforscher Mahnke und Wolff sowie der außenpolitische Propagandist Schmidt betraut, der bereits 1944 und wahrscheinlich öfter politisch motivierte Propagandaaktionen zu inszenieren versucht hatte ? Die Antworten liegen eigentlich nach dieser Analyse auf der Hand, sollten jedoch mit dem Vorbehalt einer Analyse archivalischer Quellen mit Vorsicht betrachtet werden: weil diese sich in den Methoden der politisch und propagandistisch motivierten Erforschung gegnerischer Politik bestens auskannten (ich komme darauf zurück, dass zum Zweck dieser „Gegnerforschung“ neben dem Reichssicherheitshauptamt auch andere NS-Institutionen komplette Bibliotheken mittels Raub in der UdSSR und anderen besetzten Gebieten aufbauten; siehe als ein Beispiel vorerst Werner Schroeder: Die Bibliothek des RSHA – Aufbau und Verbleib, unter http://www.initiativefortbildung.de/pdf/provenienz_schroeder.pdf ) und zudem über die journalistische Erfahrung verfügten, die – bar jedem journalistischen Objektivitätsanspruch noch wissenschaftlichen Kriterien einer Offenlegung der Quellen genügenden – geschichts- und aktuell politisch opportunen Egebnisse zur Verortung rechtswidriger Gerichtsprozesse im Machtbereich der Sowjetunion mittels geschickter Leserlenkung zu erreichen.

    Schmidts Engagement für den „Spiegel“ 1956/57 war also weder marginal noch zufälliger Natur oder ausschließlich auf die Anbahnung der Alleintäterthese ausgerichtet – es war vielmehr offensichtlich absichtlich zur Lenkung der Leserreaktionen gewollt, wie auch Mahnkes und Wolffs Tätigkeiten nicht ohne politische Absichten oder Hintergründe angesichts der Am Speersort 1 sicherlich bekannten Vergangenheit der beiden SD-Männer betrachtet werden kann. Nachdem Wigbert Benz und ich bereits des öfteren in diesen Foren eine selbstreflexive Story des Blattes angesichts dieser Ergebnisse angemahnt hatten (siehe das Forum „Gehlens `Schweinehunde´ und der Spiegel“ im Form „Presseschau“ unter dem Link http://www.nfhdata.de/premium/newsboard2/dcboard.php?az=show_topic&forum=120&topic_id=21&mode=full&page= ), bleibt angesichts der hier nur auszugsweise dokumentierten, im „Spiegel“ 1956/57 betriebenen antikommunistischen Propaganda nur ein bildlicher Hinweis: der Ball liegt nun im Hamburger Strafraum, und vor dessen unvermeidlicher Verwandlung sollte die Hamburger Abwehr rasch eine Offensive mittels Befreiungsschlages einleiten – am besten durch Öffung des eigenen Archives und Analyse der hauseigenen Akten durch einen engagierten Forscher, die einen geschichtswissenschaftlich fundierten Einblick gewährt in die jedem journalistischen Neutralitäts- und Objektivitätsanspruch abholde Geschichtspolitik des Hauses Augstein – als kritische, nachprüfbare Speerspitze eines aufgeklärten, damit auch selbstreflexiven Journalismus. Dies allein dient dem beschriebenen Image – und nebenbei vielleicht ein wenig der Wahrheitsfindung.

    Freundliche Grüße
    Michael Schröders
    Michael.schroeders@historiker.de

  3. Wigbert Benz

    http://www.nfhdata.de/premium/newsboard2/dcboard.php?az=show_mesg&forum=104&topic_id=37&mesg_id=122&page=

    Über den Link oben finden Sie den Text der nachfolgend mit genauer Quellenangabe genannten Radiosendung “Der Reichstagsbrand”, auf die sich der Artikel “Vergangenheitsbewältigung” bezieht.

    Quelle: Bayern 2 Radio IQ-Sendung “Der Reichstagsbrand – ein Kriminalfall aus der Nachkriegszeit”. Autoren: Gerhard Brack, Tobias Hübner; Redaktion: Rainer Volk; Sendedatum: 23. Februar 2006, 18.06-18.30 Uhr. –
    Eigene Mitschrift der Sendung. Die vom Landgericht Hamburg am 2.6.2006 untersagte Textstelle des Features wurde wie gefordert nicht wiedergeben, die entsprechende Stelle mit Auslassungszeichen „(…)“ markiert.

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